Ja zur "Zukunft mit Komplementärmedizin" in der Schweiz

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Komplementärmedizin: Klares Ja vom Schweizer Volk
Mit einem Zweidrittelsmehr wurde die Vorlage "Zukunft mit Komplementärmedizin" angenommen. Die Zukunft der fünf aus der Grundversicherung gekippten Methoden ist aber noch nicht gesichert.
Trotz dem klaren Ja von 67 Prozent liess Gesundheitsminister Pascal Couchepin am Sonntag offen, ob Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Therapie und Neuraltherapie wieder kassenpflichtig werden.

Ausschlaggebend sei, ob sie den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankerten Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprächen, sagte er. Das Parlament sei im Übrigen frei, das Gesetz zu ändern.
Die Wiederaufnahme der 2005 aus der Grundversicherung gekippten Methoden ist nur eine von fünf Forderungen, die an die Vorlage "Zukunft mit Komplementärmedizin" geknüpft sind.

Weiter sollen das Zusammenspiel mit der Schulmedizin verbessert, nichtärztliche Therapeuten national anerkannt, komplementärmedizinische Heilmittel leichter erhältlich und die Lehre der Alternativmedizin auch für angehende Schulmediziner obligatorisch werden.

Alle Stände sagen Ja
Den Weg dazu soll der Artikel "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin" ebnen, der nun in der Bundesverfassung steht. 1 282 838 stimmten für diese Verfassungsbestimmung, nur 631 908 dagegen. Sämtliche 26 Stände hiessen die Vorlage gut.

Am deutlichsten angenommen wurde der Gegenvorschlag des Parlaments zur zurückgezogenen Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" in der Westschweiz. An der Spitze stand die Waadt mit 78,4 Prozent. Nur gerade in drei Kantonen betrug die Zustimmung weniger als sechzig Prozent. Am schwächsten war das Ja mit 56,9 Prozent im Kanton Schaffhausen.

Wie der Volkswille nun konkret umgesetzt wird - beispielsweise bei der Ausbildung - und wie viel das am Ende kosten darf, muss weitgehend das Parlament entscheiden.

Ich finde das ein erfreuliches Ergebnis der Abstimmung; bleibt abzuwarten, was konkret daraus wird.

Bedeutet das, daß mit der Pflicht-Krankenversicherung in der Schweiz nun bei Umsetzung des Abstimmungsergebnisses die oben genannten Methoden immer von der Krankenkasse in der Schweiz übernommen werden?

Grüsse,
Uta
 
Bedeutet das, daß mit der Pflicht-Krankenversicherung in der Schweiz nun bei Umsetzung des Abstimmungsergebnisses die oben genannten Methoden immer von der Krankenkasse in der Schweiz übernommen werden?
Hallo Uta

Seit 2005 wurde nur noch Akupunktur von der Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem Schulmediziner mit entsprechender Zusatz-Ausbildung (Meines Wissens 360 Stunden. Weiterbildung 24 Std. in 3 Jahren) durchgeführt wird.

Was sich jetzt wie und wie schnell verändern wird, bleibt abzuwarten.
Ich schätze, dass es in erster Linie eben darum gehen wird, den Stand vor 2005 wieder zu erreichen (also die fünf genannten Methoden, durchgeführt von Ärzten mit entsprechender Ausbildung wieder in die Grundversicherung aufzunehmen).
Auswirkungen auf Therapeuten und weitere Therapiemethoden dürften wohl noch sehr lange auf sich warten lassen. Hier wird also noch lange, oder definitiv weiterhin, die Zusatzversicherung für Komplementär-/Alternativmedizin nötig sein.

Liebe Grüsse
pita
 
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