CMD: Craniomandibuläre Dysfunktion


Aus dem Inhalt:

Zahnärztliche Funktionsdiagnostik ist medizinisch, wissenschaftlich und forensisch ein omnipräsentes Thema in der Zahnmedizin. Die Realität in der täglichen Praxis sieht jedoch anders aus. Häufig werden restaurative Maßnahmen oder kieferorthopädische Behandlungen ohne vorherige Funktionsanalyse durchgeführt. Eine nicht repräsentative Umfrage zum Thema "Funktionsanalyse in der täglichen Praxis" ergab folgende Kommentare:

- Das wurde in der Universität nur kurz erwähnt
- es gibt da so viele Meinungen, da blicke ich nicht durch
- es ist mir unklar, wie viel FAL bei welchen Patienten erforderlich ist
- CMD-Patienten sind ja so kompliziert
- die Dokumentation dieser Patienten ist extrem zeitaufwändig
- CMD-Diagnostik kann man nicht richtig abrechnen

Sach- und Fachzwänge im Bereich FAL

Dabei sind die Erfordernisse für die tägliche Praxis sehr klar definiert. Das klinische Vorgehen in der Zahnmedizin wird weitestgehend bestimmt durch fünf Sach- und Fachzwänge:

- Wissenschaftliche Indikationen der DGFDT
- Rechtskräftige Urteile
- Patientenrechtegesetz §630e
- SGB V §28 Abs. 2. Satz 8
- Heilmittelwerbegesetz §7 Abs. 1

Ende Zitat
 
Zuletzt bearbeitet:
 
Danke für den Link, Amaro :).
Das scheint mir eine gute Neuerung zu sein! Was bisher so als Möglichkeiten für einen passenden Aufbiß angeboten und verwendet wird, scheint mir eher etwas zufällig und nicht wirklich genau.
Ich werde mich mal umhören, um einen entsprechenden Zahnarzt zu finden.

Grüsse,
Oregano
 
Funktion und CAD/CAM - Teil 1 - 3


Teil 2 und 3 geht aus o.g. Link hervor.

Georg Meyer schreibt in "Die Schienentherapie" folgendes:

Die zahnärztliche Schienentherapie ist eine von vielen sich ergänzenden oder auch allein wirksamen Möglichkeiten, bei der Behandlung von craniomandibulären Dysfunktionen und deren Folgeerkrankungen. Obwohl es sich um einen verhältnismäßig einfachen, biomechanischen Eingriff in die Zuordnung von Ober- und Unterkiefer handelt, können die Folgen für die neuromuskulären Funktionsabläufe und Belastungsänderungen von Gelenken sehr erheblich sein und weit über das primär zahnmedizinische Arbeitsgebiet hinausgehen [Kobayashi et al., 1988; Kordaß et al., 2007].

Vergleichbar wäre das mit enem einfachen Beinlängenausgleich im Bereich der Orthopädie, der ebenfalls sehr erhebliche Konsequenzen für die Physiologie des Gesamtsystems einschließlich einer veränderten Kieferrelation haben kann [Lotzmann et al., 1993]. Es ist sehr wichtig die zahnärztliche Schiene nach entsprechendem Registrat - sei es nun im Artikulator oder mit CAD/CAM-Verfahren - individuell herzustellen, da die therapeutische Wirksamkeit dann signifikant besser ist als bei allein tiefgezogenen Schienen. Ende Zitat


Hallo Oregano, solltest Du fündig werden, so lass es uns wissen.

Viele Grüße Amparo
 
Was bisher so als Möglichkeiten für einen passenden Aufbiß angeboten und verwendet wird, scheint mir eher etwas zufällig und nicht wirklich genau.

Artikulator


Hallo Oregano,
zwangsläufig könnte man diesen Eindruck gewinnen.

Viele Grüße Amparo
 

Aus dem Inhalt:
Konnte man einem CMD-Patienten aber nicht mit gnathologischen Maßnahmen helfen, so stellte man nicht etwa diese Maßnahmen infrage, sondern die psychische Gesundheit des Patienten. Die sogenannte "evidenzbasierte" Wissenschaft konnte für gnathologische Maßnahmen kaum fundierte Hintergründe finden. Statt andere Methoden zu untersuchen, stelle sie die Rolle der gesamten Zahnmedizin in Bezug auf die CMD infrage, sodass es heute vielfach als "wissenschaftlich erwiesen" gilt, dass die CMD kaum etwas mit der Zahnstellung und dem Biss zu tun hat.

Dies ist ein Problem vor allem für die Patienten, die erst infolge einer Bissumstellung sich mit einer CMD konfrontiert sehen, denn es gibt Kostenträgern einen Grund, die Bezahlung von zahnärztlichen Maßnahmen bei der CMD zu verweigern, indem man sie als "wissenschaftlich nicht anerkannt" deklariert. Ende Zitat
 

Okklusion - warum dieser Teil der Funktionsdiagnostik weiterhin wichtig ist

Aus dem Inhalt:
In der Praxis kommen aber immer wieder Fälle vor, die gegen diese Eingrenzung sprechen. So habe ich jüngst eine Patientin begleitet die nach Eingliederung einer Krone am Zahn 37 in einer anderen Praxis eine derartige Störung entwickelte, dass sie als Selbstständige - monatelang arbeitsunfähig wurde. Nach Entfernung der Krone und Rezementierung ohne Zementüberschuss waren die Zahnschmerzen beseitigt und die übrigen CMD-Beschwerden gingen in der Folge vollständig zurück. Dieses Beispiel zeigt eine vollständige Beschwerdelinderung allein durch eine Änderung der Okklusion. Also bleibt die Okklusion ein wichtiger Faktor neben anderen.
Ende Zitat
 
Wieder so ein Beispiel, das zeigt, daß die Okklusion ein Stiefkind der normalen Zahnärzte ist und so viel Unheil anrichten kann.
Ich finde es schlimm, daß durch Unwissen und Ignoranz wahrscheinlich viele unbekannte ZA-Patienten gar nicht erst untersucht und behandelt werden, selbst wenn ein direkter Zusammenhang zwischen ZA-Besuch und Problemen des Patienten klar zu sehe ist.
Wenn das ganze dann mehr oder weniger chronisch geworden ist, kommt man erst recht nicht in die richtigen Hände, weil Hausarzt, Neurologe und ZA lieber zum Neurologen/Psycho... schicken statt erst einmal die eigenen Kenntnisse zu nutzen.

Grüsse,
Oregano
 
Wenn das ganze dann mehr oder weniger chronisch geworden ist, kommt man erst recht nicht in die richtigen Hände, weil Hausarzt, Neurologe und ZA lieber zum Neurologen/Psycho... schicken statt erst einmal die eigenen Kenntnisse zu nutzen.
Hier ein weiteres Beispiel von einer Behandlungsodysse:

Zitat:
Alles begann im Jahr 2016 mit kleinen Füllungen, die ein "normaler" Zahnarzt bei dem Patienten neu gelegt hatte und in direkter zeitlicher Folge dann die Beschwerden begannen, an denen der Patient seit nunmehr 5 Jahren leidet. Ende Zitat



Viele Grüße Amparo
 
Zuletzt bearbeitet:

Haftung bei Herbeiführung einer CMD durch fehlerhafte Behandlung

Aus dem Inhalt:
Erstinstanzlich wies das Landgericht (LG) Köln mit seiner Entscheidung vom 10.05.2016 (Az. 9 0 192/15/ ) nach Einholung eines Sachverständigengutachens die Klage ab. Der Sachverständige war unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vermessung der Kiefer nicht notwendig gewesen sei. Eine durch die Prothetik hervorgerufene zu tiefe Bisslage stellte der Sachverständige nicht fest. Eine weitergehende Aufklärungspflicht lehne er ebenfalls ab, weil die Beklagte nicht über die orthopädischen Probleme informiert gewesen sei.
Gegen die Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein und verfolgte ihr Klagebegehren weiter. Das OLG Köln hat der Klage nach erneuter Beweisaufnahme weitgehend stattgegeben und die Beklagte zur Erstattung der materiellen Kosten sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.

Die vorliegende Entscheidung zeigt zum einen, wie die Aussage eines Sachverständigen im Prozess das Ergebnis beeinflussen kann, und zum andern, dass bei Patienten, die Anzeichen einer CMD zeigen, Sorgfalt geboten ist. Ende Zitat
 
Wie erfreulich, daß das OLG Köln so entschieden hat. - Leider wohl eher doch ein Ausnahmefall, aber es bleibt zu hoffen, daß immer mehr Gerichte CMD ernstnehmen und überhaupt dazu informiert sind.

Grüsse,
Oregano
 
Funktionsdiagnostik auf ein anwendbares Basiswissen reduzieren


Aus dem Inhalt:
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung der Kollegen und schließlich zum Wohle der Patienten. Denn der systemische Ansatz soll helfen, einen schnelleren Behandlungserfolg zu ermöglichen. "Oft wird an einem Patienten jahrelang und kostenintensiv herumgedoktert. Wenn man fachübergreifend Experten zurate ziehen würde, könnten Erkrankungsursachen häufig viel schneller gefunden und behoben werden".
 
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