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Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)
Das "Persönliche Budget" für Menschen mit Behinderung nach deutschem Recht
Obwohl vielen Betroffenen noch unbekannt, gibt es auf sozial rechtlicher Grundlage seit 2005 das „Persönliche Budget“ als Wahlleistung zum Ausgleich der durch die Behinderung entstandenen Nachteile neben den Leistungen, die die Krankenkasse und Pflegekasse abdecken. Dadurch wurde ein grundlegender Wechsel vollzogen. Menschen mit Behinderung haben einen individuellen Anspruch auf Rehabilisation und gleichberechtigte Teilhabe. Das sind Leistungen, die keine Krankenkasse abdeckt und gleichzeitig nicht vom Betroffenen finanziell erbracht werden können. Ganz grob ermittelt kann man einen Richtwert von 700,-€ annehmen, der nach Abzug existenzieller Kosten wie Miete+NK, Krankenversicherung usw. unterschritten werden muss, um als Behinderter diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Da hier die Anrechnung territorial etwas unterschiedlich ausgelegt wird, sollte man sich unbedingt auch vor Ort beraten lassen.
Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, können (sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind) Leistungen über diese Möglichkeit erhalten werden. Eine Pflegestufe erhält man ja erst, wenn mindestens 45 Minuten Pflegearbeit/Tag (also ohne hauswirtschaftliche Hilfen) erbracht werden. Sehr oft liegen Antragssteller unter dieser Schwelle und erhalten damit von der Pflegekasse keine Leistung obwohl sie ohne fremde Hilfe den Alltag nicht bewältigen können. Auch hier greift das Persönliche Budget. Die Minuten, die der MDK ermittelte werden für die Pflegebeihilfe herangezogen und zusätzlich zum errechneten Persönlichen Budget ausgezahlt.
Das „Persönliche Budget“ soll ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen und auch in schwierigen Fällen eine drohende Heimunterbringung verhindern. Die notwendigen Leistungen und Unterstützungen kauft der Behinderte als Kunde frei entscheidend über die Mittel selbst ein, sofern keine geistige Beeinträchtigung vorliegt. Kann der Behinderte dies nicht selbst bewerkstelligen, wird idR ein Bevollmächtigter eingesetzt, dessen Arbeitsaufwand zusätzlich entschädigt wird. Dadurch werden Leistungen abgedeckt, die von den Krankenkassen nicht getragen werden. Gleichzeitig können Familienangehörige entlastet werden. Die Mittel werden als monatliche Geldleistung oder auch Einmalzahlung von Trägern je nach Hilfebedarf auch träger-übergreifend zur Verfügung gestellt.
Die Träger sind:
*Krankenkasse
*Pflegekasse
*Rentenversicherung
*Unfallversicherung
*Bundesagentur für Arbeit
*Integrationsamt
*Sozialhilfeträger
*Jugendhilfeträger
*Träger der Alterssicherung der Landwirte sowie
*Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
Den Antrag stellt man idR. an den Leistungsträger, der in der Praxis mit der Situation stark involviert ist. Dieser nimmt den Antrag entgegen auch wenn letztlich mehrere Leistungsträger (träger-übergreifend) beteiligt sind. Nach Antragsstellung wird der Leistungsbedarf ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob schon Leistungen bezogen wurden oder nicht. Lediglich die Umstellung wird dann meist relativ leicht zu erreichen sein. Um Leistungen des "Persönlichen Budgets" zu erhalten, muss man zusätzlich (ähnlich wie beim Bezug von Sozialhilfe) seine finanzielle Situation belegen.
Neben den genannten Leistungsträgern gibt es gemeinsame Servicestellen, die man unter Reha-Servicestellen: Reha-Servicestellen regional findet.
Niemand wird verpflichtet das Persönliche Budget zu nutzen. Es steht aber allen offen, deren Behinderung nachgewiesen ist und/oder eine Pflegestufe besteht. Trotz des aufwändigen bürokratischen Aktes sind die Vorteile sind jedoch klar: Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein!
Falls Sie betroffen sind und sich über die Möglichkeiten des „Persönlichen Budget“ informieren möchten, teilen Sie mir das bitte hier oder per PN mit. Ich versuche Ihnen weiter zu helfen.
Infos wie den Abschlussbericht der Begleitforschung finden Sie auch auf der Seite BMAS - Persönliches Budget - Standardsprache
Das "Persönliche Budget" für Menschen mit Behinderung nach deutschem Recht
Obwohl vielen Betroffenen noch unbekannt, gibt es auf sozial rechtlicher Grundlage seit 2005 das „Persönliche Budget“ als Wahlleistung zum Ausgleich der durch die Behinderung entstandenen Nachteile neben den Leistungen, die die Krankenkasse und Pflegekasse abdecken. Dadurch wurde ein grundlegender Wechsel vollzogen. Menschen mit Behinderung haben einen individuellen Anspruch auf Rehabilisation und gleichberechtigte Teilhabe. Das sind Leistungen, die keine Krankenkasse abdeckt und gleichzeitig nicht vom Betroffenen finanziell erbracht werden können. Ganz grob ermittelt kann man einen Richtwert von 700,-€ annehmen, der nach Abzug existenzieller Kosten wie Miete+NK, Krankenversicherung usw. unterschritten werden muss, um als Behinderter diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Da hier die Anrechnung territorial etwas unterschiedlich ausgelegt wird, sollte man sich unbedingt auch vor Ort beraten lassen.
Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, können (sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind) Leistungen über diese Möglichkeit erhalten werden. Eine Pflegestufe erhält man ja erst, wenn mindestens 45 Minuten Pflegearbeit/Tag (also ohne hauswirtschaftliche Hilfen) erbracht werden. Sehr oft liegen Antragssteller unter dieser Schwelle und erhalten damit von der Pflegekasse keine Leistung obwohl sie ohne fremde Hilfe den Alltag nicht bewältigen können. Auch hier greift das Persönliche Budget. Die Minuten, die der MDK ermittelte werden für die Pflegebeihilfe herangezogen und zusätzlich zum errechneten Persönlichen Budget ausgezahlt.
Das „Persönliche Budget“ soll ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen und auch in schwierigen Fällen eine drohende Heimunterbringung verhindern. Die notwendigen Leistungen und Unterstützungen kauft der Behinderte als Kunde frei entscheidend über die Mittel selbst ein, sofern keine geistige Beeinträchtigung vorliegt. Kann der Behinderte dies nicht selbst bewerkstelligen, wird idR ein Bevollmächtigter eingesetzt, dessen Arbeitsaufwand zusätzlich entschädigt wird. Dadurch werden Leistungen abgedeckt, die von den Krankenkassen nicht getragen werden. Gleichzeitig können Familienangehörige entlastet werden. Die Mittel werden als monatliche Geldleistung oder auch Einmalzahlung von Trägern je nach Hilfebedarf auch träger-übergreifend zur Verfügung gestellt.
Die Träger sind:
*Krankenkasse
*Pflegekasse
*Rentenversicherung
*Unfallversicherung
*Bundesagentur für Arbeit
*Integrationsamt
*Sozialhilfeträger
*Jugendhilfeträger
*Träger der Alterssicherung der Landwirte sowie
*Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
Den Antrag stellt man idR. an den Leistungsträger, der in der Praxis mit der Situation stark involviert ist. Dieser nimmt den Antrag entgegen auch wenn letztlich mehrere Leistungsträger (träger-übergreifend) beteiligt sind. Nach Antragsstellung wird der Leistungsbedarf ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob schon Leistungen bezogen wurden oder nicht. Lediglich die Umstellung wird dann meist relativ leicht zu erreichen sein. Um Leistungen des "Persönlichen Budgets" zu erhalten, muss man zusätzlich (ähnlich wie beim Bezug von Sozialhilfe) seine finanzielle Situation belegen.
Neben den genannten Leistungsträgern gibt es gemeinsame Servicestellen, die man unter Reha-Servicestellen: Reha-Servicestellen regional findet.
Niemand wird verpflichtet das Persönliche Budget zu nutzen. Es steht aber allen offen, deren Behinderung nachgewiesen ist und/oder eine Pflegestufe besteht. Trotz des aufwändigen bürokratischen Aktes sind die Vorteile sind jedoch klar: Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein!
Falls Sie betroffen sind und sich über die Möglichkeiten des „Persönlichen Budget“ informieren möchten, teilen Sie mir das bitte hier oder per PN mit. Ich versuche Ihnen weiter zu helfen.
Infos wie den Abschlussbericht der Begleitforschung finden Sie auch auf der Seite BMAS - Persönliches Budget - Standardsprache
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