Für die heutigen sog. „Anti-HIV“-Antikörpertests gibt es keinen internationalen Standard. Das Testergebnis „HIV-positiv“ oder „HIV-negativ“, also Testwerte oberhalb oder unterhalb der festgelegten Messschwellen, kann bei derselben Person von Kontinent zu Kontinent, von Land zu Land, von Stadt zu Stadt oder von Labor zu Labor verschieden ausfallen. Unter anderem hängt das Testergebnis davon ab, wie viele unterschiedliche Testeiweiße sich im Testsubstrat befinden. In den afrikanischen „HIV“-Antikörpertests befinden sich beispielsweise aus Kostengründen oft nur 2 verschiedene Testeiweiße. „HIV-positive“ Personen aus Afrika sind bei Nachtests in Europa oft „HIV-negativ“, also plötzlich nicht mehr „HIV-infiziert“. Welche Art von Testeiweißen sich in den heutigen Testsubstraten befinden, lässt sich nicht mehr feststellen, da die Herstellerfirmen und die staatlichen Überwachungsbehörden jede Auskunft verweigern unter Hinweis auf das Betriebsgeheimnis.
Dr. Gallo meldet seine „Anti-HIV“-Antikörper-Testkonstruktion zum US-Patent an, noch vor Publikation seines Pseudo-Retrovirusnachweises in „Science“. Das Patent wird erteilt und die US-Arzneimittelüberwachungsbehörde genehmigt den „Anti-HIV“-Antikörpertest ohne weitere Prüfauflagen. Ab Mitte 1984 bereits wird der Test experimentell eingesetzt, ab März 1985 weltweit von 5 Pharmakonzernen vertrieben, welche die Lizenz erworben haben (zufällig ist auch US-Vizepräsident Bush sen. Aktionär bei diesen 5 Pharmakonzernen).
Die Experimente der Retrovirus-Krebsforscher können starten: Der manipulierte „Anti-HIV“- Antikörpertest ist als Beweismittel für die biologische Existenz des Laborkonstrukts „HIV“ als Ursache von AIDS, von den Medien oft verfälschend als „AIDS-Test“ bezeichnet, im Weltmarkt etabliert. Widerspruch von seiten der internationalen Ärzteschaft regt sich nicht. Ärzte und Laien pflegen seitdem auf kritische Einwände zu antworten: „Aber so viele Ärzte können sich doch nicht irren“. Die allermeisten Ärzte haben niemals die Behauptungen und Publikationen von Dr. Gallo, Dr. Montagnier und Kollegen auf Stichhaltigkeit überprüft. Sie befinden sich nicht im Irrtum, da sie sich gar keine eigenständige, begründete Meinung bilden, sondern sie sind fremdbestimmte, willige Vollstrecker der Vorgaben der Speziallabors und Pharmakonzerne. Aus diesem Grunde müssen zwangsläufig alle medizinischen Kontrollinstitutionen versagen, wenn Laborbefunde um eines Patentes willen manipuliert werden und die Akzeptanz solcher Labormanipulationen in einem von Politik und Medien erzeugten massenpsychologischem Klima der Seuchenangst bereits vorgegeben ist.
Kurz nach Etablierung des „HIV“-Antikörpertests am Weltmarkt publizieren Dr. Gallo und Kollegen vom Nationalen Krebsinstitut die Entdeckung einer „HIV“-hemmenden Substanz. Eine in aller Welt bewunderte wissenschaftliche Leistung: In kurzer Folge erst die Entdeckung des „tödlichen AIDS-Erregers HIV“, dann die Entwicklung eines Selektionstests für „HIV-Infizierte“, dann die Präsentation eines „Heilmittels“! Es handelt sich um Azidothymidin, abgekürzt AZT, biochemisch auch Zidovudin genannt, Handelsname „Retrovir“. Die Vorgeschichte dieser Substanz wird natürlich verschwiegen: AZT wurde 1961 in Heringssperma entdeckt, 1964 synthetisch hergestellt, 1965 an Leukämie-kranken Ratten erprobt, die daraufhin zusätzlich Lymphzell-Krebs entwickelten, was zum Verbot der klinischen Erprobung dieses krebserzeugenden Rattengiftes in der menschlichen Krebstherapie führte. AZT ist biochemisch ein abgewandelter natürlicher DNA-Baustein, wobei die Azido-Gruppe der Aza-Gruppe des bereits oben zitierten Azathioprin entspricht, der immunsuppressiven Substanz, die bei organtransplantierten Patienten bereits in den 60er Jahren Kaposi-Sarkom-Krebs ausgelöst hatte.
Dr. Gallo und Kollegen wählen also als „HIV-Heilmittel“ genau die richtige Substanz aus für Krebsforschungsexperimente an bereits zellulär immungeschwächten Menschen: eine Substanz, von der die Retrovirus-Krebsforscher wissen, dass diese immunotoxisch und krebserzeugend wirkt. Sie wissen aber auch, dass eben aus diesem Grund diese Substanz für den klinisch-therapeutischen Gebrauch am Menschen verboten ist, was aber außer den Spezialisten vom Nationalen Krebsinstitut niemand zu wissen scheint (und auch niemand wissen will). Außerdem vergibt das Nationale Krebsinstitut das Patent für die bis dahin patentfreie Substanz AZT an den Azathioprin-Hersteller Wellcome Burroughs (jetzt: Glaxo Smith Kline).
Quelle: AIDS-Kritik.de - Dr. med. H. Kremer: Erworbene zellulare Immunschwäche (aids-kritik.de/aids/artikel/Kremer1.html)