Frankreich senkt Grenzwert auf 6 V/m

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Hier ein Interview mit einer Politikerin, die es geschafft hat gegen den Druck der Mobilfunklobby den Grenzwert der Mobilfunkantennen auf 6 V/m zu senken (in Deutschland ist er bei 40- 60 V/m) Sie sagt aber auch, dass dieser niedrige Grenzwert für Elektrosensible noch zu hoch sei.
Das ganze Interview kam auf Arte. Hier der Link:
Arte berichtet über Mobilfunk - Diagnose-Funk Newsblog

Ich finde es macht Mut, dass es noch Politiker gibt, die die Ängste der Menschen ernst nehmen und sich gegen die Mobilfunklobby durchsetzen können. Die meinten nämlich mit diesem Grenzwert wäre kein 4G möglich. Nun ist es aber doch möglich. Der Nachteil: es müssen mehr Antennen aufgestellt werden. Dafür braucht es aber eine extra Genehmigung, und die Einhaltung der Grenzwerte wird streng kontrolliert.
Auch super: Es gibt für KiTas, Schulen und Krankenhäuser eine Schutzzone.
Daran sollte sich Deutschland mal ein Beispiel nehmen. Gerade Kranke und Kinder müssen vor der STrahlung geschützt werden.
Viele Grüße Kallisto
 
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Hallo Kallisto,

magst mir bitte ein wenig auf die Sprünge helfen. (Aus Deinem Link werde ich nicht wirklich klug.)

Einmal: 6 V/m. Das ist doch Feldstärke. Deren Angabe oder Begrenzung ist doch nur sinnvoll für einen jeweils bestimmten Ort. Beispielsweise soundso weit von Sender entfernt. Oder für das Lebensumfeld von Menschen. (Dann fragt sich noch: innerhalb oder außerhalb von Gebäuden?)

Ist schon wichtig zu wissen. Bespielsweise, wenn der Wert etwa für 50m Entfernung von Sender gilt, kann man die Feldstärke in jeder anderen Entfernung berechnen.

Dann: für welche Frequenzen? NF oder HF oder beide?

Schließlich: Wer (welches Gremium) hat denn diese Verordnung erlassen? dieses Gesetz beschlossen? Wie ist der Geltungsbereich? Welches waren die politisch tragenden Kräfte? (Bei aller Verehrung für einzelne Heldinnen: Eine Person allein schafft das doch nicht.)

Ich danke Dir im voraus.
Windpferd
 
Hallo Windpferd, viele Fragen. Wenn du das Video in dem Link anschaust werden sie alle beantwortet.
LG Kallisto
 

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