Die elektronische Patientenakte (ePA) ab 1.1.2021

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... Die elektronische Patientenakte (ePA)

Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient ein, welche Vorerkrankungen liegen vor, wie sind die Blutwerte, welche Untersuchungen wurden im Vorfeld durchgeführt und wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über die Gesundheit stehen verteilt in den Aktenordnern der Arztpraxen und Krankenhäuser. Beim nächsten Besuch in der Arztpraxis liegen diese Informationen oftmals nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Damit machen wir Schluss. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können – dafür hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz gesorgt.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html#
Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert werden. Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung anfällt, kann stattdessen für die konkrete Behandlung genutzt werden. Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl zu einer Entlastung der Patientinnen und Patienten als auch zu einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte führt.
Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patienten: Sie können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen. Dies können die Patientinnen und Patienten aktuell per Smartphone oder Tablet über die App ihrer Krankenkasse verwalten. Ab 2022 wird es auch die Möglichkeit der Nutzung der ePA über ein stationäres Gerät (Desktop PC) geben. ...

Hier informiert die Techniker Krankenkasse über die ePA:

Hat irgendjemand hier Erfahrungen mit dieser sPA? Ich wußte gar nicht, daß es so etwas gibt, und mir ist auch nicht klar, wie man sie handhabtt.

Grüsse,
Oregano
 
Servus Gleerndil

für umfassende ERklärungen zu ELGA ( elektronische Gesundsakte unterstehendes:

ELGA: Startseite

https://www.elga.gv.at

Du bist damit ein Rötgenbild für unzählige Personen die darauf zugreifen können. Da ist der Österr. Staat dem Deutschen seit Jahren voraus.

mit freundlichen Grüßen- Günter 40
 
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