Habe das Thema gerade zufällig entdeckt und kann folgendes beisteuern:
Uta schrieb:
Wenn Du beim Ausfüllen der Papiere lügst und die kommen drauf, dann bist Du ganz schnell wieder draußen.
Da bist Du nicht nur draußen, sondern kriegst eventuell noch versuchten Betrug angehängt...
Mir ist so etwas mal passiert, weil ich "Befindlichkeitsstörungen" (i.W. Schlafstörungen) verschwiegen hatte, die ich tatsächlich nicht als krankhaft angesehen habe (jeder schläft mal schlecht). Später eskalierten sie jedoch und bei dem Versuch, an die Versicherungsleistung zu kommen, fand die Versicherung aufgrund eines Lebenslaufes, den ich für eine ganz andere Sache (Rehamaßnahme) geschrieben hatte, heraus, dass ich meine ersten Schlafstörungen schon mit 15 hatte. Folge: Keine Leistungen, Rauswurf, Andeutung, dass dies versuchter Betrug sei. Das letztere konnte ich abwenden, auch fand sich über "Vitamin B" noch eine überraschende Lösung (die Welt ist schlecht

). Heute würde ich in einem Versicherungsantrag jeden Pipifax angeben... besonders wenn es z.B. um eine Versicherung geht, die Heilpraktiker-Leistungen versichert, denn die würde ich ja dann auch in Anspruch nehmen wollen. Und zwar gerade wegen dem, was für die Schulmedizin "Pipifax" (Befindlichkeitsstörungen ohne Krankheitswert) ist...
Gruß
Kate