Themenstarter
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- 14.10.09
- Beiträge
- 302
Ich weiß nicht ob das hier so richtig ist, aber ich schreib hier trotzdem mal rein 
Ich bin zur Zeit mit Psych Kg untergebracht und mir steht es ja frei innerhalb von 2 Wochen einspruch einzulegen.
Was muss ich da nun genau schreiben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich lege einspruch gegen meine Unterbringung laut Psych kg ein (dann das aktenzeichen).
Ich bitte um zügige bearbeitung.
Mfg ....
Geht das so,oder was muss da drinnen stehen?
Danke schonmal
Ich bin zur Zeit mit Psych Kg untergebracht und mir steht es ja frei innerhalb von 2 Wochen einspruch einzulegen.
Was muss ich da nun genau schreiben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich lege einspruch gegen meine Unterbringung laut Psych kg ein (dann das aktenzeichen).
Ich bitte um zügige bearbeitung.
Mfg ....
Geht das so,oder was muss da drinnen stehen?
Danke schonmal