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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist noch nicht komplett von der Wirksamkeit von Therapien mit Cannabis überzeugt und fordert Nachweis.
Die Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten mit dem neuen Cannabis-Gesetz könne zwar für viele Kranke ein echter Fortschritt sein, gibt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands zu. Jedoch fehle für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Kranken*versicherung der Nachweis der Wirksamkeit, so die Kritik.
Deshalb sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte neue Studie in Auftrag gegeben habe, die die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört”, erklärte der Verband der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vollständig erforscht ist die Wirkung der Hanfpflanze noch nicht, weshalb die Bundesopiumstelle begleitend zum neuen Gesetz Daten zu Cannabis-Therapien innerhalb von fünf Jahren analysieren will. Ärztinnen und Ärzte melden dazu dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anonymisierte Daten zu Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln, die dann ausgewertet werden.
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