Themenstarter
- Beitritt
- 18.02.12
- Beiträge
- 709
Hallo zusammen,
ich komme gerade von einem Neurologen, der aufgrund meines Hörsturzes vor einiger Zeit per Überweisung meiner HNO Ärztin eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern durchführen sollte! Thread dazu siehe auch hier
https://www.symptome.ch/threads/dru...einem-ohr-ursachen.146131/page-2#post-1358289
Die Untersuchung wurde zu meinem Erstaunen jedoch von der Arzthelferin durchgeführt. Von einem Kardiologen, bei dem ich vor vielen Jahren war, wurde das immer von dem Arzt selbst durchgeführt...
Der Neurologe kam nach der Untersuchung herein und sah, dass ich gerade in den Bildschirm sah, mir kam das nämlich nicht geheuer vor und ich wollte wissen, was die Helferin da eigentlich reingeschrieben hatte.
Er fauchte mich an, dass ich das nicht dürfte.... und meinte die Halschlagadern wären in Ordnung.... nach einem kurzen PC-Blick auf das Geschriebene der Arzthelferin...!
Mein Hausarzt hatte mir zudem noch eine zweite Überweisung mitgegeben, zwecks Abklärung, weil ich auch unter tauben, kribbelnden Füßen seit einiger Zeit leide...
Dieser Neurologe meinte nun, das könne er jetzt nicht untersuchen, es wäre viel zu kurzfristig, da müsse man noch abwarten, was da passiert, es könne ja auch wieder vergehen. Ich hätte ja 2018 schon mal über Sensibilitätsstörungen geklagt und mich dann ja nicht mehr gemeldet... also würde auch das wieder vergehen, wie damals...
Meine Fragen hierzu:
1. Darf eine Arzthelferin die Halsschlagadern mittels Ultraschall untersuchen?
2. Habe ich nicht Anspruch auf Akteneinsicht?
3. Kann man eine Untersuchung einfach "verschieben" obwohl man einen Auftrag per Überweisung bekommen hat?
4. Rechnet der Arzt die Ultraschalluntersuchung als seine Leistung ab? Oder gibt es da überhaupt eine Abrechnung als Hilfspersonal. Das gleiche gilt auch für die nicht erfolgte Untersuchung der Überweisung des Hausarztes..
Ich hoffe, ihr könnt mir hier Antworten geben, einmal weil es mich beunruhigt, dass der Arzt nicht selbst untersucht hat und andererseits, was eine Akteneinsicht angeht. Ich habe noch nie bei einem Arzt auf den Bildschirm gesehen (es sei denn, er hat ihn zu mir gedreht), aber mir kam die ganze Untersuchung (max. 5 Minuten!) sehr sehr bedenklich vor!
Viele Grüße von Vanilla
ich komme gerade von einem Neurologen, der aufgrund meines Hörsturzes vor einiger Zeit per Überweisung meiner HNO Ärztin eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern durchführen sollte! Thread dazu siehe auch hier
https://www.symptome.ch/threads/dru...einem-ohr-ursachen.146131/page-2#post-1358289
Die Untersuchung wurde zu meinem Erstaunen jedoch von der Arzthelferin durchgeführt. Von einem Kardiologen, bei dem ich vor vielen Jahren war, wurde das immer von dem Arzt selbst durchgeführt...
Der Neurologe kam nach der Untersuchung herein und sah, dass ich gerade in den Bildschirm sah, mir kam das nämlich nicht geheuer vor und ich wollte wissen, was die Helferin da eigentlich reingeschrieben hatte.
Er fauchte mich an, dass ich das nicht dürfte.... und meinte die Halschlagadern wären in Ordnung.... nach einem kurzen PC-Blick auf das Geschriebene der Arzthelferin...!
Mein Hausarzt hatte mir zudem noch eine zweite Überweisung mitgegeben, zwecks Abklärung, weil ich auch unter tauben, kribbelnden Füßen seit einiger Zeit leide...
Dieser Neurologe meinte nun, das könne er jetzt nicht untersuchen, es wäre viel zu kurzfristig, da müsse man noch abwarten, was da passiert, es könne ja auch wieder vergehen. Ich hätte ja 2018 schon mal über Sensibilitätsstörungen geklagt und mich dann ja nicht mehr gemeldet... also würde auch das wieder vergehen, wie damals...
Meine Fragen hierzu:
1. Darf eine Arzthelferin die Halsschlagadern mittels Ultraschall untersuchen?
2. Habe ich nicht Anspruch auf Akteneinsicht?
3. Kann man eine Untersuchung einfach "verschieben" obwohl man einen Auftrag per Überweisung bekommen hat?
4. Rechnet der Arzt die Ultraschalluntersuchung als seine Leistung ab? Oder gibt es da überhaupt eine Abrechnung als Hilfspersonal. Das gleiche gilt auch für die nicht erfolgte Untersuchung der Überweisung des Hausarztes..
Ich hoffe, ihr könnt mir hier Antworten geben, einmal weil es mich beunruhigt, dass der Arzt nicht selbst untersucht hat und andererseits, was eine Akteneinsicht angeht. Ich habe noch nie bei einem Arzt auf den Bildschirm gesehen (es sei denn, er hat ihn zu mir gedreht), aber mir kam die ganze Untersuchung (max. 5 Minuten!) sehr sehr bedenklich vor!
Viele Grüße von Vanilla