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Hallo,
dazu dieser Link.
Wird Alternativmedizin künftig häufiger erstattet?
Bundessozialgericht entscheidet, dass alternative Behandlungsmethode teilweise von der Krankenkasse bezahlt werden muss
GWUP: Anfang April wurde laut Meldung der "Ärzte-Zeitung" vom Bundessozialgericht ein Vergleich in einem Prozess geschlossen, der die Erstattung einer nicht evidenz-basierten Behandlungsmethode regeln sollte.
01.05.2006 - Dies scheint das vorläufige Ende eines Streits zu sein, der sich 13 Jahre hingezogen hatte. Ein damals fünfjähriger Junge hatte eine alternative, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode in Anspruch genommen, die seine Krankenkasse nicht erstatten wollte. Daraufhin wurde in seinem Namen geklagt. Über Jahre wurde ihm nicht Recht gegeben, u. a. beriefen sich die Gerichte auf ein neun Jahre altes Urteil des Bundessozialgerichtes, wonach die Kassen von der Leistungspflicht für alternative Behandlungsmethoden ausgenommen waren (Streitgegenstand seinerzeit war die sogenannte "Bioresonanztherapie"). Dieses Urteil wurde im Dezember vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
Die Begründung: Zwar bestehe eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht vor zweifelhaften Therapiemethoden, bei schwerwiegenden Krankheiten, bei denen die Schulmedizin nicht mehr helfen könne, müsse abgewogen werden, ob eine Bezahlung der Behandlung durch die Kassen möglich sei. Dies auch dann, wenn die maßgeblichen Kriterien des Bundesausschusses (ein Gremium, das die Erstattungen von medizinischen Behandlungen festlegt) nicht erfüllt seien. Im Zweifelsfalle gelte, je schwerwiegender die Erkrankung sei, desto eher könne man über die Inanspruchnahme von Alternativmethoden entscheiden.
Dieser Vergleich könnte nun weitreichende Konsequenzen haben. Zwar müssen die Kassen nach wie vor nicht alle zweifelhaften Anwendungen bezahlen. Eine lockerere Handhabung der ohnehin schon von zahlreichen umstrittenenen Ausnahmen geprägten Erstattungskriterien des Bundesausschusses könnte zweifelhaften Therapien Tür und Tor zu den Pfründen der gesetzlichen Krankenkassen öffnen. Bei knapper werdenden Mitteln müsste die Solidargemeinschaft Gelder für dubiose Behandlungsmethoden bereitstellen, die an anderer Stelle dringend fehlen.
hvr
(2006)www.aerztezeitung.de/docs/2006/04/04/062a0204.asp
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Wird Alternativmedizin künftig häufiger erstattet?
Bundessozialgericht entscheidet, dass alternative Behandlungsmethode teilweise von der Krankenkasse bezahlt werden muss
GWUP: Anfang April wurde laut Meldung der "Ärzte-Zeitung" vom Bundessozialgericht ein Vergleich in einem Prozess geschlossen, der die Erstattung einer nicht evidenz-basierten Behandlungsmethode regeln sollte.
01.05.2006 - Dies scheint das vorläufige Ende eines Streits zu sein, der sich 13 Jahre hingezogen hatte. Ein damals fünfjähriger Junge hatte eine alternative, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode in Anspruch genommen, die seine Krankenkasse nicht erstatten wollte. Daraufhin wurde in seinem Namen geklagt. Über Jahre wurde ihm nicht Recht gegeben, u. a. beriefen sich die Gerichte auf ein neun Jahre altes Urteil des Bundessozialgerichtes, wonach die Kassen von der Leistungspflicht für alternative Behandlungsmethoden ausgenommen waren (Streitgegenstand seinerzeit war die sogenannte "Bioresonanztherapie"). Dieses Urteil wurde im Dezember vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
Die Begründung: Zwar bestehe eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht vor zweifelhaften Therapiemethoden, bei schwerwiegenden Krankheiten, bei denen die Schulmedizin nicht mehr helfen könne, müsse abgewogen werden, ob eine Bezahlung der Behandlung durch die Kassen möglich sei. Dies auch dann, wenn die maßgeblichen Kriterien des Bundesausschusses (ein Gremium, das die Erstattungen von medizinischen Behandlungen festlegt) nicht erfüllt seien. Im Zweifelsfalle gelte, je schwerwiegender die Erkrankung sei, desto eher könne man über die Inanspruchnahme von Alternativmethoden entscheiden.
Dieser Vergleich könnte nun weitreichende Konsequenzen haben. Zwar müssen die Kassen nach wie vor nicht alle zweifelhaften Anwendungen bezahlen. Eine lockerere Handhabung der ohnehin schon von zahlreichen umstrittenenen Ausnahmen geprägten Erstattungskriterien des Bundesausschusses könnte zweifelhaften Therapien Tür und Tor zu den Pfründen der gesetzlichen Krankenkassen öffnen. Bei knapper werdenden Mitteln müsste die Solidargemeinschaft Gelder für dubiose Behandlungsmethoden bereitstellen, die an anderer Stelle dringend fehlen.
hvr
(2006)www.aerztezeitung.de/docs/2006/04/04/062a0204.asp