Umwelt-Medizin-Gesellschaft
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Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung / Ausgabe 1/2002 / Seite 81
CFS (Chronic-Fatigue-Syndrom)
In einem weiteren gerichtlichen Klageverfahren konnte die Anerkennung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer CFS Erkrankung ebenfalls gegenüber der BfA
durchgesetzt werden, vgl. das Urteil des Sozialgerichtes
Kassel vom 17. März 2000, Az.:S-2/RA-41/99.
In diesem Klageverfahren einer Büroangestellten wurde ERSTMALS DIE ERWERBSUNAHIGKEIT WEGEN CFS !!!!!!!!!!!!! anerkannt, und
zwar beachtlicher weise sogar ohne sonst übliche psychiatrische Begleitdiagnosen.
In der Urteilsbegründung heißt es (Seite 7f):
„Dass es sich bei dem Chronic Fatigue Syndrom
um ein relativ neues und noch nicht
vollständig erforschtes Krankheitsbild handelt,
dessen Genese auf immunologischem
Gebiet zu liegen scheint, kann nicht zu
Lasten der Klägerin gehen. Ohnehin kommt
es im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung
nicht auf die Kausalität für die Entstehung
von Gesundheitsstörungen an, sondern
nur darauf, inwieweit sich bestimmte
Befunde leistungsmindernd auswirken. Die
Diagnose ist insoweit nur ein Hilfsmittel für
die Benennung der jeweiligen Leistungsminderung
zugrundeliegenden Krankheit.”
Dass aber eine gravierende Leistungsminderung
der Klägerin bestand, wurde in dem
hier entschiedenen Fall in Hinblick auf die
völlig übereinstimmenden ärztlichen Beurteilungen
unterschiedlicher Sachverständiger
und Ärzte vom Gericht angenommen.
Wilhelm Krahn-Zembol
Rechtsanwalt
- Umweltrecht / Umweltmedizin und Recht -
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