Themenstarter
- Beitritt
- 04.03.09
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Weiss jemand wie hier die rechtliche Lage aussieht?
Darf ich als Patient ein Arztgespräch ohne das Wissen des Arztes aufzeichnen? Für Privatgespräche ist so etwas so viel ich weiss grundsätzlich untersagt, ausser natürlich der Gesprächspartner wird darüber informiert.
Wie sieht es dann in weiterer Folge aus, wenn solche Aufzeichnungen vor Gericht werden sollen, etwa zum Beweis eines Meineids?
Und wie sieht die Lage weiters aus, wenn man etwa Handygespräche (mit Ärzten oder Behörden) in ähnlicherweise verwerten will?
lg.
Darf ich als Patient ein Arztgespräch ohne das Wissen des Arztes aufzeichnen? Für Privatgespräche ist so etwas so viel ich weiss grundsätzlich untersagt, ausser natürlich der Gesprächspartner wird darüber informiert.
Wie sieht es dann in weiterer Folge aus, wenn solche Aufzeichnungen vor Gericht werden sollen, etwa zum Beweis eines Meineids?
Und wie sieht die Lage weiters aus, wenn man etwa Handygespräche (mit Ärzten oder Behörden) in ähnlicherweise verwerten will?
lg.