Untersuchung der Halsschlagadern durch eine Arzthelferin? Ist das zulässig?

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Hallo zusammen,

ich komme gerade von einem Neurologen, der aufgrund meines Hörsturzes vor einiger Zeit per Überweisung meiner HNO Ärztin eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern durchführen sollte! Thread dazu siehe auch hier

https://www.symptome.ch/threads/dru...einem-ohr-ursachen.146131/page-2#post-1358289

Die Untersuchung wurde zu meinem Erstaunen jedoch von der Arzthelferin durchgeführt. Von einem Kardiologen, bei dem ich vor vielen Jahren war, wurde das immer von dem Arzt selbst durchgeführt...

Der Neurologe kam nach der Untersuchung herein und sah, dass ich gerade in den Bildschirm sah, mir kam das nämlich nicht geheuer vor und ich wollte wissen, was die Helferin da eigentlich reingeschrieben hatte.

Er fauchte mich an, dass ich das nicht dürfte.... und meinte die Halschlagadern wären in Ordnung.... nach einem kurzen PC-Blick auf das Geschriebene der Arzthelferin...!

Mein Hausarzt hatte mir zudem noch eine zweite Überweisung mitgegeben, zwecks Abklärung, weil ich auch unter tauben, kribbelnden Füßen seit einiger Zeit leide...

Dieser Neurologe meinte nun, das könne er jetzt nicht untersuchen, es wäre viel zu kurzfristig, da müsse man noch abwarten, was da passiert, es könne ja auch wieder vergehen. Ich hätte ja 2018 schon mal über Sensibilitätsstörungen geklagt und mich dann ja nicht mehr gemeldet... also würde auch das wieder vergehen, wie damals...

Meine Fragen hierzu:

1. Darf eine Arzthelferin die Halsschlagadern mittels Ultraschall untersuchen?
2. Habe ich nicht Anspruch auf Akteneinsicht?
3. Kann man eine Untersuchung einfach "verschieben" obwohl man einen Auftrag per Überweisung bekommen hat?
4. Rechnet der Arzt die Ultraschalluntersuchung als seine Leistung ab? Oder gibt es da überhaupt eine Abrechnung als Hilfspersonal. Das gleiche gilt auch für die nicht erfolgte Untersuchung der Überweisung des Hausarztes..

Ich hoffe, ihr könnt mir hier Antworten geben, einmal weil es mich beunruhigt, dass der Arzt nicht selbst untersucht hat und andererseits, was eine Akteneinsicht angeht. Ich habe noch nie bei einem Arzt auf den Bildschirm gesehen (es sei denn, er hat ihn zu mir gedreht), aber mir kam die ganze Untersuchung (max. 5 Minuten!) sehr sehr bedenklich vor!

Viele Grüße von Vanilla
 
Wuhu,
man hat als Patient immer das Recht auf eine sog 2. Meinung, eine neue Carotis-Ultraschall-Überweisung - ev eher zu einem Kardiologen statt Neurologen - kann auch der Hausarzt ausstellen; Das gilt auch für die Störung an den Füssen, in dem Fall nun eher einen anderen Neurologen aufsuchen.

Grundsätzlich hat man als Patient auch das Recht auf Akteneinsicht, was man so äußern muss - falls man sich weigert, den Patienten-Anwalt oder ähnliche Ombuds-Stellen kontaktieren.

Eine geschulte Arzthelferin sollte im Auftrag des Arztes die US-Untersuchung korrekt vornehmen können, die Diagnose dürfte sie freilich nicht selbst stellen...

youtube.com/watch?v=EmxlUaaNPdI
 
Hallo Vanilla
wurde das immer von dem Arzt selbst durchgeführt...
Leider erlebe auch ich, dass immer mehr delegiert wird, dass teils nicht mal mehr eine Anamnese durchgeführt wird (wobei sicherlich die paar Worte, die gewechselt werden, vom Arzt als Anamnese "gesehen"/dargestellt werden).

Der Neurologe kam nach der Untersuchung herein und sah, dass ich gerade in den Bildschirm sah, mir kam das nämlich nicht geheuer vor und ich wollte wissen, was die Helferin da eigentlich reingeschrieben hatte.
2. Habe ich nicht Anspruch auf Akteneinsicht?
Du hast grundsätzlich (in D) ein Recht auf Einsicht in Deine Akte, siehe auch

Aber eben (siehe Link) mit Einschränkung seitens des Arztes, die ihm einen erheblichen Ermessensspielraum gibt. Gerade beim Neurologen (der auch Psychiater ist; ich suche für neurologische Anliegen i.a. jemanden, der "nur" Neurologe ist) ist womöglich damit eher zu rechnen, weil er subjektive Eindrücke notiert. Daher womöglich auch diese Reaktion
Er fauchte mich an, dass ich das nicht dürfte....

Mein Hausarzt hatte mir zudem noch eine zweite Überweisung mitgegeben, zwecks Abklärung, weil ich auch unter tauben, kribbelnden Füßen seit einiger Zeit leide...
Auch hier habe ich ähnliche Erfahrungen, z.B. dass 2 Anliegen in einem Termin nicht willkommen sind(!) und dass Untersuchungen (bei mir mal ein Belastungs-EKG) verweigert werden, die der HA eigentlich - in dem Fall leider nur implizit (d.h. er ging einfach davon aus, dass es selbstverständlich sei) - angefordert hatte.

3. Kann man eine Untersuchung einfach "verschieben" obwohl man einen Auftrag per Überweisung bekommen hat?
Gute Frage. So lange er das als nicht dringlich ansieht, vielleicht schon. Aber ich würde den überweisenden Arzt darauf ansprechen und evtl. darum bitten, mal einen direkten Draht herzustellen zum Kollegen.

4. Rechnet der Arzt die Ultraschalluntersuchung als seine Leistung ab? Oder gibt es da überhaupt eine Abrechnung als Hilfspersonal. Das gleiche gilt auch für die nicht erfolgte Untersuchung der Überweisung des Hausarztes..
Du kannst über die KK eine sogenannte Patientenquittung anfordern. Siehe auch:

Auch ich würde wohl an Deiner Stelle einen weiteren Arzt aufsuchen und bei evtl. wieder 2 Anliegen auch klären, ob beide in einem Termin untersucht werden können. Eine Doppler-Sonografie der Halsschlagadern hatte ich mal bei einer Gefäßspezialistin, das wäre evtl. auch eine Möglichkeit, es gibt aber wohl nicht viele davon.
 
Ich war heute beim Hausarzt und hatte Doppler Sono Halsschlagader, hat Ärztin selbst gemacht. Das mit zwei Problemen in einem Termin kenn ich auch bei Fachärzten. Hatte auch Hörsturz und Sehstörung. Dazu gleichzeitig akute Schilddrüsenentzündung, ich denk, dass das die Ursache war.
 
Das dürfte bei Kassenärzten, die pro Quartal und Patient eine Pauschale erhalten (Allgemeinmediziner, ich meine auch Orthopäden und wer noch weiß ich nicht), eigentlich kaum eine Rolle spielen. Es sei denn, sie versuchen, es über zwei Quartale zu "verteilen". Allerdings ist der geplante Takt oft sehr eng, etwa 7 Minuten, wie man bei Internet-Terminbuchungen (für Kassenpatienten, das ist meist der erste abgefragte Punkt) sehen kann. Deswegen mein Rat, vorher nachzufragen (ob's was nützt, weiß ich allerdings nicht; das was ArzthelferInnen erzählen passt auch nicht immer zur Ansicht des Arztes).
 
Vielleicht bekommen sie die Pauschale aber pro Krankheitsfall? Es wäre doch unsinnig, wenn man für einen Patienten mit Schnupfen dieselbe Pauschale wie für einen Patienten mit Schnupfen und Schlaganfall bekommt. Aber ich weiß nur sehr wenig über die Vergütungsregelungen der Kassen; das dürfte eh sehr komplex sein.
 
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Unterstützung🌻... und wie es aussieht haben einige ähnliche unerfreuliche Erfahrungen gemacht.
@alibiorangerl
Eine geschulte Arzthelferin sollte im Auftrag des Arztes die US-Untersuchung korrekt vornehmen können, die Diagnose dürfte sie freilich nicht selbst stellen...
Nun, sie hat etwas in den PC geschrieben, nachdem sie meine Halsgefässe untersucht hat, was, als eine Diagnose könnte es sonst sein... auch wenn man sich von einem Ultraschallgerät das Ergebnis sagen lässt? Zudem hat der Neurologe nur auf den Schirm gesehen und nichts geschrieben, sagte dann aber "alles ok".

Zu dem alles ok: ich halte es nicht für eine Aufgabe einer Arzthelferin bei so einer wichtigen Sache wie die Halsgefässe, einen Utraschall zu machen. Und die ganze Untersuchung dauerte für beide Seiten grade mal 5 Minuten!

Dopplersonographie​

Ultraschalluntersuchung der hirnversorgenden Halsarterien. Schwindel, Ohrrauschen (Tinnitus), Sehstörungen, kurzfristige Arm/Beinschwächen oder Sprachstörungen können Vorboten eines Schlaganfalls sein. Über eine bewegliche Sonde werden Schallwellen auf die roten Blutkörperchen der Halsgefäße gesendet. Je nach Richtung, Geschwindigkeit und Schallwinkel werden diese Schallwellen zurückgeworfen und über das Dopplergerät hör- und sichtbar gemacht. Hirninfarkt ist eine Verengung der Halsschlagader (Arterie carotis).

Werden in der Dopplersonographie relevante Engstellen (Stenosen) gefunden, ergibt sich hieraus heutzutage meist eine medikamentöse oder sogar operative Konsequenz.

Auf Grund dieser Methode kann die Blutströmung in den hirnversorgenden Arterien gemessen und eventuelle Störungen wie z.B. Verengungen oder Verschlüsse der Arterien festgestellt werden.

Die Untersuchung wird vom Arzt im Liegen durchgeführt, ist schmerzlos und dauert etwa 15 Minuten.
Die Untersuchung wird vom Arzt im Liegen durchgeführt, ist schmerzlos und dauert etwa 15 Minuten.

http://www.anvari.de/untersuchungen/

Leider erlebe auch ich, dass immer mehr delegiert wird, dass teils nicht mal mehr eine Anamnese durchgeführt wird (wobei sicherlich die paar Worte, die gewechselt werden, vom Arzt als Anamnese "gesehen"/dargestellt werden).
Ja @Kate , genauso sehe ich das auch. Er hat nichts gefragt, keine Anamnese gemacht, sondern ich habe nachfragen müssen wegen der zweiten Untersuchung.
mit Einschränkung seitens des Arztes, die ihm einen erheblichen Ermessensspielraum gibt
Ja, das ist natürlich sehr dehnfähig, insbesondere wenn er seine "Wahrnehmung" einer Person gegenüber beschreibt... ich fühle mich da regelrecht ausgeliefert. Ich bezahle also jemanden, der mich nicht state of art behandelt....
Auch hier habe ich ähnliche Erfahrungen, z.B. dass 2 Anliegen in einem Termin nicht willkommen sind(!)
So lange er das als nicht dringlich ansieht,
Nun, wie oben beschrieben, habe ich ja genau die Beschwerden Tinnitus und Taubheitsgefühle/Kribbeln in den Füssen (die kamen erst ca. 2 Wochen später). Darum bin ich ja auch zu meinem Hausarzt...und der sah da durchaus eine eventuelle Verbindung.. er beruhigte mich zwar, wollte aber trotzdem eine Ausschlußuntersuchung.

Wie beurteilt dieser Neurologe also meinen Gesundheitszustand? Anhand einer Untersuchung von 2018? Damals war ich wegen brennender Füße bei ihm. Ich habe nochmals seine Webseite angesehen, er schreibt dort, er wäre Neurologe und bezieht sich auf diverse neurologischen Untersuchungen, also wohl nicht als Psychiater niedergelassen.

Ganz davon abgesehen, frage ich mich schon, wie das mit der Dokumentationspfllicht so ist. Im Endeffekt - überspitzt formuliert - könnte ja sogar die Putzfrau was in den Pc reinschreiben, denn es gibt ja gar keine Möglichkeit mehr, das Geschriebene v.a Diagnostik etc. anhand einer persönlichen Handschrift zu identifizieren...

Ich werde dann wohl doch noch eine Zweitmeinung einholen müssen.... und das stresst schon bei Tinnitus ganz ordentlich.... und natürlich habe ich überhaupt kein Vertrauen mehr in die Kompetenzen dieses Neurologen.
 
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