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Für Deutschland dürften aber selbst die angestrebten 200 mg zu viel sein, denn damit haben offensichtlich selbst die DM-Kette und Rossmann schon klein beigeben müssen ->Höchstwahrscheinlich liegt es entweder (wieder einmal) an der neuen EU-Health-Claim-Verordnung oder am deutschen Arzneimittelrecht.
-> siehe z.B. dm verkauft NAC als Lebensmittel
Die Drogeriekette dm kratzt weiter an der Trennung zwischen Drogerie und Apotheke – mit neuen Mitteln: Zum Portfolio der Hausmarke „Das gesunde Plus“ zählt ein Hustenlöser mit dem Wirkstoff Acetylcystein. Weil NAC-haltige Arzneimittel* unter die Apothekenpflicht fallen, verkauft dm die Brausetabletten als Lebensmittel. Das hat jetzt die Aufsichtsbehörden auf den Plan gerufen.
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NAC ist zum Beispiel in mehreren Produkten der Firma Orthomol enthalten. Eine Tagesdosis der Präparate „Fertil plus“, „Glaukom“, „Arthro plus“ und „Cardio“ enthält nach Angaben des Herstellers je 80 mg ACC, bei „Tendo“ sind es 100 mg. Orthomol verkauft seine Nahrungsergänzungsmittel allerdings nur an Apotheken.
Der Hustenlöser von dm, produziert übrigens vom Lohnhersteller Dr. Kleine Pharma, dessen Schwesterfirma Districon auch Schlecker/Vitalsana beliefert, enthält 200 mg NAC pro Brausetablette – und damit die typische Dosierung entsprechender Arzneimittel aus der Apotheke.
*Fettmarkierung von mir
... und darauf folgte dann dies:
dm und Rossmann nehmen NAC aus Regalen
Interessant ist hier auch der Hinweis, dass dies via Abmahnung durch Hexal geschah und nicht durch das BfArM veranlasst wurdeDie Drogeriekette dm darf ihren NAC-haltigen Hustenlöser künftig nicht mehr verkaufen. Nach Angaben des Generikaherstellers Hexal hat die Kette eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Betroffen ist auch Konkurrent Rossmann, der ebenfalls einen Hustenlöser mit NAC im Sortiment hat und deshalb von Hexal abgemahnt wurde.
dm verkauft die Brausetabletten bislang unter dem Namen „Hustenlöser NAC akut“. Weil der Wirkstoff N-Acetylcystein (NAC) in Arzneimitteln apothekenpflichtig ist, wurde das Produkt als diätetisches Lebensmittel angeboten. Die Drogeriekette hatte sich auf eine Ausnahmeliste zur Diätverordnung (DiätV) berufen, wonach NAC in Produkten für bilanzierte Diäten verwendet werden darf.
Diese Einschätzung hatte allerdings die zuständige Aufsichtsbehörde kritisch gesehen und eine Klarstellung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefordert. Einer Klärung auf diesem Weg ist Hexal mit seiner Abmahnung nun zuvorgekommen. Eine Stellungnahme wollte die Drogeriekette hierzu nicht abgeben.