Ärzteliste zur Feststellung von Daarmsoor

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03.11.06
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Nachdem ich sehr viel über Candida im Darm gelesen habe bin ich mir 100pro sicher dies zu haben. Seit ca. 17 Jahren habe ich Beschwerden. Vor ca 4 Jahren wurde dann wenigstens Laktoseintoleranz und Helicobacter festgestellt. Lebe Lactofree und Helico sind erledigt. Mir geht es zwar etwas besser, aber immer noch Beschwerden....finde allerdings nicht mal nen Arzt der bei mir prüft ob es das ist was ich denke.....die denken warscheinlich ich spinn oder so....kennen wir ja schon. Weiß jemand im Raum Ffm einen Arzt der mir helfen kann. Würde mich ja selbst behandeln, kenn ja jetzt schon die Medis usw aber zur Diagnose hätt ich schon lieber einen Arzt und vorallem da ich nicht weiß wie lange ich die Medis nehmen soll (da evtl schon Jahre lang Candida). Hier hab ich allerdings das erste Mal die Sache mit dem Amalgan gelesen...hab ich leider auch im Mund....werd ich dann halt auch in Angriff nehmen. Kann mir jemand einen Tip geben. Danke im Vorraus :)
 
Unter https://www.symptome.ch/wiki/candida/#Diagnose findest du eine Übersicht über die Diagnoseverfahren. Leider sind alle extrem unzuverlässig. Beachte wenigstens den Tip mit dem Essigwasser, falls du irgendwo einen Stuhltest machst.

Einen Therapeuten in deiner Nähe kann ich dir leider nicht sagen.

Anne
 
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Danke Anne,
mit dem Essigwasser wusst ich noch nicht.
Wie seht ihr das denn, muss ich mir die Suche eines Therapeuten in meiner Gegend (Ffm) antun oder soll ich mir die Mittel selbst besorgen ohne einen Test zu machen? wüßt halt nicht so recht wie lange ich die Mittelchen und die Diät dann durchziehen soll....
Ach ja ,kennt einer jemanden in meiner Gegend der mir das Amalgam schonend entfernen kann? Und wie sieht das mit den Kosten aus? das da unten hab ich gefunden:
"Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 30 C 38/99-47 vom 17.11.2000) haben Patienten bei einem Verdacht auf schwerwiegende gesundheitliche Störungen ausgelöst von Amalgam-Zahnfüllungen einen Anspruch auf Füllungen aus anderem Material. Die Kosten hierfür hat die jeweilige Krankenkasse zu tragen."
"Dieser Rechtsanspruch gegenüber Krankenkassen gilt insbesondere auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Amalgam medizinisch nicht eindeutig erwiesen ist, sondern nur mit einer nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist."
Danke Claudi
 
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