MMS, CDL - Pro und Contra

MMS - Wundermittel?

Leider habe ich diesen Gerichtstermin erst heute kurz vor Mittag gesehen, der Post wurde aber auch erst gestern hier reingestellt. Dennoch habe ich versucht Hilfe zu geben: Es gibt nämlich eine Einzelzulassung der EU-Kommission für Natriumchlorit seit 19.6.13 für eine bestimmte seltene Krankheit. Die Zulassung wurde für einen UK-Hersteller erteilt EU/3/13/1139. Per Fax habe ich die wichtigen Blätter dem Richter zugesandt, ob er sie rechtzeitig erhält und auch verwenden darf entzieht sich meiner Kenntnis. Evt. erfährt man es oder auch nicht.
Diese Zulassung in spanisch gibt es offenbar schon seit 2000 beantragt bereits in 1999. Sie hat nun das Verfahren gegen Kalcker offenbar in seinem Sinne günstig beeinflußt. Ich habe dazu aber keine näheren Details. Vielleicht weis jemand anderer mehr darüber.
 
MMS - Wundermittel?

Liebe Fan's von ClO2
ich habe ein wenig bei der EU geschmökert:

Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“)

Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die für die Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von seltenen Leiden bestimmt sind („orphan drugs“).
RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“) [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].
ZUSAMMENFASSUNG

Aufgrund der hohen Forschungs- und Entwicklungskosten zeigt die Pharmaindustrie nur wenig Interesse an der Entwicklung von Arzneimitteln für die Behandlung seltener Leiden und anderer sogenannter „orphan drugs", für die es nur einen kleine Markt gibt. Ziel dieser vorliegenden Verordnung ist die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Ausweisung von „orphan drugs" und von Anreizen für Erforschung, Entwicklung und Inverkehrbringen von "orphan drugs", beispielsweise durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts für die Dauer von zehn Jahren.

Arzneimittel für seltene Leiden: Kriterien für die Ausweisung

Ein Arzneimittel wird als „orphan drug“ ausgewiesen, wenn es für die Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit bestimmt ist, von der in der Gemeinschaft nicht mehr als fünf von zehntausend Personen betroffen sind;
zur Behandlung einer schweren oder einer Invalidität verursachenden Krankheit bestimmt ist und dass das Inverkehrbringen des Arzneimittels in der Gemeinschaft ohne Anreize vermutlich nicht genügend Gewinn bringen würde, um die notwendigen Investitionen zu rechtfertigen.

Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden.

Der innerhalb der Europäischen Arzneimittelagentur eingesetzte Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden hat die Aufgabe, die Anträge auf Ausweisung von Arzneimitteln als „orphan drugs“ zu prüfen und eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abzugeben. Auf Grundlage dieser Stellungnahme entscheidet die Kommission, ob ein Arzneimittel als „orphan drug“ ausgewiesen wird. Die Verordnung sieht vor, dass der Investor Einwände gegen die Stellungnahme des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden erheben kann. Als „orphan drugs“ ausgewiesene Arzneimittel werden in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Leiden eingetragen.

Verfahren des Inverkehrbringens

Auf „orphan drugs“ wird das „zentralisierte Verfahren“ für das Inverkehrbringen angewandt, gemäß Verordnung (EWG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Arzneimittelagentur. Der Investor kann von der Zahlung der Gebühr, die an die Europäische Arzneimittelagentur zu entrichten ist, befreit werden.


Ich denke da können auch andere einige Chancen sehen, dem MMS eine bessere Verbreitungschance zu verhelfen. Wenn das Kriterium für eine seltene Krankheit bei < 5 Patienten / 10000 Einwohner liegt, dann sind zumindest saisonal sehr viele Krankheiten betroffen. Wenn nun parallel durch Studien belegt ist, dass konventionelle Medizin nicht nur sehr teuer, sondern nur geringe Heilchancen und gleichzeitig riskante Nebenwirkungen aufweist, ließe sich die Alternative Behandlung mit dem Desinfektionsmittel ClO2, doch mit hoher Wahrscheinlichkeit durchsetzen.

Wenn des weiteren die immer geringer werdende Wirksamkeit von AB, wegen Resistenzbildung und gleichzeitiger Organschädigungsgefahr bei längerer Einnahme ins entsprechende Licht gesetzt wird, kann die kostengünstige Alternative ClO2 so nach und nach der Pharmalobby das Lichtlein ausblasen.
Oder?
 
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ClO2
ich habe ein wenig bei der EU geschmökert:
Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“)
erordnung (EWG) Nr. 726/2004

Lieber Gefeu,

da Du Dir schon die erhebliche Mühe gemacht hast diese Verordnung zu finden, wäre es lieb, wenn Du die entsprechenden Links ebenfalls nennen würdest. Die gehören eigentlich zu dem zitierten Text dazu... ;)

Eine etwas anders lautende Bestimmung gibt es ebenfalls, weiß jedoch nicht wo: nämlich, daß Medikamente, die überhaupt noch nicht zugelassen sind, in Ausnahmefällen trotzdem von Ärzten verwendet werden dürfen. Voraussetzung ist dabei allerdings, daß der Patient schon alle wissenschaftlichen Methoden ohne jegliche Besserung durchprobiert hat. Das ist zwar idiotiscch, weil die Patienten dann meist schon mit einem Bein im Grab stehen - ist aber Vorschrift. Diese Bestimmung könnte z.B. auch bei ClO2 greifen, wenn es gegen MRSA eingesetzt wird, bei der Phagen-Therapie gehen Ärzte gemäß dieser Vorschrift vor. Zu Phagen gibt es hier einen gesonderten Thread.

Für einen vernunftbegabten Menschen sind Deine Argumente stichhaltig, letztlich kommt es darauf an, ob Staatsanwälte und Richter in diese Kategorie fallen und wie massiv die Pharma politischen Druck ausübt, um den Ausgang eines Verfahrens zu bestimmen. Wir dürfen nicht vergessen, daß Staatsanwälte und Richter bei uns weisungsgebunden sind. Sagt Merkel dem Justizminister, dieser dem Staatsanwalt und dieser dem Richter ClO2 darf nicht erlaubt werden, dann helfen all die schönen EU-Verordnungen nichts, zumal diese Weisungen im stillen Kämmerlein "verabreicht" werden und der arme Angeklagte nie erfährt, warum er wider alle Vernunft trotzdem verurteilt wurde.

kann die kostengünstige Alternative ClO2 so nach und nach der Pharmalobby das Lichtlein ausblasen.
Oder?
Es geht doch gerade darum, ein kostengünstiges Medikament zu verhindern! Was meinst Du wie viele Patienten und Dauermedikamentenschlucker der armen notleidenden :rolleyes:;) Pharma abhanden kommen, wenn alles mit Naturheilmitteln geheilt werden könnte? Wieso glaubst Du gibt es immer wieder Medienkampagnen, die ein besonders erfolgreiches Naturheilmittel schlecht machen mit Behauptungen wie: enthält toxische Stoffe, hat lebensgefährliche Nebenwirkungen etc. pp., zwar alles gelogen, aber die Leute werden verunsichert und greifen prompt wieder zu Pharmaprodukten...

Was Dr. Rohsmann dringend braucht, ist ein Richter mit gesundem Menschenverstand und einer gehörigen Portion Zivilcourage, der seinem Gewissen folgt und nicht irgendwelchen, auch unausgesprochenen Weisungen. Leider kann man sich Richter nicht aussuchen. Beim Amtsgericht hatte er wohl einen, der mit diesen Eigenschaften nicht gesegnet war.

Liebe Grüße,
Clematis
 
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Mein Eindruck vom heutigen Termin in Verfahren gegen Dr. Rohsmann:

Man nahm sich viel Zeit, um die Dinge zu erörtern, wobei es nicht um direkte therapeutische Wirkungen, sondern allein um den Zweck zur Wasseraufbereitung ging.. Die Richterin ist sehr an den Details interessiert, dazu trat ein auf mich sehr kompetentent wirkender Gutachter vom bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit auf.

Am Ende der gut dreistündigen Verhandlung sagte die Richterin, sie habe sich noch keine Meinung gebildet. Ein neuer Termin wurde für Freitag, den 28.März, 9 Uhr, anberaumt. Dann soll das (weiter oben von Clematis verlinkte) Video des Vortrages aus dem Jahr 2008, bei Martin Frischknechts "Alpenparlament" in der Schweiz gehalten, gezeigt werden.

Mein heutiges Fazit: Die Verteidigung bewegt sich auf dünnem Eis. Aber ich bin juristischer Laie.

@gefeu 1: Die Richterin erwähnte die von Dir oben beschriebene Zulassung nicht.
Ich beschäftige mich gerade mit H2O2 (Wasserstoffperoxid), einen weiteren Oxidationmittel. Nicht umstritten, sondern gut erforscht, aber nicht patentierbar und zu billig,deshalb weitgehend, was medizinische Anwendungen betrifft, in Vergessenheit geraten.
Hier gibt es ein Buch über Geschichte und Einsatzmöglichkeiten:

Wasserstoffperoxid: Das vergessene Heilmittel: Amazon.de: Jochen Gartz: Bücher

Gruß von bartel
 
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Liebe Clematis,
hier der Link zum Europa SEARCH Orphan Eintrag dritter von oben. Da nochmal klicken. Dann musst du evt. trotzdem dort nach sodium chlorite suchen lassen und bekommst entsprechende Ausdrucke. Ich habe 2 gefunden in spanisch und englisch. Die Zulassungen gelten immer nur 10 Jahre, dann muss man sie erneuern.

Eine etwas anders lautende Bestimmung gibt es ebenfalls,...
Das ist leider genau die methode mit der big Pharma jedes Giftzeug an den bereits austherapierten Patienten austestet. Der Nachweis woran der Patient dann stirbt ist nicht mehr zu führen. Ist eine Variante des perfekten Mordes!

Es geht doch gerade darum, ein kostengünstiges Medikament zu verhindern!...
Das ist mir schon klar! Aber warum sollen wir dies nicht mit den gleichen Methoden beantworten?

Was Dr. Rohsmann dringend braucht,...
Scheint so (nach Bartels Bericht) dass diesmal eine Richterin mit mehr Sorgfalt an die Sache ran geht. Die Strategie von der Trinkwasserddesinfektion auszugehen und daran aufzubauen ist schon richtig, ich habe dies in meinem Fax an den RichterIn auch angeführt, nur scheint es nicht rechtzeitig angekommen zu sein, da gestern der Trubel um den Steuerbetrugsprozeß gegen U.H. vorherrschend war.
Die eindeutigen Effekte bei der Trinkwasserdesinfektion lassen sich wohl nicht mehr wegreden und es ist einfach zwingend logisch dass mit etwas höherer Dosis an ClO2 die desinfizierende Wirkungen auch im Körper der höheren Lebewesen auftreten werden.
Aber die Deklaration des Desinfektionsmittels zum Arzneimittel hat der Staatsanwalt vollbracht aus purer Lust jemand verknacken zu können. Das ist Inquisitionsverdächtig! Wäre aber eine Angelegenheit des RA, nur scheint dem es ziemlich egal zu sein, weil er sein Honorar auf jeden Fall bekommt. Da gibt es ein bayr. Sprichwort: "Wenn man einen Hund auf die Jagd tragen muß, wird es keine gute Jagd."

Eine dem Thema verwandte Sache lief mir über den Bildschirm in Bezug auf Kostenübernahme von Alternativ-Therapiekosten durch die ges.KK. Schon im Jahre 2005 entschied das BVG (1 BvR 347/98), dass es mit den Grundrechten Art.2 Abs 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und... nicht vereinbar sei, einen gesetzl. Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

Die in diesem Urteil verwendeten Argumentationen sind sehr bemerkenswert und wie ich meine, durchaus auf andere Fälle übertragbar, bzw. verwendbar.
VG G

Ergänzung:
Der im vorigen Absatz zitierte Leitsatz des BVG könnte zum Kernpunkt der P.R.-Verteidigung gemacht werden. Wiewohl es hierbei um die Frage der Kostenübernahme durch ges.KK geht, steht die freie Absicht, eine gefährliche Krankheit alternativ behandeln zu dürfen, wenn es dafür gute Aussichten gibt, über der Entscheidung.

Die Frage ob ein Desinfektionsmittel zu einem Heilmittel aufgewertet werden soll, stellt sich noch nicht, da es Stand der medizinischen Technik bei der ärztlichen Behandlung ist, Desinfektionsmittel der verschiedensten Art einzusetzen, auch wenn diese nicht als Heilmittel deklariert sind. Dies sollte jedoch nicht falsch interpretiert werden, als könne jedes beliebige Desinfektionsmittel zur Krankheitsbekämpfung verwendet werden!
 
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Über den Arzneimittelbegriff gab es unterschiedliche Ansichten. Während der RA die Deklalation und die vom Hersteller vorgesehene Verwendung für entscheidend hielt, war der Staatsanwalt der Meinung, daß schon die Annahme einer therapeutischen Wirkung durch den Vertreiber, ja sogar durch den Kunden, die Arzneimitteieigenschaft begründen könnten, wobei ihm der Gutachter zuzustimmen schien. Nachdem MMS von der Regierung von Oberbayern als Arzneimittel eingestuft wurde, weiß ich nicht, ob das LG dies ignorieren kann, oder ob diese Entscheidung in einem Verwaltungsgerichtsprozeß vorab angefochten werden müßte.

Lt. dem Gutachter liegt die Clo2-Konzentration nach Verdünnung mit der angebenen Menge Wasser jedenfalls innerhalb dessen, was die Trinkwasserverordnung zuläßt.

Man sollte nicht erwarten, daß MMS in diesen Verfahren zu einem anerkanntem Heilmittel avanciert. Hier geht es um den guten Leumund und die berufliche Existenz.

Gruß von bartel
 
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Hallo Bartel,
diese Begriffsbestimmung der therapeutischen Wirkung eines Produkts oder einer Sache lässt sich sicher entkrampfen, denn auch pures Wasser oder Temperatur kann schon therapeutisch verwendet werden.

Denken wir an die Kneipp-Kur oder einfache warme oder kalte Wickel. Will der SA etwa durchsetzen, dass Wasser nur noch auf Rezept zu haben ist? Gehen wir zum Schwitzen in die Sauna auf Rezept?

Ich denke, dass die Justiz frei ist von derlei "Weisungen" durch Regionalregierungsdedekrete. Das GG begreift die Justiz als unabhängig von den anderen Staatsgewalten, sonst bräuchten wir keine Gerichte sondern nur absolutisch arbeitende Beamte der Exekutive.

Halten wir nochmal fest:
Das BVG bescheinigt dem Patienten die freie Wahl der Behandlungsmethode, wenn die klassische Medizin keine Hilfe bietet. Dazu muss der Leitsatz des zitierten Urteil herhalten.

Die Staatsanwaltschaft arbeitet sowohl selbststätig oder auf Weisung, nicht jedoch das Gericht, das ist nur dem Gesetz und dem gesunden Menschenverstand verantwortlich (wenn die Gesetzauslegung nicht detailliert genug ist).
Der Gutachter wurde vom SA selektiert und wahrscheinlich indoktriniert. Er muss von der Verteidigerseite an wichtigen Punkten in Frage gestellt werden, damit der/die RichterIn sich nicht vollends auf dessen Einschätzung alleine verlässt. Das ist seit langem schon missbräuchlicher Usus vieler Richter die Aussage eines Gutachters (wenn er denn einer ist) ungeprüft in sein Urteil zu übernehmen, weil er selbst von der Verhandlungssache keine Ahnung hat.

MMS muss nicht zum Arzneimittel avancieren, aber es muss frei verkäuflich und anwendbar bleiben und zwar genauso wie andere Desinfektionsmittel die auch nicht zum Arzneimittel konvertiert sind, nur weil sie von einem Pharmabetrieb hergestellt werden.
 
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Interessant war, daß Staatsanwalt wie auch der Gutachter zu erkennen gaben, das stille Übereinkommen zwischen Vertreibern und Kunden durchschaut zu haben, wonach vom Käufer andere Zwecke verfolgt werden als von Vertreiber offiziell empfohlen. Im Bestreben, diesen "Sumpf" trockenzulegen und die Kunden vor sich selbst zu schützen, bietet sich eine sehr extensive Auslegung des Arzneimittelbegriffes förmlich an.

gefeu1: Ja, Wasser steht erfreulicherweise noch nicht zur Debatte. Möge es auch so bleiben.

Gruß von bartel
 
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Wer Augen hat der sehe, wer Ohren hat der höre! dieser Spruch ist wohl trefflich.

Die Administration der Bürgerschaft, die dieser dienen soll, sieht einen Sumpf aus selbstdefiniertem Ungehorsam eines Teils der Bürger, der sich nicht einfach den sogenannten Errungenschaften moderner Nahrungsproduktion, Pharmaindustrie geführter medizinischer Versorgung fügen will. Bevor es zu einem ganzheitlichen Aufmüpfen der Bevölkerung nach dem Motto "Wir sind das Volk" kommt, wird durch Einschüchterungsversuche das Volk zu unkritischer Zustimmung in die behördlich vorgegebenen "Schutzmaßnahmen gegen Scharlatanerien" gedrängt. Dazu ist jedes noch so fadenscheinige Behaupten von Wissenschaftlichkeit gerade recht, es muss nur einigermaßen nach Seriösität klingen, dann fallen die meisten Menschen darauf herein, denn kaum einer kann noch die Physik und Chemie durchdringend überschauen. Deswegen ist es kaum verwunderlich, dass gerichtliche Entscheidungen selten unbeeinflußt, eher als gefühlte Akklamation der Anwesenden zustande kommen. Wenn es denn ein Richter genau nimmt, muß er sich schon sehr tief in die Materie einarbeiten, was aus Zeitgründen sich meist verbietet.
Staatsanwaltschaften müssen nicht nur von Rechts wegen auf der "anderen Seite" der Rechtsbrecher stehen, sie müssen sich in die Psyche derer hineindenken, die sie verfolgen. Sie denken also genauso wie diese. Aus der Dauerhaftigkeit dieser Denkweise ist es daher nicht verwunderlich, dass sie in jedem Bürger einen potentiellen Rechtsbrecher sehen. Daraus entwickelt sich auch wegen der noch ehrbaren Devise "Wehret den Anfängen" das oben erwähnte Sumpftrockenlegenwollen, was eben auch aus dem Unterstellen von Bosheit entspringt. Schon des Amtes wegen fühlen sie sich im Recht, weil ja der Staat meist ohne wenn und aber dahintersteht.

Als Beklagter hat man es dagegen ungleich schwerer, denn man wird von Vertretern des Staates verfolgt. Ob zurecht oder nicht stellt sich erst beim Gerichtsentscheid heraus. Es ist unmöglich unvoreingenommen eine Verteidigungsstrategie auf zu bauen. Wegen der oben schon beschriebenen Problematik, ob dem Richter ausreichend viel Information (inkl. des eigenen Wissens) vorliegt, sind die Risiken unschuldig verurteilt zu werden einfach immens. Daraus hat sich in der Bevölkerung kein hohes Maß an Vertrauen in die Rechtssprechung entwickelt.
 
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hier der Link zum Europa SEARCH Orphan Eintrag dritter von oben. Da nochmal klicken. Dann musst du evt. trotzdem dort nach sodium chlorite suchen lassen und bekommst entsprechende Ausdrucke.

Hallo Gefeu,

danke für den Link. Mußte doch noch lange suchen, habe dann dies gefunden und vermute, daß Du das meinst:
Orphanet: Suche /Orphan Drug
Darin der Link Public Summary of Opinion (PSO) führt zum PDF - hier wurde am 19.6.2013 das Mittel "Sodium chlorite" (deutsch: Natrium chlorit) für die amyotrophe laterale Sklerose freigegeben, für die Firma Shore Limited, United Kingdom.

Das ist leider genau die methode mit der big Pharma jedes Giftzeug an den bereits austherapierten Patienten austestet. Der Nachweis woran der Patient dann stirbt ist nicht mehr zu führen. Ist eine Variante des perfekten Mordes!
Das ist leider nur allzu wahr. Dennoch ermöglicht dies auch alternative Heilmittel anzuwenden, wie etwa die Phagentherapie und das ist dann positiv zu sehen.

Scheint so (nach Bartels Bericht) dass diesmal eine Richterin mit mehr Sorgfalt an die Sache ran geht.
Ja, Bartels Bericht gibt da Hoffnung, daß Dr. Rohsmann doch eine Chance bekommt.

Eine dem Thema verwandte Sache lief mir über den Bildschirm in Bezug auf Kostenübernahme von Alternativ-Therapiekosten durch die ges.KK. Schon im Jahre 2005 entschied das BVG (1 BvR 347/98),
Danke für diesen Link. Ein wichtiges Urteil, verhindern doch oft die hohen Kosten, daß ein Patient ein alternatives Medikament überhaupt bekommen kann. Ein geschickter Anwalt könnte daraus viel machen, hoffentlich tut er es in diesem Fall auch.

@ Bartel:
Hier noch ein Hinweis mit Erläuterung wie MMS funktioniert. Da es sich hier um einen Prof. a.D. Dr. Andreas Ludwig Kalcker (phd) handelt, könnte Dr. Rohsmann diesen vielleicht als Gutachter gewinnen?
Prof. a.D. Dr. Andreas Ludwig Kalcker (phd) erklärt kurz clo2 (MMS1) | Jim Humble MMS & CDS
Die Seiten von Kalcker:
Andreas Ludwig Kalcker | Offizielle Website
Andreas Ludwig Kalcker | Clo2 (MMS)
www.andreaskalcker.com/de/wohl/clo2-natriumchlorit/item/12-clo2-natriumchlorit.html
Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Leiden
www.andreaskalcker.com/de/component/k2/item/94-gemeinschaftsregister-f%C3%BCr-arzneimittel-f%C3%BCr-seltene-leiden.html

Und hier noch die Anwendung, Wirkung usw. von Chlordioxid zur Wasserreinigung:
Chlordioxid- was ist Chlordioxid- Lenntech

Gruß,
Clematis
 
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@gefeu1:

"Im Bestreben, diesen "Sumpf" trockenzulegen und die Kunden vor sich selbst zu schützen, bietet sich eine sehr extensive Auslegung des Arzneimittelbegriffes förmlich an."

Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich klarstellen, daß obige Formulierung von mir stammt und kein Zitat aus der Verhandlung darstellt.

Gruß von bartel
 
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Dr. Rohsmanns Berufung wurde heute vom Landgericht München für unbegründet erachtet. Er wurde wegen des "vorsätzlichen Inverkehrbringens eines bedenklichen Arzneimittels" zu einer -gegenüber des erstinstanzlichen Urteils reduzierten- Strafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Revision wurde zugelassen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Freilich hätte das Verfahren ebenso mit einem Freispruch enden können, denn im Kern ging es darum, ob MMS zum einen ein Arzneimittel, zum anderen als bedenklich zu bezeichnen sei.

Der Gutachter meinte es als bedenklich einstufen zu müssen, weil das Risiko (gemeldet worden seien Übelkeit und Magen-Darm-Störungen) größer als der Nutzen (lt. seiner Einschätzung: = 0, da es keine wissenschaftlichen Studien gäbe). Ich bin mir nicht sicher, ob es verklausulierte Systemkritik war,als er als Gegenbeispiel Zytostatika anführte. Diese hätten schwere Nebenwirkungen, könnten Krebs erzeugen und sogar zum Tode des Patienten führen, hätten aber eben auch einen Nutzen- und würden daher als unbedenklich gelten. Setze der Arzt solche Mittel ein, dann könne er mit dem Patienten machen, was er wolle.(!!)

Für den Arzneimitteleigenschaft reichte der Richterin die "Verkehrserwartung", also im Prinzip die Erwartung des Kunden, unabhängig von der Deklarierung. Für mich war das sehr fragwürdig. Ich denke, das sollte möglichst höchstrichterlich geklärt werden.

Gruß von bartel
 
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Wuhu,
... Malaria geheilt ...
weitere Infos dazu: youtube.com/watch?v=-SVL538LLpc - Das blutrote Kreuz - Genozid aus Profitgier /ame]
Veröffentlicht am 07.07.2013
Dieses Video beweist endlich, dass das Rote Kreuz einen Feldversuch durchgeführt hat, der zeigt, wie MMS Malaria mit einer 100%igen Erfolgsrate in 154 Fällen innerhalb 24 bis 48 Stunden heilt. Dieses ehemals geheimgehaltene Video wurde der Öffentlichkeit für über 5 Monate vorenthalten bis es vor kurzem entdeckt wurde.

Die Mitarbeiter des Roten Kreuzes, welche die Malaria-Behandlung durchgeführt haben, sind von dem Erfolg des Tests begeistert. Doch die Internationale Föderation der Rotkreuz-und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC - die Dachorganisation) war nicht begeistert, überhaupt nicht. Als Leo Koehof seine Videodokumentation vom gleichen Feldversuch veröffentlichte, kam der IFRC mit einer Erklärung und sagte: "Die IFRC distanziert sich stark von der Behauptung, dass ein"Wunder"-Mittel Malaria heilt". Darüber hinaus tat Klaas Proesmans, der Erzähler von dem Video, in den folgenden Wochen und Monaten nach dem Abschluss des Tests, alles, was er konnte, um die Ergebnisse geheim zu halten. Hinweis: Proesmans ist der Gründer und CEO des "Water Reference Center", welches zum Roten Kreuz gehört.

Seit den späten 90ern hat Jim Humble in seinen Büchern, Webseiten und Videos etc. der Welt mitgeteilt, dass MMS sicher Malaria heilt. Viele Ärzte haben den Wahrheitsgehalt seiner Behauptung anerkannt, aber nur wenige trauen sich dies in der öffentlich zu sagen, aus Angst ihre medizinischen Lizenzen zu verlieren. Seit Humble angefing sein Malaria-Heilmittel zu verbreiten, gab es aktive Desinformationskampagnien um seine Reputation und seine Behauptungen zu zerstören. Dieser Feldversuch bestätigt seine Aussagen.

DIE WICHTIGSTEN STELLEN IM VIDEO:
Diese Version des Videos beinhaltet eine Einleitung von Jim Humble, abschliessend Kommentare von Leo Koehof, der Person, die das Rotkreuz-Personal im korrekten Umgang mit dem MMS-Protokoll angeleitet hat und auch mehrmals in diesem Video auftaucht. Koehof produzierte sein eigenes Video ( Red Cross World Sensation -- Malaria Finally Defeated! - MMS Testimonials - YouTube ), welches er veröffentlichte bevor obige Aufnahmen ans Tageslicht kamen.

5:25 -- Klaas Proesmans redet dadrüber, wie er auf verschiedene interessante Technologien im Bereich Wasser, Gesundheit und Energie und auch Natriumchlorit gestossen ist.

6:07 -- Klaas Proesmans:" Es wurde gesagt und geschrieben, dass der Gebrauch von Natriumchlorit den Körper innerhalb von 1 bis 4 Stunden vom Malaria-Parasiten säubert
und das war zu gut um wahr zu sein und wert weiter untersucht zu werden.

7:19 -- Die wehende Flagge der "Uganda Red Cross Society" ist klar sichtbar in dem Bereich wo die Tests durchgeführt werden.

9:55 -- Leo Koehof redet in der Klinik mit Klaas Proesmans und den Mitarbeitern davon, dass er gerade die Testergebnisse aus dem Gefängnis erhalten hat, wo die Gefangene gegen Malaria behandelt wurden und innerhalb von 24 Stunden geheilt wurden.

10:43 -- Klaas Proesmans: "An jedem einzelnen anderen Tag hatten wir 150 vielleicht 200 Patienten, insgesamt identifizierten wir davon zusammen mit den lokalen Gesundheitsautoritäten und Doktoren 154 Malaria positiv getestete Patienten."

11:07 -- Hannington Segirinya, ehemaliger Präsident des Rotkreuz Jugendrates: "
Ich bin so sehr von diesem Wasser beeindruckt. Es ist so unglaublich!
Laien könnten meinen, dass es unmöglich ist. Aber..es ist sehr wohl möglich, ich habe gesehen wie Leute geheilt wurden. Ich habe die Ergebnisse von gestern gesehen und die Resultate von heute nachdem sie das Wasser zu sich genommen haben. "

12:35 -- Vincent Okonera, URCS (Rotes Kreuz Uganda) Senior Branch Manager, Iganga:
"Ich bin aufgeregt, wegen der schnellen Ergebnisse, die sich bei allen Menschen zeigen, die wir behandelt haben. Es ist unfassbar und unglaublich zu sehen, dass gestern einige Malaria positiv getestet wurden und sich heute rausstellt, dass sie negativ sind und sich extrem besser, glücklicher und gesünder fühlen.Für mich ist das eine sehr gute Partnerschaft und ich hab das Gefühl, dass wenn es die Gelegenheit gibt das hier auf andere Gemeinden auszuweiten, es von grossem Nutzen für die Gesundheit der Menschen ist."

13:30 -- Klaas Proesmans Schlusskommentar: "Wir beenden die Operation. Gut genug. Wir werden im Januar zurückkommen und sicher fortfahren.
Wir beenden die Operation und werden dem Generalsekretär der ugandischen Rotkreuz-Gesellschaft berichten und melden die Ergebnisse dieses Feldversuches dem W.R.C. .

Alles in alllem 100% geheilte Menschen in weniger als 5 Tagen alles innerhalb von 24 bis 48 Stunden, das schreit nach weiteren Untersuchungen."

FÜR WEITERE INFORMATIONEN:
Die Facebook Unterstützer-Seite:
https://www.facebook.com/RedCrossWorldSensationMalariaFinallyDefeated

Um sicher zu gehen, dass diese Informationen nicht geheimgehalten oder zensiert werden, möchten wir dich ermutigen das Video runterzuladen und zu verbreiten.
 
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MMS - Wundermittel?

Youtube-Text: Alles in alllem 100% geheilte Menschen in weniger als 5 Tagen alles innerhalb von 24 bis 48 Stunden ...
Danke für die Info!
In vielen Videos über "Wundermittel" stört mich die ewige Schwarzmalerei: Immer die böse Pharmalobby etc. Und dann kommen so Aussagen wie im Zitat, die in meinen Augen kontraproduktiv sind. Keine Frage es ist Super, wenn ALLE Erkrankten nach der Behandlung Malaria-negativ getestet wurden, aber das nicht unbedingt eine Heilung. Malaria persistiert z.T. in der Leber oder Gehirn und kann auch Jahre später wieder ausbrechen. Von einer Heilung kann man erst schreiben, wenn die Krankheit nichtmehr ausbrechen kann und das kann man nicht sagen wenn man in einem Blutausstrich nach Malariaerregern sucht.
Das ist vielleicht mit ein Grund warum sich das Rote Kreuz davon distanziert.

Stefan
 
MMS - Wundermittel?

@staff,
jede krankheit kann wieder ausbrechen auch wenn man sie schon hatte. Im falle aber einer gewonnenen Immunität wohl nicht mehr so heftig, abhängig aber auch davon wielange der vorige Befall schon zurückreicht.
In solchen Fällen spricht man von Reinfektion. Nicht komplett auskurierte Krankheiten können persistierende Erreger zurücklassen, welche dann bei der nächsten Gelegenheit wieder Reinfektionen hervorrufen. Direkte Reinfektionen von außen, sind jedoch deutlich häufiger (Malaria durch Mückenstiche) als durch im Körper verbleibende persistierende Erreger, wie man sie z.B. von den Harnwegeinfektionen oder der chronischen LB kennt.
Zweifellos wäre bei den durch MMS behandelten, vordergründig "geheilten" Malariakranken eine längere Beobachtung der Blutabstriche sinnvoll, jedoch praktisch weder durchführbar(in den vorwiegend armen Ländern), noch bezahlbar. Ich würde mal sagen, Malaria ist in vielen Tropenländern so häufig vertreten, wie bei uns Schnupfen und Grippe. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit der Reinfektion durch weitere Mückenstiche wesentlich höher als durch evt. persistierende Erreger. Wenn also MMS es schafft die Malariakranken in kürzester Zeit symptomfrei zu schalten, hat dies tatsächlich den Charakter einer Spontanheilung.

Klassische Behandlung bakterieller Erreger verwendet meist Antibiotika welche die Bakterien veranlassen Resistenzen zu bilden, welche die weitere Behandlung erschweren oder gar unmöglich machen. In Bezug auf Malaria wurden wohl über die Jahrhunderte alle möglichen Mittel versucht, aber letzen Endes keines (außer MMS) gefunden, das auch die gewünschte Nachhaltigkeit aufweist.

Da das Desinfektionsmittel Chlordioxid auf molekularer Ebene arbeitet und das gründlich, können die Erreger dagegen keine Resistenzen entwickeln. Es ist, wie schon mehrfach beschrieben, der Sauerstoff am Chlor, der die Wirkung bringt, dass sich die Geldrollenbildung der roten Blutkörperchen wieder auflöst. Sie, die Verklebung der Blutplättchen, verhindert die Sauerstoff-Versorgung des Organismus -> der Körper erstickt!

Den Begriff Spontanheilung verwenden gerade Vertreter der klassischen Medizin sehr gerne, wenn sie sich insbesondere kurzfristige Heilungen von meist schon austherapierten Patienten nicht erklären können, da es dafür keine anerkannten Studien gibt, die ja vom gleichen Personal durchgeführt hätten sein müssen. Da sie derlei "Arzneimittel" ja ablehnen, ein Widerspruch in sich!

Das RoteKreuz ist ja eine Viel-Länder-Organisation die vorwiegend von Spenden lebt. Die dominanten Spender sind aber gerade die Pharmakonzerne, die sich im Gegenzug ungern in die Suppe spucken lassen. Das RK ist daher korumpiert und kann das auch nicht ändern. Auch die Dritte-Welt-Länderregierungen sind nicht besser dran.
Es ist daher sinnlos von dieser Organisation Unterstützung zur Legalisierung des MMS zu suchen. Erst wenn RK und ähnliche, sich davon abnabeln könnten, gäbe es eine Chance. Freie Milliardäre bräuchte man!

Einen scheint es jetzt zu geben, der seinesgleichen aufforderte, doch einen guten Teil ihres Vermögens zu spenden und in seine HO einzubringen. Ja, wenn das nicht gar so nach der gleichen Masche der Rockefellerstiftung riechen würde???
 
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MMS - Wundermittel?

Hallo,
an Deiner Doku wäre ich sehr interessiert. Könntest Du mir diese schicken?
Gruß
Snowdana
 
MMS - Wundermittel?

hallo ich habe den link gefunden falls du es noch nicht gefunden hast.
 
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MMS gefährlich?

hallo, ich habe gestern visite geschaut und bin jetzt sehr verunsichert.:confused:ich wollte es auch probieren,aber lasse es lieber.lg sanara www.ndr.de/fernsehen/sendungen/visite/media/visite9649.html
 
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