im Laufe der letzten Woche erreichten uns immer wieder Nachfragen, bzw. Aufrufe zur Verteilung einer Petition, die vom Verein "Grundrecht auf Gesundheit" initiiert wurde.
Die Petition bezieht sich dabei auf die EU-Verordnung 1924/2006/CE, die sich mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel befasst (nachzulesen hier).
Nach den Aussagen der Initiatorin sollen durch diese Richtlinie traditionelle Naturheilmittel zugunsten von synthetischen Arzneimitteln verboten werden.
Es handelt sich bei diesem Aufruf um eine Falschmeldung!
Bereits im Jahr 2011 hat sich die AMK, zu der nicht nur Ärzte, sondern auch Heilpraktiker gehören, mit dieser Verordnung befasst und es wird in Zukunft kein generelles Verbot von traditionellen Naturheilmitteln geben.
Bitte zeichnen Sie die angesprochene Petition nicht, da der begründete Verdacht besteht, dass es sich bei diesem Aufruf lediglich um eine Aktion zur unrechtmäßigen Sammlung von Kontaktdaten handelt.
Leider kommt es in regelmäßigen Abständen immer wieder zu solchen Meldungen, die offensichtlich nur dazu gedacht sind, Wellen der Angst unter den Therapeutinnen und Therapeuten zu verbreiten.
Sollten Sie in Zukunft solche oder ähnliche Meldungen oder Aufrufe von Kolleginnen und Kollegen hören, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle und informieren Sie sich dort vor der Weitergabe über den Wahrheitsgehalt.
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