Themenstarter
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- 19.01.11
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Hallo.
ich wollte mal fragen ob man bei frühzeitiger Hautalterung, wie sie bei mir der Fall ist, ein Recht hat darauf, eine Hautstaraffung zu bekommen wenn sie durch eine angeborene Krankheit verursacht wird, wie bei mir durch die Kupferspeicherkrankheit oder hat man da auch kein Recht darauf? Es interessiert mich, weil wenn ich den Morbus Wilson behandeln lasse und wieder gesund werden sollte, wollte ich daher fragen ob icch dann auch ein Recht darauf hätte, bei mir ist es extrem ähnlich wie beim Menkes Syndrom, nur dass es da Kleinkinder betrifft.
ich wollte mal fragen ob man bei frühzeitiger Hautalterung, wie sie bei mir der Fall ist, ein Recht hat darauf, eine Hautstaraffung zu bekommen wenn sie durch eine angeborene Krankheit verursacht wird, wie bei mir durch die Kupferspeicherkrankheit oder hat man da auch kein Recht darauf? Es interessiert mich, weil wenn ich den Morbus Wilson behandeln lasse und wieder gesund werden sollte, wollte ich daher fragen ob icch dann auch ein Recht darauf hätte, bei mir ist es extrem ähnlich wie beim Menkes Syndrom, nur dass es da Kleinkinder betrifft.