Patientenverfügung - die aktuelle Debatte

Welchem Entwurf stimme ich am ehesten zu?

  • Ich bin für Entwurf 1

    Stimmen: 7 58.3%
  • Ich bin für Entwurf 2

    Stimmen: 1 8.3%
  • Ich bin für Entwurf 3

    Stimmen: 1 8.3%
  • Ich lehne alle drei Ansätze ab

    Stimmen: 3 25.0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    12
Themenstarter
Beitritt
19.03.06
Beiträge
9.021
Zurzeit wird im deutschen Bundestag über die Frage der Patientenverfügung debattiert.

Achtung: dabei geht es weder um die aktive Sterbehilfe, also z.B. die Giftspritze, noch um die Suizidbegleitung nach Schweizer Muster.

Hier geht es nur um Folgendes: Menschen bei klarem Verstand legen im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen – und welche nicht –, wenn sie sich dereinst nicht mehr äußern können. Gestritten wird darüber, wie sich Ärzte und Betreuer dieser nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen verhalten sollen, wenn deren Verfügung den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen verlangt, etwa auf künstliche Beatmung oder eine Magensonde. Jene Maßnahmen wunschgemäß zu unterlassen hieße, den Menschen sterben zu lassen – darf man das?

Man muss – wenn der Patient einwilligungsfähig ist. Wer Ärzten mitteilen kann, dass er zum Beispiel nicht operiert werden will, der wird nicht operiert und stirbt. Dieses Recht auf Selbstbestimmung hat der Bundesgerichtshof auch auf den vorab verfügten Willen von nicht einwilligungsfähigen Patienten angewandt. Weil aber die Rechtslage wegen abweichender Urteile und Kommentare unübersichtlich ist, soll die Selbstbestimmung via Patientenverfügung gesetzlich festgeschrieben werden.

Zurzeit werden drei Gesetzesentwürfe diskutiert:

1. Eine Patientenverfügung ist immer zu befolgen, unabhängig von Stadium und Art der Krankheit. Wenn sich Arzt und Betreuer einig sind, dass sich der Patient in genau der Lage befindet, die in seiner Verfügung beschrieben wird, dann haben sie auszuführen, was der Text verlangt. Sind sie sich nicht einig, muss das Vormundschaftsgericht entscheiden, das auch durch zweifelnde Angehörige oder Pflegekräfte angerufen werden kann.

2. Die Vormundschaftsgerichte entscheiden, wenn keine Verfügung vorliegt und man einen „mutmaßlichen Willen“ des Patienten ermitteln muss. Es soll von einem „Konzil“ beraten werden, in dem vor einer Entscheidung über den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen Angehörige und Pflegekräfte gehört werden.
Hier geht es darum zu ermitteln, welches der augenblicklich aktuelle Wille des Patienten, der sich nicht mehr adäquat äußern kann, ist.

3. Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung wird stark eingeschränkt.
Danach sind Verfügungen zum Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen keineswegs
immer verbindlich, sondern nur, wenn die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen
Verlauf genommen hat und ein Patient im Wachkoma oder schwerer Demenz „mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen
Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird“.

WELT ONLINE - Der schwierige letzte Wille des Todkranken - Nachrichten Politik

Zu welcher Richtung tendiert Ihr? – Seid Ihr prinzipiell gegen den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen? Hier kann darüber nachgedacht werden.

Auch bei diesem Thema ist ein nachdenklicher, wertschätzender Umgangston besonders wünschenswert!

Herzliche Grüße von Leòn
 
Zuletzt bearbeitet:
das ganze ist und bleibt problematisch und ist über ein grundsätzliches gesetz nur schwer zuregeln. im moment ist es so daß eventuelle patientenverfügungen im ernstfall umgangen, ignoriert, schnell mal uminterpretiert werden oder einfach gar nicht mehr existieren. und die allerwenigsten haben widerum so eine verfügung aufgesetzt. also ich beobachte das thema aus meiner tätigkeit beim pflegedienst heraus und da ist es eigentlich kein thema. weil wie gesagt nur sehr wenige so eine verfügung haben. aus einigen fällen weiß ich, daß am ende die angehörigen nicht die courage haben sich daran zuhalten. man will sich schließlich nichts vorwerfen. kann man zum teil verstehen. aus meiner zeit im altersheim weiß ich daß manche mir nichts dir nichts an diesen schläuchen hingen, da diese verfügung halt gar nicht bekannt war oder die zuständigen personen nicht greifbar waren. was ich grundsätzlich feststelle ist daß sich die ärzte für sowas überhaupt nicht interessieren. die ziehen gerne alles bis zum letzten durch ohne rücksicht auf verluste. was überhaupt ein seperates thema wäre. körperverletzung durch falsche und übermäßige medikation z.b.
 
Hallo ostseeola,

ich fühle mich auch hin- und hergerissen. Einerseits bin ich schon für die uneingeschränkte Rechtskraft einer Patientenverfügung, hinsichtlich des Abbruches von „lebensverlängernden“ Maßnahmen. Aber was ist, wenn Menschen, während einer Krankheit ihre Einstellung dazu verändern und dies nicht mehr kundtun können. Ich habe vor einigen Jahren zwei Todesfälle naher Angehöriger miterlebt. Einerseits das langjährige Leiden einer bettlägerigen und Demenzkranken, andererseits das relativ kurze, schwere Leiden, einer an Krebs Erkrankten.
Ich bin mir wirklich nicht sicher, was sie tatsächlich gewollt hätten.... .

Und ich weiß von mir selbst, dass ich in manchen Situationen, die ich leibhaftig erlebe, anders denke, fühle auch handle, als vorher, als ich ich sie mir nur vorgestellt habe.... .

Es gibt ja noch eine vierte Haltung, die von einigen VertreterInnen der Ärzteschaft geäußert wird: alles so zu belassen wie es ist. Es gebe genug Handlungsmöglichkeiten auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage und der gängigen Rechtsprechung. ....angesichts Deiner Schilderung aus der Pflegepraxis kann ich mir dann gut vorstellen, was das bedeutet... .

Es ist wirklich schwer!

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Der aktuelle Stand:

Klare Regeln für den vorletzten Willen

Die Patientenverfügung zur ärztlichen Behandlung im Notfall wird in Deutschland wahrscheinlich erstmals gesetzlich geregelt. Die Kernfrage bleibt aber weiter umstritten.

In einer Grundsatzdebatte im Bundestag sprachen sich Redner aller Fraktionen für ein Gesetz zur Patientenverfügung aus.

Es soll unter anderem regeln, wie eine gültige Patientenverfügung aussehen soll und in welchen Fällen Gerichte eingeschaltet werden können. Umstritten ist aber die Kernfrage, ob der Patientenwille in jedem Fall beachtet werden muss.

Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können.

Unionsvizefraktionschef Wolfgang Bosbach argumentierte, der Schutz des Lebens habe im Zweifel Vorrang, es sei denn, es geht um eine unumkehrbar tödliche Krankheit. Bosbach hat dazu einen eigenen Vorschlag formuliert, den auch Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen unterstützen. Dem gegenüber steht ein Entwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, den auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mitträgt.

Kein Fraktionszwang

Sie argumentierte, der eindeutig geäußerte Wille des Patienten müsse geachtet werden, auch wenn dies im Voraus für eine Situation geschehe, in der man sich nicht mehr äußern könne. Ein Gesetz dürfte nach Zypries’ Darstellung frühestens im kommenden Jahr fertig sein. Die Abgeordneten sollen ohne Fraktionszwang entscheiden dürfen.

Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk sprach die Ängste an, die viele Menschen zu Patientenverfügungen bewegen. Schätzungen zufolge gibt es bis zu acht Millionen davon in Deutschland. Die meisten Menschen wünschten sich Umfragen zufolge einen Tod ohne Schmerzen im Kreise ihrer Lieben. Tatsächlich befürchteten aber viele, dass sie in Pflegeheimen nicht in Würde leben können und in Krankenhäusern nicht in Würde sterben.

Bosbach erkannte an, dass die moderne Medizin zum Teil Angst mache. Ihm gehe es um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Schutz des Lebens auch gegen den Patientenwillen. Er sprach den Fall an, dass sich der in der Patientenverfügung festgelegte Wille geändert habe.

Dies geschehe nach Erfahrung von Medizinern oft: Patienten, die eine Verfügung verfasst haben, entschieden in der aktuellen Situation dann doch anders, wenn sie dies noch sagen können. "Die Beendigung eines Lebens darf man nie auf Irrtum stützen", sagte Bosbach.

Vielfalt der Positionen

Zypries meinte hingegen, Zweifel an einem klar geäußerten Patientenwillen gäben nicht Dritten das Recht, anders über sein Leben zu entscheiden. Ihr Fraktionskollege Stünker warb ebenfalls für ein "uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht des Patienten“. Das Grundgesetz „gewährt ein Recht zu leben, es begründet aber nicht die Pflicht zu leben“, sagte Stünker.

Für beide Positionen gab es Unterstützung aus allen Fraktionen. Einige Abgeordnete, wie der CSU-Politiker Wolfgang Zöller und die Linkspolitikerin Monika Knoche, plädierten dafür, möglichst wenig zu regeln und nur Einzelvorschriften für bestimmte Fälle festzuschreiben. Manche Parlamentarier stellten auch noch in Frage, ob es überhaupt ein Gesetz geben soll.

Weitgehend mehrheitsfähig scheint, dass zumindest per Gesetz geklärt werden soll, wie eine gültige Patientenverfügung auszusehen hat. Mehrere Abgeordnete plädierten dafür, nur schriftliche Erklärungen zu akzeptieren und auch nur dann, wenn sie auf den eingetretenen Notfall zutreffen. Die Verfügungen sollen jederzeit auch mündlich oder durch "gezeigten Lebenswillen“ widerrufbar sein.

Patientenverfügungen Zwischen Leben und Tod - Deutschland - sueddeutsche.de
 
In Fragen der Medizinethik wird auf den Seiten der Bochumer Ruhr - Universität, tiefer eingestiegen:

www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Disk-a.htm

Leòn
 
Ich für mich lehne alle drei Entwürfe ab. Auf diese Art und Weise ist dem Bedürfnis nach Begleitung in meinen letzten Stunden nicht annähernd beizukommen. In meinem Sinn ist einzig ein für mich vertrauenswürdiger Mensch in der Lage, meine eigene individuelle Verfügung zu vertreten und durchzusetzen, sollte ich selber nicht mehr für andere hör oder sichtbar äussern können.

Mit Paragraphen ist meinem Wunsch nicht beizukommen, ja mehr noch, ich bezweifle, dass irgend ein Mediziner auf Grund seines medizinischen Fachidiotentums dazu in der Lage ist, die Ablösung von Körper und Seele auch nur annäherungsweise passend zu begleiten.

Was nicht ausschliesst, dass der meines Vertrauens würdige Mensch und Begleiter ein ganzheitlicher Mediziner sein könnte.

Phil
 
Hallo Phil,

ich bin noch völlig hin- und hergerissen. Die deutschen Schulmediziner lehnen die Entwürfe übrigens auch ab und möchten es gerne beim Alten belassen.



Herzliche Grüße von
Leòn
 
Also ich für mich, habe bereits eine Patientenverfügung ausgestellt und eine Kopie meinem Hausarzt gegeben, der das unterschrieben hat, und somit weiss er was ich will und das Original habe ich bei mir und eine Kopie meine Töchter und somit weiss man ws ich will oder eben nicht.

Brunnergirl
 
Patientenverfügung

[FONT=Geneva,Arial,sans-serif]SPD will Gesetz zur Patientenverfügung zum Jahresbeginn [/FONT][FONT=Geneva,Arial,sans-serif]„Das muss jetzt geregelt werden“
[/FONT]

Vom 30.10.2007

MAINZ (dpa) Ein Gesetz zur Patientenverfügung soll es nach dem Willen der SPD bereits zu Beginn des kommenden Jahres geben. „Das muss jetzt geregelt werden“, sagte der rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, heute in Mainz am Rande eines Treffens der justizpolitischen Sprecher der Sozialdemokraten im Bund und in den Ländern. Zehn Millionen Menschen hätten eine solche Verfügung in Deutschland verfasst. „Die gehen davon aus, dass das rechtsverbindlich ist – ist es aber nicht“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Fritz Rudolf Körper.

Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken hatten im Juni einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt. Er sieht keine grundsätzliche Beschränkung der rechtlichen Reichweite von Verfügungen vor. In Patientenverfügungen können Menschen anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Umstritten ist, wann sie verbindlich sind. Die derzeitige Rechtslage geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2003 zurück. Demnach darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle einer „irreversiblen“ Krankheit erfolgen. Das Urteil wurde aber unterschiedlich interpretiert.
.....
[/SIZE][/FONT]
Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach · SPD will Gesetz zur Patientenverfügung zum Jahresbeginn - „Das muss jetzt geregelt werden“

Ich würde es begrüssen, wenn hier endlich mehr Klarheit vom Gesetzgeber geschaffen würde. Trotzdem bleibt es ein ganz schwieriges Thema, vor allem in Deutschland.

Gruss,
Uta
 
Zuletzt bearbeitet:
Patientenverfügung

Hallo Uta.
Ich hatte mir überlegt, einen Thread zum Thema Sterbehilfe zu eröffnen.
Du sprichst das indirekt hier an.
Wir haben in der Schweiz ja die Organisationen Exit und Dignitas.
Im Moment auch gerade wieder im Gespräch, weil es um die Frage geht, ob man den " Sterbetourismus " unterbinden sollte.
Es ist ein sehr schwieriges Thema, das jeden von uns betreffen könnte, sei es persönlich oder im engeren Umfeld.
Die Rechtslage ist heikel und ich habe keine Ahnung, wie oft so eine Dienstleistung bei uns in der Schweiz in Anspruch genommen wird.
Es gibt ja auch verschiedene Stufen der Sterbehilfe.
Die Thematik führt etwas weiter als der von dir gebrachte Ansatz, ist aber letztlich Konsequenz davon.
Liebe Grüsse, Sine
 
Patientenverfügung

Hallo Sine,
ich finde, man kann die beiden Themen "Patientenverfügung" und "Sterbehilfe" schon trennen:
In der Patientenverfügung legt ein Mensch fest, wie er in dem Fall behandelt werden möchte, in dem er nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen kann. Das heißt aber nicht, daß damit Sterbehilfe eingeschlossen oder gefordert wird. Es geht meiner Meinung nach eher darum, die Möglichkeit zu schaffen, daß z.B. eine Magensonde nicht gelegt wird, wenn die nur dazu führt, daß über die künstliche Ernährung ein Leben zwar verlängert aber in seiner Qualität nicht verbesser wird. Eher im Gegenteil. Oder es geht darum, daß bei einem Schwerkranken nicht noch alle möglichen Untersuchungen gemacht werden, die nutzlos und nur belastend und teilweise unwürdig sind.

Hier kann man sich ansehen, wie so eine Patientenverfügung aussehen kann: Patientenverfügung

Bei der Sterbehilfe, wie sie Dignitas und Exit (ich dacht, Exit gibt es nicht mehr?) bieten, entscheidet ein Schwerkranker selbst, daß er so nicht mehr leben möchte und nimmt für seinen geplanten Tod die Hilfe dieser Organisationen in Anspruch. Aber - wenigstens ist das so formuliert - er muss die entsprechende Tablette selbst nehmen.

Es bleibt schwierig!
Zumal auch bei einer bestehenden Patientenverfügung ja ein Pflegeheim oder ein Krankenhaus sich nach ihr richten müssen. Bisher ist das eher nicht so.

Gruss,
Uta
 
Zuletzt bearbeitet:
Patientenverfügung

So wie ich das verstanden habe, existierte EXIT wenigstens letztes Jahr noch.
Neuere Infos habe ich nicht.
Das Ablehnen von lebensverlängernden Massnahmen läuft doch schon unter " passiver Sterbehilfe ", oder gibts da noch einen Zwischenschritt, den ich nicht sehe?
Auf jeden Fall ist es doch sinnvoll, sich mit dem Thema zu beschäftigen, Wünsche schriftlich festzuhalten und dies auch den Angehörigen mitzuteilen.
Wenn alle Beteiligten einverstanden sind mit dem Vorgehen ist es natürlich sehr unglücklich, wenn dies dann rechtlich nicht verwendbar ist.
Ganz bestimmt ist es höchste Zeit, verbindliche Rechtsgrundlagen dazu zu schaffen.
Nur besteht die Schwierigkeit halt darin, Grenzen zu definieren, da die Meinungen zum Thema sehr weit auseinandergehen.
Liebe Grüsse, Sine
 
Patientenverfügung

Hallo Herr Leòn!
Was machen wir jetzt mit den beiden Threads?
Einen Zusammenfügungszauber? :D
Wäre vermutlich sinnvoll!
Ich habe diesen Thread damals gar nicht so mitverfolgt, weil mir irgendwelche Vorlagen nicht unbedingt passen sondern ich eher eine mit nahen Angehörigen gemeinsam verfasste individuelle Erklärung vorziehen würde.
- Was mir eigentlich soeben erst klar geworden ist...
Sine
 
Patientenverfügung

Hallo Sine :),

Was machen wir jetzt mit den beiden Threads?
Einen Zusammenfügungszauber?
Wäre vermutlich sinnvoll!

Man könnte ja Marcel Albus Dumbledore :))) oder Professor Anne McGonegall :))) bitten, solch einen komplizierten Zauber durchzuführen! :freu:

Na, das hier ist Utas Thread, also sollten wir es ihr überlassen!

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Patientenverfügung

Ich hatte den anderen Thread wohl auch übersehen. Sorry ..Jetzt fände ich es besser, beide Threads zusammenzulegen!

Hier noch ein Streitgespräch zum Thema Sterbehilfe:

"Wie Euthanasie!" - "Würdevolles Sterben!"

© Andreas Oertzen Robert Spaemann, 79, und Bartholomäus Grill, 52, Anfang November in Spaemanns Haus in Stuttgart

Der Philosoph Robert Spaemann vergleicht die Sterbehilfe mit der NS-Euthanasie. Der Journalist Bartholomäus Grill hat seinen Bruder in den Freitod begleitet. Im stern-Gespräch prallen nun zwei überzeugungen aufeinander.
www.stern.de/politik/panorama/:Streitgespr%E4ch-Wie-Euthanasie

Gruss,
Uta
 
Ich bin seit der Gründung, 1982, Mitglied bei "Exit". Ursprünglich ging es auch darum, niemandem das Recht einzuräumen, gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten unter gewissen Bedingungen (Koma, keine Hoffnung auf Heilung, irreversibler Hirnschaden, etc.) lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen. Exit hätte sich im Spital z.B. für den Patienten eingesetzt, um seine Wünsche realisiert zu wissen.

Seit einigen Jahren geht es aber mehr um Suizid-Begleitung. Obwohl ich der Organisation gegenüber gemischte Gefühle habe, bin ich Mitglied geblieben, weil ich keine für mich brauchbare Alternative in der Schweiz sehe. Ich möchte keinem Arzt erlauben, mir eine Lebensverlängerung aufzuzwingen.

Kathy
 
Patientenverfügung

Komme gerade von einem Krankenbesuch, und ein anderer Besucher berichtete folgendes:

Bei einer Patientaufklärung über die Patientenverfügung war auch ein ext. Mediziner als Gesprächsteilnehmer geladen und er habe sinngemass auf die Frage geanwortet, was er denn von der PV hält:

Er verstehe den ganzen Wirbel nicht und er sei eigentlich dagegen. Denn er sei später einmal froh, wenn er die entsprechende langfristigen Behandlungen bekäme, wenn er sie bräuchte...

(Ich konnte nur in Erfahrung bringen, dass es ein Dr. einer anderen grossen Klinik war)

:idee:
 
Patientenverfügung

hi,

Ich hab ein freund der artzt ist,und er hat über der jahre beobachtet das lebensverlängende behandlungen oftmals zu leid des patient führen.
Er hat nichts dagegen wenn jedem selbst entscheidet was er will und was bestimmt nicht.


Ich hab vor jahre ein frau betreut die ein sehr schwere erkrankung hätte.
Sie hat sich irgendwan entschieden in der schweiz zu fahren zur lebensbeendung.
Sie fragte mir mit zu gehen,aber ich hab verweigerd.
Ich kann sowas einfach nicht,es fühlt für mich nicht gut,obwohl ich ihr echt verstand.
Sie war ihrerseids sauer auf mich,weil ich das erlich sagte zu ihr,aber verstand mir auch.
Im ende ist sie gefahren....

alles liebe;brigit:wave:
 
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