Freispruch: HNO-Arzt Dr. Ahlers wegen des Ausstellens eines Attestes vor Gericht
Wegen dem Ausstellen eines Attestes stand Dr. Ahlers vor Gericht – er erhielt nämlich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 9.000 Euro. Obwohl er den Patienten untersuchte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Maskenattests. Wohl bemerkt, Dr. Ahlers steht vor Gericht wegen einem einzigen Maskenattest. Außerdem wurde der Patient in der Praxis untersucht. Trotzdem kommt man bei dem Gericht zu dem Schluss, dass der Patient keinen Grund hatte, um sich ein Maskenattest auszustellen. Da Dr. Ahlers aber kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, wird er freigesprochen.
Vor dem Amtsgericht Bremerhaven – Gerichtsverhandlung gegen HNO-Arzt
Thorben´s Nord-Report war vor Ort und berichtet über den Verhandlungstag am 27.07.2023 von dem HNO-Arzt Dr. Ahlers. „
Buten un binnen“ und Radio Bremen war ebenfalls vor Ort und durfte darüber berichten, allerdings durfte „Stefan“ – wie ihn der Kommentator nennt – zwar filmen, aber nichts von dem Videomaterial (trotz Presseausweis) veröffentlichen. Eine anwesende Dame spricht sogar davon, dass er 2 Hausdurchsuchungen hatte.
Interessant fanden wir, dass
Künnemann bei dem Fall von Dr. Jiang von einem anderen Arzt spricht, der eine Hausdurchsuchung hatte, weil er in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt hatte. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen, ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte.
Ein weiterer Arzt, Dr. Ahlers, steht sogar wegen nur eines einzigen Maskenattestes vor Gericht, obwohl der Patient bei ihm in der Praxis war und seine Symptome schilderte.
Und wer Beschwerden hat dem müssen die Beschwerden genommen werden, nicht noch zusätzliche Beschwerden auferlegt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Masken kann mit Beschwerden einhergehen. Das kann mit psychischen oder organischen Befunden assoziiert sein, aber es gibt einfach keine kriminellen Maskenbefreiungsatteste. Weil das Tragen von Mund-Nasen-Masken mit Beschwerden einhergehen kann und davor müssen die Patienten geschützt werden.
Dr. Ahlers
Die Staatsanwaltschaft hatte wohl Zweifel an der Richtigkeit von
einem ausgestellten Maskenattest, welches den Patienten vom Tragen einer Maske befreien sollte. Dieses stellte der Arzt wegen psychischer Probleme des Patienten aus.
Allerdings erschien der Patient am ersten Verhandlungstag nicht. Verhandlung wird Mitte August fortgesetzt.
- Strafbefehl mit Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro
Der Arzt legte Einspruch ein, deshalb fand die Hauptverhandlung statt
Vor dem Amtsgericht Bremerhaven – Gerichtsverhandlung gegen HNO-Arzt
Thorben´s Nord-Report war vor Ort und berichtet über den Verhandlungstag am 27.07.2023 von dem HNO-Arzt Dr. Ahlers. „
Buten un binnen“ und Radio Bremen war ebenfalls vor Ort und durfte darüber berichten, allerdings durfte „Stefan“ – wie ihn der Kommentator nennt – zwar filmen, aber nichts von dem Videomaterial (trotz Presseausweis) veröffentlichen. Eine anwesende Dame spricht sogar davon, dass er 2 Hausdurchsuchungen hatte.
Interessant fanden wir, dass
Künnemann bei dem Fall von Dr. Jiang von einem anderen Arzt spricht, der eine Hausdurchsuchung hatte, weil er in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt hatte. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen, ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte.
Ein weiterer Arzt, Dr. Ahlers, steht sogar wegen nur eines einzigen Maskenattestes vor Gericht, obwohl der Patient bei ihm in der Praxis war und seine Symptome schilderte.
Und wer Beschwerden hat dem müssen die Beschwerden genommen werden, nicht noch zusätzliche Beschwerden auferlegt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Masken kann mit Beschwerden einhergehen. Das kann mit psychischen oder organischen Befunden assoziiert sein, aber es gibt einfach keine kriminellen Maskenbefreiungsatteste. Weil das Tragen von Mund-Nasen-Masken mit Beschwerden einhergehen kann und davor müssen die Patienten geschützt werden.
Dr. Ahlers
Die Staatsanwaltschaft hatte wohl Zweifel an der Richtigkeit von
einem ausgestellten Maskenattest, welches den Patienten vom Tragen einer Maske befreien sollte. Dieses stellte der Arzt wegen psychischer Probleme des Patienten aus.
Allerdings erschien der Patient am ersten Verhandlungstag nicht. Verhandlung wird Mitte August fortgesetzt.
- Strafbefehl mit Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro
- Der Arzt legte Einspruch ein, deshalb fand die Hauptverhandlung statt
Freispruch des Arztes
Ein weiterer Verhandlungstermin fand am 14.08.2023 statt, „buten un binnen“ berichtete auch hierüber. Anscheinend schilderte der Patient – der dieses mal erschien – seinen Gesundheitszustand vor Gericht. Ein Gerichtssprecher versucht dann dem „buten un binnen“ Zuschauer zu erläutern, wieso Dr. Ahlers doch freigesprochen wurde. Demnach konnte der Arzt nicht wissen, so schildert es Gunnar Isenberg (Sprecher Amtsgericht Bremerhaven), dass bei dem Patienten gar kein Grund für das Ausstellen eines Maskenattestes vorgelegen habe. Dem Arzt konnte also kein Vorsatz nachgewiesen werden.
Ein Patient geht zu seinem Arzt schildert seine Symptome, der stellt ihm daraufhin ein Attest aus. Das Gericht zweifelt dies an, stellt einen Strafbefehl von 9.000 Euro aus, dem widerspricht der Beschuldigte und geht vor Gericht. Dort kommt man am Ende dann zu dem Schluss, dass der Arzt nicht wissen konnte, dass der Patient gar keinen Grund für das Ausstellen des Attestes hatte. Da hatte Dr. Ahlers aber nochmal Glück, dass diese Richterin keinen Vorsatz in dem ganzen Ablauf gesehen hatte.
Die Geschichte von wegen „ein Patient muss persönlich untersucht werden“, obwohl dies bei „stinknormalen Krankmeldungen“ wiederum nicht der Fall sein muss, scheint mehr als konstruiert zu sein und ausschließlich dazu zu dienen, unschuldige Ärzte zu verfolgen. Dieser Fall zeigt, dass selbst wenn Ärzte ihre Patienten untersucht hätten, man dann anzweifelt, dass die Diagnose ein Grund gewesen wäre.
- dem Arzt konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden
- Patient schilderte seine gesundheitlichen Beschwerden nun vor Gericht
- Grund für das das Ausstellen eines Maskenattestes liege aber laut Gericht trotzdem nicht vor
- Deshalb ist das Maskenattest falsch
- da kein Vorsatz nachgewiesen werden
- …
An dieser Stelle darf man sich nur noch wundern, was sich diese Richter im Jahr 2023 anmaßen, beurteilen zu können und zu dürfen.
Zuerst soll der Arzt 9.000 Euro zahlen und als er dann Einspruch einlegt, dreht man es bei der Gerichtsverhandlung dann so, dass der Patient gar keine gesundheitlichen Probleme hatte – obwohl er die vor Gericht und auch dem Arzt laut Sprecher ja schilderte. Trotzdem spricht man von einem falschen Maskenattest, aber Vorsatz kann dem Arzt nicht nachgewiesen werden.
Offensichtlich konstruiert sich hier jeder Richter seine eigene Wahrheit – Stichwort
Dr. Jiang.