Wann der Betrag von 1% bzw. 2% erreicht ist, der Befreiung von der Zuzahlung garantiert, berechnet jede Krankenkasse unterschiedlich.
Eine Kasse berechnet(e) es bei Hartz IV so, dass sie das als "Nettogehalt" betrachtete, zu dem sie die "Steuern" fiktiv dazu rechnet(e). Das führt natürlich zu einem wesentlich (Monate!) späteren Befreiungszeitpunkt. Andere nehmen zwar den Betrag so wie er ist, aber wem vom Arzt auf dem rosa (!) Rezept die richtigen Kästchen nicht angekreuzt werden wollen (!), wie soll der sich wehren?
Und was, wenn die wirklich helfenden Medikamente, weil ohne Zusatz-, Hilfs- und weitere unnötige Stoffe, nicht auf rosa Rezept, sondern auf blaue oder grüne geschrieben werden?
So sieht es bei mir aus. Und da bleibt selbst im günstigen Fall man gerade ein Betrag im 3stelligen Bereich übrig. Zu oft aber bleibt der Betrag zum Haushalten für den ganzen Monat lang deshalb im 2stelligen Bereich!
Ich kämpfe gegen dieses krasse Unrecht mittlerweile seit mehr als 10 Jahren juristisch. Das Ende vom Lied? Meine auf Prozesskostenhilfe ehemals für mich agierende Rechtsanwältin hat sich klammheimlich auf und davongemacht. Als ich ihre neue Adresse herausbekam und ihr 2x schrieb, hat sie indes nicht geantwortet. Und alle meine berechtigten und mit jeder Menge stichhaltiger ärztlicher Dokumentierung mehrfach bereits (!) nachgewiesenen Argumente waren für alle beteiligten und leider lobbyistengeprägten Parteien ein beliebig stets zu meinem Nachteil in die Länge gezogenes Gummiband.
Alle nun von mir konsultierten Stellen, von der Schuldnerberatung bis zur Anwaltkammer sagen dasselbe: Man bekommt erst Prozesskostenhilfe bewilligt bei Aussicht auf Erfolg des Verfahrens, wenn man schon sehr tief in den Schulden steckt und sich daraus selber nicht mehr befreien kann.
Das heißt also, ich muss erst einige zig Tausende oder mehr Schulden angesammelt haben, bevor ein Rechtsanwalt vor Ort für mich eintritt.
Meine med. Versorgung frisst regelmäßig weit mehr als die Hälfte des Regelsatzes auf, als Durchschnittswert. In der Praxis sind manche Artikel teurer als der monatl. Regelsatz, andere schwanken stark im Preis. Manches muss ich alle 1 1/2 Monate neu besorgen, anderes jedes 3. Jahr.
Aber "leben" kann man von 40 oder 60 Euro monatlich über Jahre hinweg wahrlich nicht. Und DIESEN Beweis habe ich mehr als erbracht! Da werden dann von "oben" schnell mal sämtliche ärztlichen Unterlagen völlig ignoriert und eigene Regeln aufgestellt, die ich zu befolgen habe, was selbstverständlich für mich kostenfrei oder billig zu haben wäre (wovon aber, da sie für mich tödlich wären, nichts zu halten ist) und denen "da oben" zupass käme.
Die sog. "biologische Lösung" des Problems!
Ich muss leider ALLES ZU 100% privat vom Regelsatz berappen.

Man darf in diesem Pharmaland keine pharmaindustriefeindliche Krankheiten haben.