Die obige Aussage, wonach nach 110 bis 120 Anwendungen von Rizinusöl einerseits eine Abnahme der Quecksilberbelastung um 75 % festzustellen ist, andererseits eine Abnahme der Aluminiumbelastung um ca. 65 %, läßt sich wie folgt präzisieren.
Nachdem es sich bei einer jeden Ausleitung nicht um einen linearen, sondern um einen exponentiellen Prozeß handelt, vermag man aus den o. g. Aussagen folgendes abzuleiten, dies unter der Voraussetzung, daß in den Fällen (2.) und (3.) die Giftausleitung im gleichen Maße voranschreitet wie im Fall (1.):
1. Nach 110 bis 120 Anwendungen von Rizinusöl läßt sich gegenüber der ursprünglichen Belastung
a) bei Quecksilber noch ein Relativwert von 25 % = 0,25 bzw.
b) bei Aluminium noch ein Relativwert von 35 % = 0,35 feststellen.
2. Nach 220 bis 240 Anwendungen von Rizinusöl läßt sich gegenüber der ursprünglichen Belastung
a) bei Quecksilber noch ein Relativwert von 0,25 x 0,25 = 0,625 = 6,25 % bzw.
b) bei Aluminium noch ein Relativwert von 0,35 x 0,35 = 0,1225 = 12,25 % feststellen.
3. Nach 330 bis 360 Anwendungen von Rizinusöl läßt sich gegenüber der ursprünglichen Belastung
a) bei Quecksilber noch ein Relativwert von 0,25 x 0,25 x 0,25 = 0,015625 = 1,5625 % bzw.
b) bei Aluminium noch ein Relativwert von 0,35 x 0,35 x 0,35 = 0,042875 = 4,2875 % feststellen.
Alles Gute!
Gerold