Großangriff der Pharmaindustrie - "codex alumentarius"
Habe auch mal recherchiert, wie es nun mit den beim CA angegebenen Höchstmengen an Mast- und Arzneimittelrückständen aussieht.
Auf was alles in D untersucht wird kann man gut am Einfuhrrückstandskontrollplan 2008 sehen
www.bvl.bund.de/cln_007/DE/01__Lebensmittel/01__Sicherheit__Kontrollen/04__NRKP/01__berichte__nrkp/04__ERKP__ErgaenzendeDokumente__2008/erkp__tabellen2008
Das Beispiel Clenbuterol:
Hierzu
https://www.vu-wien.ac.at/i118/pdf/Homepage_Mai_08.pdf
In der EU dürfen seit 1. Jänner 2000 in Arzneispezialitäten für Lebensmittel liefernde Tiere nur mehr Wirkstoffe mit festgelegten Rückstandshöchstmengen enthalten sein. Bei fachkundigem Umgang und bestimmungsgemäßer Anwendung zugelassener Tierarzneimittel ist keine
Verbrauchergefährdung durch Rückstände in Lebensmitteln zu erwarten. Das bestehende System der Rückstandsfestlegung von Tierarzneimitteln ist sogar wiederholt wegen seiner Stringenz im Hinblick auf den Verbraucherschutz kritisiert worden.
Seite 24
Vergiftungen durch Clenbuterol-Rückstände
PULCE et al. (1991) berichten beispielsweise über eine kollektive Vergiftung von insgesamt 22 Personen nach dem Genuss von Kalbsleber, in der später Clenbuterolkonzentrationen von 0,375 μg/g und 0,5 μg/g nachgewiesen worden sind. Alle Lebern stammten aus dem gleichen Schlachthof. Ein bis 3 Stunden nach der Mahlzeit stellten sich Zittern, Kopfschmerz, Herzrasen, Schwindel und bei einigen Personen Muskelschmerzen ein. Die Beschwerden gingen erst innerhalb von 1 bis 3 Tagen zurück und alle Betroffenen erholten sich wieder. Clenbuteroldosen zwischen ein und zwei μg/kg KM zeigen im Menschen bereits pharmakologische Wirksamkeit;
eine Portion von 100 g Leber mit einer Rückstandskonzentration von 0,5 μg/g führt bei einer 60 kg schweren Person bereits zu einer Dosis von 0,83 μg/kg KM.
Heißt es doch im Bericht zu 2006, Seite 19:
A 5 β-Agonisten (Sympathomimetika)
β-Agonisten sind Wirkstoffe, die an die β-Rezeptoren der Katecholamine
Adrenalin und Noradrenalin angreifen. Zudem wirken sie fettspaltend und hemmen den Eiweißabbau. Clenbuterol ist der bekannteste Vertreter der β-Agonisten. Es wurde ursprünglich als Asthmatikum entwickelt, in der Veterinärmedizin wird es als wehenhemmendes Mittel eingesetzt.
Aufgrund der fettverbrennenden und muskelaufbauenden Wirkung wurde es missbräuchlich für Mastzwecke in der Landwirtschaft verwendet. Clenbuterol kann beim Menschen zu Herzrasen (Tachykardie), Muskelzittern, Kopf- und Muskelschmerzen führen. B
ei Lebensmittel liefernden Tieren ist der Einsatz von Clenbuterol bis auf wenige Ausnahmen und der aller anderen Stoffe aus dieser Gruppe grundsätzlich verboten.
www.bvl.bund.de/DE/.../bericht_2006_2.pdf
Gleichzeitig ist aber in der EU nach [VO (EG) Nr. 2391/00 v. 27.10.00] schon in geringen Mengen erlaubt.
Rinder
0,5 μg/kg Leber, Nieren
0,1 μg/kg Muskel
0,05 μg/kg Milch
https://www.bfr.bund.de/cm/208/mrl_tabelle_oktober_2002.pdf
Daran hat sich auch nichts geändert
www.bvl.bund.de/cln_007/DE/05__Tierarzneimittel/00__doks__downloads/MRL__Tabelle
Nach den Grenzwerten des CA sind für Rind und Pferd bei Innereien 600 (µg/kg) und für Fleisch 200 (µg/kg) erlaubt.
https://www.codexalimentarius.net/mrls/servlet/VetDrugServlet?Substances=312&Items=0&Tissues=0&out_style=by+substance&Domain=VetDrugMRLs&Language=english&query_form=%2Fmrls%2Fvetdrugs%2Fvetd_q-e.htm
Das finde ich allerdings unglaubliche Werte.
Obwohl ich die Idee der kompakten Darstellung recht gut finde.
Was soll man nun davon halten?
Dazu mal eine Antwort von
Eike Hovermann (SPD) zum Thema Gesundheit
Beim Codex Alimentarius handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Sammlung in einheitlicher Form dargebotener internationaler Lebensmittelstandards. Er beruht auf den Annahmen und Beschlüssen der sogenannten Codex-Alimentarius-Kommission, eines gemeinsamen Gremiums der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen. Mitglieder dieser Kommission sind alle 27 EU-Mitgliedsländer, also auch Deutschland, und die EU selbst. Aufgabe der Codex-Alimentarius-Kommission ist es, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher weltweit zu schützen, faire Handelspraktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln sicherzustellen und die Normungsarbeiten im Lebensmittelbereich auf internationaler Ebene zu koordinieren.
Der "Codex" selbst benennt zum Beispiel im Bereich der Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln lediglich Kriterien, nach denen Richtlinien aufgestellt werden können. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben liegt - genauso wie die generelle Beachtung der Codex-Standards - im freien Ermessen der "Codex"-Teilnehmerstaaten.
Da es sich um kein Gesetz handelt, muss sich auch kein Staat den im "Codex" festgelegten Standards unterwerfen. Da sich die EU jedoch intensiv an der Ausarbeitung des "Codex" engagiert und damit auch die Ergebnisse im europäischen Sinne mitgestalten kann, hat sie zum Beispiel in der Direktive 2002/46/EC zahlreiche Standards des "Codex" für die Mitgliedsstaaten übernommen.
Jedoch tritt zum 31.12.2009 nicht der Codex Alimentarius und auch kein Gesetz in Kraft. Lediglich die Ausnahmeregeln für einige Mitgliedsstaaten der EU, die in oben genannter Direktive festgeschrieben wurden, laufen zum Ende des Jahres aus
Die angesprochene Direktive, die auf Grundlage des "Codex" entstanden ist, erklärt Vitamine nicht zu Giftstoffen. Sie legt lediglich - im Interesse des Verbrauchers - EU-weit einheitliche Obergrenzen (und in bestimmten Fällen Untergrenzen) fest, in welcher Konzentration Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen. Höhere als die festgelegten Dosen können nämlich die Gesundheit des Verbrauchers - wenn ohne ärztliche Betreuung eingenommen - stark gefährden. Deshalb werden Vitaminpräparate jenseits dieser Grenzen zu Medikamenten erklärt und unterliegen damit den für Medikamente üblichen Richtlinien. Auch fällt durch die Codex-Alimentarius-Verhandlungen die Deklarationspflicht für "genmanipulierte Lebensmittel" nicht weg. Der "Codex" bietet den teilnehmenden Staaten lediglich Richtlinien und Hilfestellungen, die Regierungen als Grundlage nutzen können (aber nicht müssen!), wenn sie sich entscheiden eigene Regulierungen in Bezug auf genveränderte Lebensmittel aufzustellen. Da dies schon lange in Deutschland und in der EU geschehen ist, fallen durch den Codex deshalb auch keinerlei Änderungen an.
Für den Bürger bedeuten die Codex-Alimentarius-Verhandlungen vielmehr eine weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit, da EU-weit einheitliche Standards gelten. Dass diese Standards nicht mit deutschen Interessen im Widerspruch stehen, ist durch das starke Engagement der Bundesregierung in den "Codex"- und EU-Verhandlungen gesichert.
Anzumerken ist zudem noch, dass im Internet haarsträubende Falschmeldungen über den Codex verbreitet werden. Bereits seit einigen Monaten kursieren beispielsweise verschiedene kettenbriefartige E-Mails, in denen behauptet wird, es drohe ein Gesetz namens "Codex Alimentarius". Diese Berichterstattung führt lediglich zur Verunsicherung der Verbraucher, als das sie zur Aufklärung über den Codex beitragen.
Hilfreiche und aufklärende Informationen finden Sie auf der "Codex"-Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
www.bmelv.de
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann, MdB
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