Erfolgsberichte?

James

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Hallo,

da man mir schön öfters die Frage gestellt hat warum man so wenig über eine erfolgreiche Klage bei Behandlungsfehlern hört, möchte ich hier über meine Erfahrungen berichten.

Bei den Schlichtungsstellen Deutschlands lagen 2012 etwa 11.000 Anträge vor, die jedoch noch nicht alle abschließend bearbeitet wurden. Aus den Jahren davor, kann man davon ausgehen, dass etwa bei 1/3 der Anträge ein Fehler bestätigt wird.
Natürlich ist jedoch die Dunkelziffer hoch. Nehmen wir die Fälle heraus wo ein Fehler unterlief aber nicht als solcher vom Patienten erkannt wurde oder jene Fälle, wo der Patient einen Verdacht hegt aber diesen nicht nachgeht heraus, so bleiben immer noch mehrere Möglichkeiten. Manchmal spricht der Arzt/die Klinik das Problem selbst an und einigt sich mit dem Patienten privat. Manchmal sucht der Versicherer den Kontakt und bietet einen Vergleich an. Zusätzlich gibt es Fälle, die gleich über den juristischen Weg geklärt werden und dann kann auch die Krankenversicherung des Patienten für diesen tätig werden.

Wie man sieht, stellen die offiziell bekannten Zahlen über die Schlichtungsstellen nur einen Teil der tatsächlichen Fälle dar.
Zudem einigt man sich mit dem Versicherer meist über einen Vergleich. Obwohl dabei sowohl das Schmerzensgeld als auch der Schadensausgleich von der Höhe viel geringer ausfällt, wählen Patienten gern diesen kurzen Weg. Bestandteil mancher Vergleiche ist jedoch dass man über den Vorgang nicht spricht, öffentlich keine Orte oder Namen nennt.

Aus der Erfahrung her weiß ich, dass betroffene Patienten mit einem abgeschlossenen Verfahren gern das Geschehene verdrängen und von sich aus nicht darüber berichten möchten, da sich sonst "alte Wunden" wieder öffnen. Und das ist auch gut so! Im Gegensatz dazu leiden Patienten mit einem ungeklärten Verdacht sehr oft ihr Leben lang.
 
Erfolgsberichte ?

Hallo James,

danke für diese Information. - Was mir daran aufstößt ist dieser Satz:
Bestandteil mancher Vergleiche ist jedoch dass man über den Vorgang nicht spricht, öffentlich keine Orte oder Namen nennt.
Das ist für mich ganz schön heftig und erinnert mich irgendwie an die "dringende Empfehlung", also Drohung an die Entlassenen der KZ im 3. Reich, nicht über ihren Aufenthalt im KZ zu sprechen.
Auf jeden Fall sorgt diese Regelung sicher dafür, daß die jeder einzelne Fall von einem Antrag auf Schadensersatz mit dem Ende eines Vergleichs nicht bekannt wird und so auch jeder neue Fall wieder von vorne anfangen muß. So sehe ich das wenigstens.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß dennoch ein Vergleich oft befriedigender ist als ein endloser Prozess mit unklarem Ausgang. Denn selbst bei einem Gerichtsurteil zugunsten des Klägers ist ja nicht gesagt, daß die Versicherung nun gerne zahlt und sich nicht einfach stur stellt.

Arzthaftungsrecht & Medizinrecht München - Anwaltskanzlei Zelinskij-Zunik

Grüsse,
Oregano
 
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Hallo,

es gibt (zumindest in D) einen "Schadenskatalog", der für fast jedes Körperteil/Organ einen "Wert" feststellt. Das mutet kurios an, ist aber genau wie beim Auto die Praxis, auf die sich das gerichtlich einklagbare Schmerzensgeld bezieht. Abzuglich von dieser Summe kommen noch vorhandene Teilfunktionen und manchmal Vorschädigungen/fortgeschrittenes Lebensalter. Diese Werte bekommt nach meiner Erfahrung idR. der Patient nicht zu erfahren, da sie sowohl für die Versicherer "geheime Verschlußsache" als auch dem Broterwerb der Medizinrechtsanwäle dienen. Man versucht deshalb vieles, um das so geheim als möglich zu halten.
Zu meiner Kenntnis gehört auch, dass in den meisten Fällen über die gerichtliche Strecke das erstrittene Schmerzensgeld bei etwa 50% des "Katalogwertes" liegt und sich die möglichen Summen bei einem Vergleich zwischen 10 und 25% bei "Normalbürgern" bewegen. Bei Promis, Witschaftsbosse und Spitzensportler sieht das sicher anders aus...
 
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Hallo,

dazu möchte ich auch Etwas schreiben! Seit 2,5 Jahren hielt mich mein Anwalt Z. hin! Er leitete meine Stellungnahmen bzgl. des Gutachters Dr. H. lediglich an den MDK weiter. Als ich ihm sagte, ob er nicht mal mit seinem Briefkopf dem MDK antworten möge, damit der MDK auch weiß, dass ich anwaltlich vertreten werde, machte er das dann tatsächlich. Von diesem Zeitpunkt an, wendetet sich das Blatt, da man hätte meinen können, dass für die Gegenseite geschrieben würde! Ich rief meinen Anwalt an und fragte ihn, ob er bedroht wird oder ob er schon einen Mercedes vor der Tür stehen hätte? Er verneinte Dies und wunderte sich aber, dass ich ihm nicht das Mandat entziehen würde. Ich wartete noch ein paar Schreiben ab, dann reichte es mir tatsächlich. Nun habe ich gewechselt und die Klage wird eingereicht. Für Vergleiche oder Ähnliches bleibt mir wegen der Verjährung keine Zeit mehr!

Den Gutachter zeigte ich wegen falscher Beurkundung an, da er nach Aktenlage begutachtete und er zu wesentlichen Dingen immer schrieb: "Dazu kann ich nichts sagen!" Hallo, wozu ist man dann Gutachter?

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und nun liegt die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt! Der Eingang wurde mir nun bestätigt! Nun lautet aber das Ermittlungsverfahren plötzlich auf "gefährliche Körperverletzung!" Werde es mit meiner Rechtsanwältin mal besprechen, wo da der Haken liegt!

Für mich persönlich verklage ich nicht die Krankenhäuser, sondern das MDK mit ihren beschissenen und gesponserten Gutachtern! Die Regressabteilung des MDK scheint für Behandlungsfehler der KH einstehen zu müssen, so sieht es jedenfalls für mich aus!

Die ganze Sache wird mir am Ende sehr viel Geld kosten und der Ausgang bleibt fragwürdig! Ich hoffe, dass ich gewinnen werde, da ich sehr viele Beweise vorbringen kann. Von allen Seiten höre ich immer, ach lasse es doch sein, da hast Du eh keine Chance! Nein, ich lasse es nicht sein, da ich für Gerechtigkeit bis zur letzten Instanz kämpfen werde! Mich versucht man nur einmal wissentlich ungestraft umzubringen!

In welchem System leben wir eigentlich? Ich bete zu Gott, dass ich einen Richter bekommen werde, der für Gerechtigkeit einsteht und nicht bestechlich sein wird!

Lg
sonneundregen
 
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Hallo S&R,

da ist ja Etliches schief gelaufen!
Es ist tatsächlich verheerend. wenn man von so einen Anwalt vertreten wird! Da drängt sich doch glatt die Frage auf, ob er nicht mal ab und zu vom Versicherer beauftragt wird und zu denen schon ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Wegen der Verjährung braucht man sich nicht zu sorgen. Diese stoppt an dem Tag, wo man das Gericht (bzw. den Schlichter) eingeschaltet hat. Das MDK ist im Normalfall auch kein Gutachter. Man kann es als Patient dann einschalten, wenn man sich mit der Krankenkasse auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt hat.
Wenn jetzt ein Verfahren wegen Körperverletzung läuft, ändern sich einige Zusammenhänge. Ich glaube, dass man dann auch nicht mehr direkt in der Beweispflicht ist. Einen direkten Haken sehe ich erst mal nicht (kenne es von Verfahren wegen Hygienefehler).
Zu den Kosten könnte man über den Anwalt ermitteln, ob man Gerichtskostenzuschuss bekommen kann. Das würde helfen den Rahmen in vernünftigen Bahnen zu halten.
Sicher ist der Ausgang immer vom Richter abhängig, etwas Glück und gute Argumente gehören einfach dazu. Wichtig erscheint mir, dass...wenn man sich erst mal dazu entschlossen hat und sein Recht sucht...man nie vorzeitig aufgeben sollte, denn der Zermürbungs- und Verzögerungstaktik der Gegenseite sollte keinen Raum geschaffen werden!
 
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Hallo S&R,

da ist ja Etliches schief gelaufen!
Das hat man bewusst schief laufen lassen, da ich jede Menge Beweise liefern kann!

Es ist tatsächlich verheerend. wenn man von so einen Anwalt vertreten wird! Da drängt sich doch glatt die Frage auf, ob er nicht mal ab und zu vom Versicherer beauftragt wird und zu denen schon ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Sehr gut kombiniert, zumal dieser Anwalt sich auch noch in der Borreliosepressekonferenz weit aus dem Fenster lehnt und sagt, dass er die armen Borrelioseerkrankten ja auf Erfolgshonorarbasis vertritt. Sehr nett, nicht wahr! :eek:

Wegen der Verjährung braucht man sich nicht zu sorgen. Diese stoppt an dem Tag, wo man das Gericht (bzw. den Schlichter) eingeschaltet hat.

Dieser nette Anwalt hat ja bis auf eine einzige Ausnahme nur meine Stellungnahmen an das MDK weitergeleitet, mehr nicht! Das Gericht wurde seit 2,5 Jahren überhaupt nicht eingeschaltet und auch nicht die Gegenseite!

Das MDK ist im Normalfall auch kein Gutachter. Man kann es als Patient dann einschalten, wenn man sich mit der Krankenkasse auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt hat.

Um vor einem Gericht Chancen zu haben, braucht man ein positives Gutachten! Das MDK hat den Gutachter bestellt, der im Falle einer Borreliose immer ein Neurologe sein wird! Dieser wird im Vorfeld schon dazu angehalten, die Sache abzuschmettern! Dies habe ich sogar schriftlich von meinem scheiß Anwalt!

Wenn jetzt ein Verfahren wegen Körperverletzung läuft, ändern sich einige Zusammenhänge. Ich glaube, dass man dann auch nicht mehr direkt in der Beweispflicht ist. Einen direkten Haken sehe ich erst mal nicht (kenne es von Verfahren wegen Hygienefehler).

Ich sehe den Haken darin, dass ich den Gutachter wegen einer falschen Begutachtung und Betrug angezeigt habe! Dieses Verfahren wurde in erster Instanz eingestellt.
Nun lautet das Verfahren plötzlich, ohne meine Einwirkung auf "gefährliche Körperverletzung!" Natürlich hat der Gutachter mir selbst keine gefährliche Körperverletzung zugefügt und man könnte deshalb das Verfahren nun widerum einstellen oder sehe ich das falsch? Er hat aber ganz klar falsch begutachtet und das kann ich auch beweisen! Wie kann ein Gutachter, der nach Aktenlage begutachtet zu ganz entscheidenen Dingen ständig schreiben "Dazu kann ich nichts sagen?" Hat er kein Telefon, kann er nicht lesen, kann er sich nicht schlau machen, nein will er offensichtlich nicht! Deshalb ist der Straftatbestand der falschen Beurkundung ganz klar gegeben!

Zu den Kosten könnte man über den Anwalt ermitteln, ob man Gerichtskostenzuschuss bekommen kann. Das würde helfen den Rahmen in vernünftigen Bahnen zu halten.

Natürlich bekomme ich Prozeßkostenhilfe, aber und jetzt kommt das große aber, wenn ich verliere zahle ich sämtliche Kosten der Gegenseite und das abhängig vom Streitwert! Super nicht wahr, so etwas nennt sich dann Prozeßkostenhilfe! :mad:

Sicher ist der Ausgang immer vom Richter abhängig, etwas Glück und gute Argumente gehören einfach dazu. Wichtig erscheint mir, dass...wenn man sich erst mal dazu entschlossen hat und sein Recht sucht...man nie vorzeitig aufgeben sollte, denn der Zermürbungs- und Verzögerungstaktik der Gegenseite sollte keinen Raum geschaffen werden!

Ich wusste bisher nicht, dass meine Gegenseite aus dem MDK und unserem System besteht!:eek:

Werde weiter berichten und drückt mir bitte die Daumen! Ich werde diese Straftat ,wenn nötig, bis zum Bundesgerichtshof durchziehen!

Lg
sonneundregen
 
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Ja, was soll man dazu noch sagen?

Ich kann beweisen, dass ich bei meiner Wanderröte nur14 Tage Antibiotika bekam!!!

Außerdem eine weitere Behandlung, trotz Aufforderung eines Immunologische Institut in Stuttgart, zu keiner Zeit mehr eine Behandlung bekam.

2006 war es mir völlig klar, dass mich die Medizin auf dem Gewissen hat.
Ich lies die Angelegenheit von der Landesärztekammer Rheinland Pfalz überprüfen.

Da wurde ein Gutachter mit der Angelegenheit meiner selbst angelegten Akte beauftragt und dieser kam zu dem Ergebnis, ich wäre ja bereits vorher krank gewesen.

Eine Krähe hackt der Andere kein Augen aus!

Dann ging ich zu einem Rechtsanwalt und der meinte, weil sie das Gefühl haben, worüber ich sehr entsetzt war und lehnte meinen Fall gleich ab.

Ich beauftragte dann eine Rechtsanwältin in Homburg Saar, die mir durch den Neurodermitis Verband in einer anderen Angelegenheit vermittelt wurde. Sie meinte, sie müsste sich die Angelegenheit genau anschauen und ob sie, ihren Bekannten Arzt angeblich Professor bei medizinischen Fragen zu Rate ziehen darf? Am Ende hat es mich nur Geld gekostet und heraus kam rein gar nichts.

Die Rechtsanwältin meinte, der Sachverhalt würde vor dem Gericht in der Luft zerrissen.

Recht haben und Recht bekommen in Deutschland, sind zwei Paar Schuhe.

Schwarze Schafe gibt es überall und überwiegen leider der Mehrzahl.

LG Dora
 
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Hallo sonneundregen

Sag mal kommst Du aus Marburg,kann das sein das Du Dr.Z** (Rechtsanwalt) und Gutachter (Dr.H.**) meinst.Wenn es so ist dann bin ich eine Mitgeschädigte Patientin.Dann melde dich nochmal bitte,ich habe auch soetwas wie Du erlebt.Da kann ich dir vieles Berichten.Liebe Grüße
 
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Hallo sonneundregen

Sag mal kommst Du aus Marburg,kann das sein das Du Dr.Z** (Rechtsanwalt) und Gutachter (Dr.H.**) meinst.Wenn es so ist dann bin ich eine Mitgeschädigte Patientin.Dann melde dich nochmal bitte,ich habe auch soetwas wie Du erlebt.Da kann ich dir vieles Berichten.Liebe Grüße

Hallo Heim,

das ist ja mal super interessant! Genauso verhällt es sich, da liegst Du völlig richtig! Gerne würde ich mich mit Dir austauschen, da mein Verfahren noch läuft und wir uns evtl. gegenseitig helfen könnten! Bitte teile mir Deine Telefon-Nr. per PN mit, ich rufe Dich umgehend an. Vielen lieben Dank für Deine Info!:kiss:

Ich habe noch rechtzeitig den Anwalt gewechselt!:freu:

Lg
sonneundregen
 
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Mir wurde auch gesagt, dass nach Bekanntwerden eines Schadens man drei Jahre hat,
um Einspruch zu erheben. Bin ich aus Unwissenheit an dieser Klage gescheitert?
Vielleicht hätte ich einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen müssen.

Auf jeden Fall wurde auch ich Opfer einer Unterlassungshilfe, deren Zustand ich Heute zu verdanken habe. Der Arzt der die Wahrheit kennt, ist mein Frauenarzt und dieser kann
mich nicht behandeln.

Inzwischen werde auch ich das Gefühl nicht los, dass selbst die Justiz vom System gekauft ist.

Recht haben und bekommen, ist in Deutschland zwei Paar Schuhe.


Bedenke ich, dass gerade Herr Z. in der Pressekonferenz sich sehr gut verkauft hat,
kommt mir erhebliche Zweifeln wie eine Erfolgsrate in Wirklichkeit ausschaut?

Es bleiben einfach zu viele Fragen offen.

Was wurde eigentlich am Patientenrecht tatsächlich verändern?

Wir als Patienten stehen nach wie vor, in der sogenannten Beweispflicht.
Dabei sollte gerade diese Situation, für die Patienten geändert worden sein.

Dabei ist unsere Lage beschissener den je.


lg
 
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Hallo,

tatsächlich wurden am Patientenrecht nur "kosmetische" Korrekturen gemacht, die die bisherige Praxis nicht verbessern.
Das mit den 3 Jahren bedarf aber noch einmal besondere Erklärung:

Die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt erst dann, wenn dem Patienten klar geworden ist, dass ein Behandlungsfehler/Fehlmedikation/ Unterlassung usw.begangen worden ist. So zB, wenn ein anderer Arzt Dir sagt, dass dort ein Fehler gemacht worden ist. Praktisch hat man dann innerhalb der nächsten 3 Jahre zu handeln. Die Verjährungsfrist stoppt in dem Moment, wo man tätig wird. Das kann ein Einpruch beim Verursacher, der Gang zur Schlichtungsstelle, eine Klage oder ähnliche Handlung sein.
Das ist also sehr weit gefasst und mir sind -wenn ich genau darüber nachdenke- keine Fälle bekannt, die wegen Verjährung eingestellt wurden denn es ist ja demnach auch möglich, dass nach viel längerer Zeit dem Geschädigten die Zusammenhänge bekannt werden.
Die Umkehrung der Beweislage geht mit der Schwere des Fehlers konform, bei einem groben Behandlungsfehler steht nicht der Patient, sondern der Verursacher in Beweispflicht.
Recht haben und Recht bekommen hängt von vielen Einzelheiten ab. Ich meine, dass ein und der gleiche Prozess von jedem Gericht anders beurteilt wird und kein Urteil dem anderen gleicht. Da bewahrheitet sich der alte Spruch "Auf hoher See und vor Gericht bis Du vor Gott allein"
 
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Die Verjährungsfrist stoppt in dem Moment, wo man tätig wird. Das kann ein Einpruch beim Verursacher, der Gang zur Schlichtungsstelle, eine Klage oder ähnliche Handlung sein.
Wenn der Rechtanwalt aber, wie bei mir geschehen, 2,5 Jahre nur bedingt tätig wurde, kann die Verjährungsfrist schon mal knapp werden!:D

Bis Ende Dezember muss meine Klage bei Gericht liegen! Wenn nicht, ist die Sache verjährt. Meine neue Rechtsanwältin arbeitet mit Hochdruck an dem Klageentwurf, ich werde ihn gegenlesen und dann einer Versicherung einsenden. Dort werde ich 20 % der Entschädigungssumme im Vorfeld abtreten. So laufe ich wenigstens nicht Gefahr bei Verlust der Klage auch noch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Die drei Jahre Verjährungsfrist, wie von Dora angesprochen, sind schon real!

Recht haben und Recht bekommen hängt von vielen Einzelheiten ab. Ich meine, dass ein und der gleiche Prozess von jedem Gericht anders beurteilt wird und kein Urteil dem anderen gleicht.

Da pflichte ich Dir auf jedenfall bei. Ich werde weiter berichten, da ich notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen werde. Mich versucht man nur ein einzigesmal wissentlich umzubringen und das ist mein bitterer Ernst!:kraft:

Lg
sonneundregen
 
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Hallo Dora
Zu deiner Frage;ischen werde auch ich das Gefühl nicht los, dass selbst die Justiz vom System gekauft ist. Dann schaue dir mal die Sendung von Herrn Beckmann mit Herrn Mollath an.Wo Herr Mollath,der Rechtsanwalt zu den Fall stellung nimmt.Dan hörst du schon wer da alle seine Finger mit im Spiel hatte.Übrigens die Fr.Dr.Hanna Ziegert spricht da auch vieleTatsachen aus.Wie Gutachter ( Gefälligkeitsgutachten) oder der Uwe Ritzer.Mich wundert es nur das die,die Falschaussagen gemacht haben,nicht zur rechenschaft gezogen werden.Auch daran sieht man einmal wieder,wo Gerechtigkeit bei uns in Deutschland bleibt.Und solche Leute sollen uns Bürger Gerecht vertreten.Da Frage ich mich,wie soll das den gehen wen sie selbst so viel dreck am stecken haben.Und die wissen doch selber was sie für eine Macht haben.Aber ich sage nur eins dazu,es wird noch einige Jahre so gehen.Und irgendwann nimmt das Bild eine Wende.Es ist echt unglaublich was Herr Molllath da erleben mußte,und das nennt man Justiz.Hoffentlich kommt Herrr Mollath zu seinem Recht.Dora da sieht man mal wieder wenn jamand die Wahrheit ausbacken will,dann reitet man auf das Privatleben herrum,um nur irgentetwas zu suchen.Man darf garnicht daran denken wieviele Leute in der Psychiatrie sitzen zu unrecht.So etwas ähnliches wie Herr Mollath erlebe ich auch gerade.

Liebe Grüße
 
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@James mir sind diesbezüglich auch keine Fälle bekannt, wo eine Verjährungsfrist überschritten wurde.
Leider wurde mein Fall so wie bei Sonne und Regen in die Länge gezogen. Ich war unerfahren und wusste nur von Freunden aus Villingen wie ich vorgehen soll.

Allgemein:

Die Kanzlei in Homburg meinte zu meinen Unterlagen, sie kenne sich medizinisch nicht gut aus und müsste einen befreundeten Professor zur Rate ziehen. Da konnte am Ende ja nix heraus kommen.

Man hat nicht auf die Fettleber früh genug reagiert und auf die Borreliose schon gar nicht.

Es sind ja zwei schwere Grunderkrankungen.


@Heim, ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, die Justiz ist im System mit verankert.


lg
 
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Ich muß mich berichtigen, denn seit gestern kenne ich doch einen Fall der Verjährung:
Eine Frau liegt im KH in den Wehen, das Kind ist in Steißlage. Trotz des Zeitverlustes wird kein Kaiserschnitt gemacht. Letztlich erlitt des Kind einen Hirnschaden durch Sauerstoffmangel. Erst jetzt (über 20 Jahre später) wird eine Klage erwogen..., welche von der Schlichtungsstelle aus Gründen der Verjährung als "nicht mehr sinnvoll" eingeschätzt wurde.
 
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