Beratungshilfegesetz: auch ohne Geld Hilfe vom Anwalt

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Auch ohne Geld Hilfe vom Anwalt

Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
  • Das Beratungshilfegesetz legt fest, dass Menschen, die wenig Geld haben, durch den Beratungsschein Hilfe von einem Anwalt bekommen können. Wenig Geld bedeutet, dass Sie nach Abzug einiger Freibeträge und monatlichen Ausgaben, wie Miete, Steuern und Heizkosten, noch maximal 15 Euro im Monat übrig haben.
  • Den Beratungsschein können Sie beim Amtsgericht beantragen. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
  • Zum Termin sollten Sie Ihre Kontoauszüge und andere finanzielle Unterlagen, wie zum Beispiel einen Hartz-IV-Bescheid mitbringen, um Ihre finanzielle Situation belegen zu können. Außerdem wird Ihr Personalausweis benötigt.
  • Wird Ihnen ein Beratungsschein bewilligt, nehmen Sie diesen zum Erstgespräch mit Ihrem Anwalt mit. Mit diesem Schein ist bei einem strafrechtlichen Fall die Erstberatung kostenlos.
  • In einigen anderen Fällen, zum Beispiel in arbeits- oder zivilrechtlichen, sogar das gesamte außergerichtliche Leistungsspektrum des Anwalts. Dem Anwalt müssen Sie lediglich 10-15 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
  • Sie können den Beratungsschein bis zu 4 Wochen nach Aufsuchen des Anwalts nachreichen.

Grüsse,
Oregano
 
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