Themenstarter
- Beitritt
- 20.05.08
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- 7.130
Hallo,
da man mir schön öfters die Frage gestellt hat warum man so wenig über eine erfolgreiche Klage bei Behandlungsfehlern hört, möchte ich hier über meine Erfahrungen berichten.
Bei den Schlichtungsstellen Deutschlands lagen 2012 etwa 11.000 Anträge vor, die jedoch noch nicht alle abschließend bearbeitet wurden. Aus den Jahren davor, kann man davon ausgehen, dass etwa bei 1/3 der Anträge ein Fehler bestätigt wird.
Natürlich ist jedoch die Dunkelziffer hoch. Nehmen wir die Fälle heraus wo ein Fehler unterlief aber nicht als solcher vom Patienten erkannt wurde oder jene Fälle, wo der Patient einen Verdacht hegt aber diesen nicht nachgeht heraus, so bleiben immer noch mehrere Möglichkeiten. Manchmal spricht der Arzt/die Klinik das Problem selbst an und einigt sich mit dem Patienten privat. Manchmal sucht der Versicherer den Kontakt und bietet einen Vergleich an. Zusätzlich gibt es Fälle, die gleich über den juristischen Weg geklärt werden und dann kann auch die Krankenversicherung des Patienten für diesen tätig werden.
Wie man sieht, stellen die offiziell bekannten Zahlen über die Schlichtungsstellen nur einen Teil der tatsächlichen Fälle dar.
Zudem einigt man sich mit dem Versicherer meist über einen Vergleich. Obwohl dabei sowohl das Schmerzensgeld als auch der Schadensausgleich von der Höhe viel geringer ausfällt, wählen Patienten gern diesen kurzen Weg. Bestandteil mancher Vergleiche ist jedoch dass man über den Vorgang nicht spricht, öffentlich keine Orte oder Namen nennt.
Aus der Erfahrung her weiß ich, dass betroffene Patienten mit einem abgeschlossenen Verfahren gern das Geschehene verdrängen und von sich aus nicht darüber berichten möchten, da sich sonst "alte Wunden" wieder öffnen. Und das ist auch gut so! Im Gegensatz dazu leiden Patienten mit einem ungeklärten Verdacht sehr oft ihr Leben lang.
da man mir schön öfters die Frage gestellt hat warum man so wenig über eine erfolgreiche Klage bei Behandlungsfehlern hört, möchte ich hier über meine Erfahrungen berichten.
Bei den Schlichtungsstellen Deutschlands lagen 2012 etwa 11.000 Anträge vor, die jedoch noch nicht alle abschließend bearbeitet wurden. Aus den Jahren davor, kann man davon ausgehen, dass etwa bei 1/3 der Anträge ein Fehler bestätigt wird.
Natürlich ist jedoch die Dunkelziffer hoch. Nehmen wir die Fälle heraus wo ein Fehler unterlief aber nicht als solcher vom Patienten erkannt wurde oder jene Fälle, wo der Patient einen Verdacht hegt aber diesen nicht nachgeht heraus, so bleiben immer noch mehrere Möglichkeiten. Manchmal spricht der Arzt/die Klinik das Problem selbst an und einigt sich mit dem Patienten privat. Manchmal sucht der Versicherer den Kontakt und bietet einen Vergleich an. Zusätzlich gibt es Fälle, die gleich über den juristischen Weg geklärt werden und dann kann auch die Krankenversicherung des Patienten für diesen tätig werden.
Wie man sieht, stellen die offiziell bekannten Zahlen über die Schlichtungsstellen nur einen Teil der tatsächlichen Fälle dar.
Zudem einigt man sich mit dem Versicherer meist über einen Vergleich. Obwohl dabei sowohl das Schmerzensgeld als auch der Schadensausgleich von der Höhe viel geringer ausfällt, wählen Patienten gern diesen kurzen Weg. Bestandteil mancher Vergleiche ist jedoch dass man über den Vorgang nicht spricht, öffentlich keine Orte oder Namen nennt.
Aus der Erfahrung her weiß ich, dass betroffene Patienten mit einem abgeschlossenen Verfahren gern das Geschehene verdrängen und von sich aus nicht darüber berichten möchten, da sich sonst "alte Wunden" wieder öffnen. Und das ist auch gut so! Im Gegensatz dazu leiden Patienten mit einem ungeklärten Verdacht sehr oft ihr Leben lang.