Inzwischen sind in den USA mehr als 9000 Klagen wegen Glyphosat anhängig. Das bestätigte der Bayer-Konzern diese Woche. Dass es zu weiteren Glyphosat-Prozessen kommt, war abzusehen, nachdem ein Gericht im Sommer Monsanto zu einer millionenschweren Strafzahlung verurteilt hat. Der Mutterkonzern Bayer bestreitet den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs und will das Urteil anfechten.
Spezialfall Lymphdrüsenkrebs: Non-Hodgkin-Lymphom durch intensiven Glyphosateinsatz
Gefahren für Verbraucher sind das eine, davon zu unterscheiden sind Risiken für Anwender: Landarbeiterinnen oder Gärtner, die ohne ausreichende Schutzkleidung Glyphosat regelmäßig auf Felder oder Gärten ausbringen. Hier gibt es es Studien, die ergeben haben, dass genau solche Menschen eine bestimmte Krebsart – das Non-Hodgkin-Lymphom, also Lymphknoten-Krebs – signifikant häufiger bekommen. Diese Studien erkennt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung an, verweist aber darauf, dass
jüngere Langzeitstudien zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen und keine derartige Krebshäufung feststellen.
Auch der Kläger
im aktuellen Fall in den USA, dem ein Gericht die hohe Schadenssumme von umgerechnet 78 Millionen zugesprochen hat, ist genau an jener Krebsart erkrankt - dem Non-Hodgkin-Lymphom. Auch er hat regelmäßig glyphosathaltige Mittel angewendet und machte geltend, dass Monsanto auf die Krebsgefahr hätte hinweisen müssen. Im März beginnt ein weiterer Prozess. In diesem Fall klagt ein US-amerikanischen Paar, die beide über Jahrzehnte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup eingesetzt hatten - und beide ebenfalls an Lymphdrüsenkrebs erkrankten.
Hat das Bundesinstitut für Risikobewertung seine Stellungnahme bei Monsanto abgeschrieben?
Das werfen Glyphosat-Gegner immer wieder dem Bundesistitut für Risikobewertung (BfR) vor. Richtig ist: Es gibt etliche Textpassagen in der Bewertung des BfR, die deckungsgleich sind mit den Berichten von Monsanto. Das lässt sich aber zum Teil erklären. Die Situation ist ja die: Monsanto beantragt die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat. Die Behörden fordern in einem solchen Fall vom Antragsteller, Studien zum Beispiel zur Giftigkeit des Stoffes vorzulegen oder auch zur möglichen Krebsgefahr. Das hat Monsanto getan und hat diese Studien vorgelegt. Man kann dieses Verfahren kritisieren, denn Monsanto ist ja, wenn es Studien erstellt und einen Bericht darüber schreibt, zwangsläufig nicht objektiv sondern parteiisch. Die Affäre um die
Monsanto Papers hat das Misstrauen gegen die Firma zuletzt noch einmal verstärkt. Dennoch: Doch Vorgaben zur Wirkstoffgenehmigung sind in der EU nun einmal gesetzlich so festgelegt. Die Behörden sparen sich dadurch Arbeit und Geld, wenn der Antragsteller selbst die Studien vorlegen muss.
https://www.swr.de/wissen/glyphosat...126/did=20514698/nid=253126/45z6by/index.html