Einspruch gegen Zwangsgeldandrohung bei der Masern- Impfung

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18.02.12
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‼️Muster-Einspruch gegen Zwangsgeldandrohung sowie Muster-Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung des Gesundheitsamtes bezüglich der Masernimpfung ‼️
In den letzten Tagen haben sich vermehrt Eltern bei mir gemeldet gegen die vom Gesundheitsamt eine Zwangsgeldandrohung oder sogar schon eine Zwangsgeldfestsetzung erlassen wurden. Die Gesundheitsämter versuchen im Wege des Zwangsgeldes Eltern zu zwingen ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Sie spekulieren bewusst mit der Angst der Eltern vor einem finanziellen Schaden.

Um den betroffenen Eltern schon einmal direkt in dieser Situation zu helfen habe ich einen Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung und einen Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung als Muster verfasst. Die Eltern müssen lediglich noch die fehlenden Daten eintragen und können anschließend den entsprechenden Einspruch an das Gesundheitsamt versenden.

Eine genaue Anleitung füge ich dem Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung und gegen die Zwangsgeldfestsetzung bei. In der Anleitung ist ausführlich erklärt wie der jeweilige Einspruch genau gestellt werden muss und welche Frist dazu bestehen.

Betroffene Eltern können mich gerne über meine E-Mail-Adresse:

[email protected]

kontaktieren.

Anschließend versende ich den Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung, den Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die dazugehörige Anleitung direkt per E-Mail.

Mir ist es schon länger sehr wichtig Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Mit dieser aktuellen Hilfsmaßnahme hoffe ich auch den betroffen Eltern zu zeigen, dass sie in dieser anstrengenden und bedrohlichen Situation nicht alleine sind.

Sollten noch Fragen bestehen kann man mich natürlich gerne kontaktieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

https://t.me/DahlmannChristian
 
Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsgeldandrohung. Warum darf ich nicht schreiben.
Der Sache kann man also entspannt entgegentreten.
 
Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsgeldandrohung. Warum darf ich nicht schreiben.
Der Sache kann man also entspannt entgegentreten.
Hindert aber einige Gesundheitsämter nicht daran welche auszustellen. Das ist leider noch lange nicht durch. Ich kenne eine die schon mit Pfändung und so zu tun hat. In Anwaltlicher guter Begleitung.
Hoffe sie hat bald eine Klärung. 🍀✊🏻
 
Wenn sie nicht Zahlungskräftig ist, wird der Gerichtsvollzieher eine Versicherung an Eides statt fordern was er ohne richterlichen Beschluss nicht darf da er damit die Gewaltenteilung aufheben würde. -> Hochverrat. Den richterlichen Beschluss wird man vorerst nicht bekommen weil der Gerichtsvollzieher darauf nicht trainiert ist da die meisten ihre Rechte nicht kennen und einfach so zahlen/unterschreiben.

Für den Gerichtsvollzieher ist es auch vorteilhaft wenn er den Pfändungsbescheid eines Amtsgerichts den Schuldner vorher zugehen lässt was offenbar wohl auch keine gängige Praxis zu sein scheint. Offenbar wird der bei Ankunft ausgehändigt, ohne Möglichkeit dies sofort rechtliche prüfen zu lassen. Da hilft nur der gerechtfertigte Notstand und der Widerstand gegen den Gerichtsvollzieher der dann aktenkundig von dannen zieht mit Vermerk: Betreten des Grundstücks wurde untersagt. Für gewöhnlich gibt es dann einen Folgetermin den man aus eigenen Interesse zustimmen sollte. Bei Widerstand ruft der Gerichtsvollzieher dann die Cops.

Ämter gehen auf Dummfang in der Hoffnung das schon alles so seine Richtigkeit haben wird und der liebe Kunde unter dem Druck der vorherrschenden räuberischen Erpressung zahlt. Man muss sich nur an herrschende Gesetze halten und diese dem Amt so vorbringen nebst Eigenansprüche wenn sie nicht nach geltendem Recht handeln. Dann stehen die Chancen gut das man da ohne Blessuren heraus kommt. Und immer das Amt fragen ob das Amt weiß das du/sie als Schuldner Rechte hast. Denn die hast du. (Details darf ich hier öffentlich leider nicht schreiben)

Vor knapp vier Wochen wollte ein Gerichtsvollzieher bei mir auch pfänden. Nach einen höflichen Brief hat er per Mail 30min vor dem Termin abgesagt. GEZ hab ich selbst auch noch nie bezahlt. Das einzige Medium was ich seit 20 Jahre benutze ist Internet ( ich habe nicht mal ein Kabelanschluss). Und die Netze gehören überwiegend der Telekom die über Lizenzen die Netze an andere ISP's übertragen wofür ich entsprechend auch zahle. Der Staat hat damit nichts zu tun.

... Pfändung ist auch kein großes Ding solange wie man keine hochwertigen Sachgüter hat. Es darf nur das gepfändet werden was auch tatsächlich Geld bringt und zur Pfändung freigegeben ist, da die Verwaltung der Pfandsache Geld kostet. Hinzu kommen Kosten der Versteigerung und drum herum. Es ist nicht sehr wahrscheinlich das der vierte TV der nur 300€ wert ist gepfändet werden wird da der Erlös die Schulden nicht tilgen würde. Ferner gäbe es noch eine "Selbstpfändung" in dem du dich um den Verkauf der beweglichen Sache kümmerst um die Schulden abzubauen um von den Kosten runterzukommen die einen bei einer Versteigerung nebst Verwahrung entstehen würden. Jeder der Post vom Gerichtsvollzieher bekommt sollte sich das GVGA durchlesen sowie die ZPO unter den Reiter Pfändung damit man beiderseitige Rechte und Pflichten kennt die einen gerne unterschlagen werden wenn man ohne Anwalt da steht.

Man kann auch anbieten in Raten zu zahlen oder allgemeinnützige Arbeit leisten und oder um Stundung bitten. Bei höherer Schuld macht auch Insolvenz Sinn ( mit vorheriger Schuldannahme). Man kann anbieten in Knast zu gehen. Ect. pp. Da gibt es einige Möglichkeiten. Das hört sich alles im ersten Moment sehr dramatisch an aber wem stört es mal 20h Rasen zu mähen um eine Schuld von 200€ zu tilgen? Wem Vollstreckung droht, dem sollte man empfehlen alle Konten schnellstmöglich leer zu räumen.

Wer das Kleingeld von 200-300€ oder auch mehr über hat der soll froh sein das er sich mit diesen Beträgen rauskaufen kann. Unter den Vorbehalt das man rechtlich nicht so auf der Höhe ist wie die meisten der Bundesbürger ( wer liest sich schon das GVGA oder die ZPO durch?). Wenns nach mir ginge müsste jeder bis zur zehnten Klasse das BGB, ZPO, StGB, StPO und andere Gesetzesbücher gelesen haben damit man erstmal weiß was alles unter Strafe steht und was man mit sich machen lassen darf und welche Kompetenzüberschreitungen es permanent Seitens der Ämter gibt. Nebst eigenen Ansprüchen im Falle einer Kompetenzüberschreitung eines Amtsträgers und dessen Bediensteten und Gleichgestellten. Ferner kennt man dann auch genau seine Pflichten die man moralisch/gesetzlich zu tragen hat.

Verzeihung. Ist etwas lang geworden :-( Vielleicht hilft es den einen oder anderen.

€dit: Einspruch ist falsch. Einspruch/Widerspruch bedeutet Einlassung in der Sache.
Wenn du damit nichts zu tun haben willst dann sollte das Schreiben zurück gewiesen werden.
So nach den Motto: Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Würdigung ihres Angebots vom XX.XX.2024 lehne ich ihr Angebot ab und weise es zurück. Ich sende Ihnen dieses Schreiben zu meiner Entlastung an sie zurück...
Niemals das Akzenzeichen angeben was von denen vorgegeben wird -> Hat zur Folge das du dich in die Sache einlässt was du nicht willst.
 
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