Elektronische Gesundheitskarte ab 2024

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Wer ohne Ärzte (Naturheilkundler haben sämtlich aufgehört, Schulmediziner gehen nicht), ohne Handybesitz lebt und trotzdem mit Diagnose und Therapie, die allerdings das Gesundheitssystem/die Krankenkasse/die Krankenhäuser nicht akzeptieren, und schon heute seit Jahrzehnten mit seinen Anliegen gegen Betonwände läuft - bestenfalls - in der Durchsetzung seiner Rechte, schlimmstenfalls in falsche, gefährliche "Untersuchungen" und "Therapien" gezwungen worden ist und womöglich wird, kann wohl kaum damit rechnen, dass irgendwelche seiner gesundheitsrelevanten Daten dann plötzlich auf elektronische Weise abgerufen werden können.
Wie soll so jemand sich eine elektronische Krankschreibung und/oder ein elektronisches Rezept einlösen?

Wofür also soll diese Neuerung jetzt wieder gut sein? Was soll denn damit bezweckt oder erleichtert werden? Was, wenn die Computer das nicht wuppen, es statt Datenschutz noch mehr Datenunsicherheit gibt?

Da fallen mit Sicherheit sehr viele weitere aus dem System. Und Vertrauen sieht anders aus.

 
Die elektronische Patientenakte kommt anders als man denkt....

Es funktioniert über das Abrechnungssystem der Krankenhäuser, die Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihre Struktur nicht auf Telematik umstellen - und Prämien bekommen, wenn sie die Patienten "gläsern" erfassen, digitalisieren....

Das bedeutet: Wenn man in eine Praxis geht, und die sagen: "Bringen Sie Ihre Unterlagen, wir scannen das ein..." müssen die Alarmglocken läuten... denn die werden dort eingescannt als Teil der Patientenakte.

Sobald unsere Unterlagen jedoch in deren Systemen sind, haben wir keine Kontrolle mehr darüber. Ob sie die Daten evt. weiterverkaufen, wer kann garantieren, dass es NICHT passiert?

Oder wie die Daten eventuell zu einem späteren Zeitpunkt generell weiter verwertet werden - darüber haben wir dann auch keine Kontrolle mehr, und: Die Patientenakten können GEGEN uns verwendet werden: Was, Sie haben die und die Erkrankung? Dann ziehen wir Ihren Führerschein ein... all das kann, könnte - und wird vermutlich - passieren.

Krankenhausentgeltgesetz § 3e, 3f, 3g - siehe Link

https://www.anwalt.de/gesetze/khentgg/5

und § 346 SGB V Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/346.html
 
Sobald unsere Unterlagen jedoch in deren Systemen sind, haben wir keine Kontrolle mehr darüber.
Das stimmt nicht. Erstens kann man von vornherein die Nutzung der Patientenakte komplett untersagen. Dann wird da auch nichts hochgeladen und kann nichts "verkauft" werden. Der genaue Ablauf dieses Widerspruchs steht noch nicht fest, aber die Akte soll ja auch erst in eineinhalb Jahren kommen.
Doch wie genau können Versicherte Widerspruch einlegen, wenn datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, oder jemand einfach nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten elektronisch gespeichert werden?

Tatsächlich hat das Bundesministerium für Gesundheit bislang keine konkrete Möglichkeit formuliert, wie das Opt-Out-Verfahren ausgestaltet werden soll. Auf schriftliche Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit wurde auf die Bundespressekonferenz und eine Pressemitteilung verwiesen.

Zwar wird das Opt-Out-Verfahren darin kurz erwähnt, ob Versicherte den Widerspruch bei einer Behörde oder direkt bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, ist bislang aber noch nicht klar. Auch ungeklärt blieb bei unserer Anfrage, ob der ePA schriftlich oder per App widersprochen werden muss. In der Pressemitteilung heißt es lediglich, dass ein Opt-Out für die ePA geplant sei. Über die ePA-App solle es zukünftig außerdem möglich sein, per Opt-Out zu bestimmen, welche Daten freigegeben werden.

Ein Sprecher der Techniker Krankenkasse in Bayern, bei der 372.000 der bundesweit rund 450.000 elektronischen Akten genutzt werden, erklärte, dass es auch bei der Techniker Krankenkasse keine genaue Ausgestaltung für das Opt-Out-Verfahren gebe. "Die technischen Rahmenbedingungen für die ePA legt die gematik (Anm. d. Redaktion: Nationale Agentur für Digitale Medizin) fest. Sie hat den Prüfauftrag für die "ePA für alle" erhalten."

Auf unsere Anfrage hieß es vonseiten der Nationalen Agentur für Digitale Medizin: "Es ist richtig, dass die gematik den Prüfauftrag für die ePA mit Opt-Out-Variante von ihren Gesellschaftern erhalten hat." Man sei in dieser Woche mit den Vorbereitungen zur Spezifikation beauftragt worden, antwortete eine Sprecherin der Agentur. Aktuell gebe es allerdings noch kein abschließendes Konzept dazu, wie der ePA widersprochen werden kann. Dieses sei aber in Arbeit.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.d...-funktioniert-der-widerspruch-id65785181.html

Zweitens kann man die Akte auch so nutzen, daß man sie nur als Archiv verwendet und jedem Arzt nur den Zugang zu seinen eigenen Dokumenten erlaubt. Damit ist man nicht "gläsern", allerdings ist es nicht auszuschließen, daß ein krimineller Zugriff an den eingerichteten Zugangsrechten vorbei stattfinden könnte. Da müßte man erst genaueres über die eingesetzte Verschlüsselungstechnik erfahren.

Die Nutzung von Krankendaten in anonymisierter Form für die Forschung finde ich eine gute Idee. Wir schreien hier immerzu nach Studien, Studien, Studien, aber die werden eben genau mit solchen Datenbeständen gemacht. In anderen Ländern, wo es solche Daten gibt.
 
Aber man kann doch gar keine Patientenakten einscannen von jemand, für den Krankenhäuser tabu sind und dessen wichtigste und allermeiste Ärzte nicht mehr existieren. Wenn er etliche zig Laborberichte, die vor Jahrzehnten als Beleg dafür, warum er diese schulmedizinischen Einrichtungen meiden muss, zu Hause vorliegen hat, wird wohl kaum jemand auf so eine abstruse Idee kommen. Eher im Gegenteil: Man ignoriert alle deutlichen Hinweise und schädigt den Patienten lieber als die Ausschlusskriterien zu beachten.

Aber nochmal: Wie erhält und löst man ein elektronisches Rezept ein? Über die Mitgliedskarte der Krankenkasse? Man muss also kein Handy besitzen, um elektronisch vernetzt zu werden?

Mich interessiert insbesondere, wie diese Neuerung für all diejenigen – und es sind Millionen – die tagtäglich auf spezielle Arznei- sowie Lebensmittel angewiesen sind, die kein Krankenhaus zur Verfügung hat oder schnell besorgen kann, eine Erleichterung bringen soll, wenn keine Ärzte mehr existieren bzw. zur Verfügung stehen, die die Diagnose erstellt haben, die sie auch stützen, auf der sich ein völlig veränderter Lebensstil gründet. Da jedes Krankenhaus (auch fast jede Arztpraxis) als sicherer Aufenthaltsort ausgeschlossen ist, ja zur Lebensgefahr wird, wie will man da den Grund, also die angeborene lebenslange Grunderkrankung angeben, wenn sie doch speziell in Deutschland per se, obwohl seit den 1940er Jahren andernorts (in den USA) bekannt, beschrieben, behandelbar, komplett ignoriert wird? Das sind leider jahrzehntelange und gleichzeitig lebensgefährliche Erfahrungen mit unserem Gesundheitssystem, da hilft auch keine elektronische "Beschleunigung" von Informationsfreigaben.

Diese werden im strikt schulmedizinischen Gesundheitssystem kategorisch unterdrückt, nirgends anerkannt und sind auch nirgends vermerkt. Ergo:
Es lassen sich keine Unterlagen einscannen.
Es gibt keine Hilfe.
Es lassen sich erst recht keinerlei der speziellen verschiedenen überlebensnotwendigen Arzneimittel, die von mindestens ebenso vielen Adressen bezogen werden müssen, besorgen, was teils nur bei persönlichem Erscheinen und auf Bestellung gemacht wird, teils importiert, teils angefertigt ... werden muss (an jeweils anderen Bezugsadressen).

Und ist nicht z. B. Die ePA-App an ein Smartphone oder Handy gebunden? Oder andere Funktionen, die eine "Erleichterung" und "schnellere Verfügbarkeit von Daten" ermöglichen sollen?

Man will die Daten nicht, also liegt nichts vor und man würde im Notfall unter diesen Umständen genau das Falschestmögliche in die Wege leiten... und dann als Konsequenz das Leben des Betreffenden gefährden oder beenden durch die "gutgemeinte" Maßnahme!

Es hat sich doch in den vergangenen Jahrzehnten mit allerhärtester Konsequenz schon niemand im strikt schulmedizinischen Bereich dafür auch nur im mindesten interessiert, sondern man ließ eiskalt durchblicken, dass man glaubte, ich würde mutwillig (!) die Medikamente nicht richtig verstoffwechseln (wobei ich mich in akut gefährdetem Zustand mittlerweile wieder von mich böse anguckenden Ärzten vor die Praxistür gesetzt sah).
 
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Und ist nicht z. B. Die ePA-App an ein Smartphone oder Handy gebunden?
Die ePA funktioniert (künftig) auch ohne. Der Patient muß darauf nicht zugreifen, damit sie funktioniert. Die ePA-App für die Versicherten wird m. W. von den jeweiligen Krankenkassen angeboten und kann sich unterscheiden. Schätzungsweise wird es das auch für den normalen Computer geben.
 
Aber nochmal: Wie erhält und löst man ein elektronisches Rezept ein? Über die Mitgliedskarte der Krankenkasse? Man muss also kein Handy besitzen, um elektronisch vernetzt zu werden?
Deine Fragen werden hier offiziell beantwortet:

Noch ist nicht alles fertig eingerichtet.
In Zukunft wird es für Versicherte die Möglichkeit geben, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen.
 
Und wie soll das gehen, wenn einer dieser vielen mir jetzt aufoktroyierten, von mir mit großer Skepsis konsultierten Schulmediziner ein e-Rezept für ein für mich völlig unverträgliches Medikament ausstellt, dessen kpl. Zusammensetzung ich erst kennen muss, um es ablehnen zu können?
Oder noch direkter:
Ich wurde bereits (bislang) in einer Praxis mit so einem Medikament "beglückt" (= behandelt), ohne überhaupt Kenntnis über die Zusammensetzung zu erhalten (die für mich äußerst prekär war und mir für 1 1/2 Wochen das Leben am seidenen Faden hängen ließ- da konnte ich nichts tun als hoffen, dass ich es überstehe), trotz insistierender Nachfrage, wenn dieses dann eine Verschreibung zur Folge hat, wird es da nicht unnötig kompliziert, wenn ich weiter darauf bestehen muss, zunächst zu wissen, was drin ist, um dann ablehnen zu können?
Ich wurde wüst beschimpft, als ich nach einem alternativen Medikament ohne die und die Stoffe fragte...
 
Du scheinst mich nicht zu verstehen, Malvegil. Es geht um meine lebensnotwendigen Medikamente, die (bis auf 2 nicht umweltmedizinische Ausnahmen) sämtlich nicht verschreibungsfähig bzw. -würdig sind / von Ärzten so angesehen werden.
 
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Interessanter Austausch!

Es läuft so darauf hinaus, dass vom Gesundheitswesen unerwünschte und unbequeme, weggeleugnete chronische Krankheiten mitsamt den nötigen Medikamenten, die unbedingt eine korrekte fachmännische Behandlung erfahren müssen, keinerlei Erwähnung auf der eGK finden sollen, somit ein Informationsaustausch ausgeschlossen ist. Damit sind, wenn nicht jede Menge Falschinformationen, Fehldiagnosen etc. von dem einen oder anderen Schulmediziner erwähnt sind, allen Gefahren Tür und Tor geöffnet.
 
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Nur ein Gedanke dazu, @philia :

Ich bin nicht mal sicher, ob Du selbst nicht auch Befunde hochladen (lassen) könntest, die Dir aus früheren Zeiten vorliegen.

Bei Dir tragen könntest Du sie sowieso, eingetragen im Notfallausweis u/o noch extra als ausführlichen Befund. Und für zuhause gibt's die "Notfalldosen" für den Kühlschrank nebst Aufkleber für die Innenseite der Wohnungstür, die Du selbst befüllen kannst (eine gute Idee finde ich). Ich habe in alle diese Dokumente z.B. auch meine homozygoten genetischen Einschränkungen eingetragen, auch wenn das für viele Ärzte (noch) unbekanntes Terrain ist.

Die meisten haben eher "umgekehrte" Probleme als Du und wollen ihre Gesundheitsdaten nicht auf der "Datenautobahn" sehen... siehe unsere Diskussion dazu vor/während Einführung der sogenannten eGK.

Gruß
Kate
 
Pure Verdachtsdiagnosen, die nicht irgendwie belegt sind, sollten jedenfalls nicht Eintritt in dieses neue Datensystem finden. Obgleich ich das nicht für ausgeschlossen halte. Immerhin werden so einige CFS Patienten (wenn nicht alle?) schon heute „offiziell“ als Depressive geführt ... :-(((
 
@Kate, ich denke, deine und meine Argumente bzgl. der eGK können sich wohl nicht wirklich treffen, denn das Problem sind nicht die Informationen und wo sie überall deponiert werden sollten.
Das Thema hatte ich mit vielen MCS-Freunden längst durch (Erfahrungswerteaustausch).
Sondern es ist, dass die medikamentöse Versorgung gewährleistet sein muss, es aber nicht kann im Notfall, wenn ich unerwartet und unvorbereitet anderswo hinverbracht werde, z. B. als hilflose Person. Das nötige Medikamente-Kontingent kann ich bei vollem Bewusstsein für einige Stunden überallhin mitnehmen und (hoffentlich!) mir zuführen, wie seit Jahrzehnten praktiziert.

Die Beschaffung der Medikamente erfolgt von zu vielen verschiedenen Adressen im ganzen Land und ist von Faktoren abhängig, die ich leider zu oft nicht in der Hand habe. Bin dafür vom Goodwill anderer abhängig, es gilt aber zwingend immer genug Vorrat zu haben, denn ich brauche alles 24 / 7 zum Einnehmen.
Und das alles steht nicht auf der eGK, denn das gibt es grundsätzlich nicht auf rosa Rezept.
 
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Guten Tag @philia
@Kate, ich denke, deine und meine Argumente bzgl. der eGK können sich wohl nicht wirklich treffen, denn das Problem sind nicht die Informationen und wo sie überall deponiert werden sollten.
Ich denke, ich habe es verstanden, dass das letztere nicht Dein(!) Problem ist, und ich habe auch versucht, das auszudrücken. (Für viele andere, gerade auch aus diesem Forum, z.B. CFidSler, kann es sehr wohl eines sein, wenn mehr oder minder sorgfältig gestellte Psycho-Diagnosen so dauerhaft in jede Praxis "mitgeschleppt" werden und u.U. wichtige Diagnostik verhindern; von daher mochte ich das kurz erwähnen uind ergänze den Link: Elektronische Gesundheitskarte) Ich schrieb dazu ja auch nur im letzten Absatz, als Ergänzung.

Sondern es ist, dass die medikamentöse Versorgung gewährleistet sein muss, es aber nicht kann im Notfall, wenn ich unerwartet und unvorbereitet anderswo hinverbracht werde, z. B. als hilflose Person. (...)
Und das alles steht nicht auf der eGK, denn das gibt es grundsätzlich nicht auf rosa Rezept.
Hm, ich denke allerdings nach wie vor, dass auch eine auf Privatrezept - vom Kassenarzt - verordnete Medikation zumindest gespeichert werden könnte. Die Beschaffung und Bezahlung (sofern nicht ein Bevollmächtigter sich kümmert) bleibt natürlich u.U. problematisch. Ausgeliefertsein ist übel, vor allem, wenn man Vieles nicht verträgt. Das wollte ich keinesfalls verharmlosen und kann es in einem gewissen Ausmaß auch selbst nachvollziehen.

Diese Situation besteht allerdings jetzt schon und wird durch die Patientenakte zumindest nicht schlechter. Falls Du da andere Hoffnungen hattest, kann ich Deine Enttäuschung verstehen.

Gruß
Kate
 
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Die Beschaffung geht nicht über einen Bevollmächtigten, da meine persönl. Anwesenheit vor Ort in einem Fall zwingend ist, die anderen Sachen teils in Spezialapotheken, teils in Spezialversandhäusern und teils immer bei den Adressen diverser Häuser, wo es gerade angeboten wird, was sich immer mal wieder ändert. Und strikt schulmedizinische Ärzte lachen sich kaputt, etliches davon gilt gar nicht als Medikament und wird per se von niemand verschrieben nach deren Meinung. Rezepte gibt es für einige davon auch keine privaten, weil die nur von den Ärzten ausgestellt werden, die ich bis vor ca. 1 1/2 Jahren und zuvor früher hatte: die ganzheitlichen - die sind alle weg; ich hatte tatsächlich keinerlei irgendwie geartete Hoffnungen, bin nicht enttäuscht, sondern solche "Daten" lassen sich auf so einer eGK gar nicht sinnvoll speichern ohne eine Unmenge von Zusatzinformationen, bei denen jeder, der sie dann lesen müsste, sich fragt, ob er wohl im falschen Film ist... auf eine Reise ins "Pillenwunderland" geschickt wird (denke ich mal im Auftrag all der Nichtspezialisierten).
 
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