REACH-Änderungsantrag

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REACH – Änderungsantrag für die zweite Lesung im Europaparlament
An die Mitglieder des Europaparlamentes
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Für den 11. September 2006

SUBSTITUTION

Wir, die unterzeichnenden SHG’s, Vereinigungen und Bürger der Bundesrepublik, haben für die zweite Lesung in Sachen REACH im Europaparlament den folgenden Änderungsantrag einzubringen:

Im Beschluss des Ministerrates vom 13. 12. 2005 steht folgender Artikel:
Article 59.2 / Council Agreement on REACH:

„Without prejudice to § 3, an authorisation shall be granted if the risk to human health or the environment from the use of a substance arising from the intrinsic properties specified in Annex XIV is adequately controlled in accordance with Annex I, section 6.4, and as documented in the applicants chemical safety report. The Commission shall take into account all discharges, emissions and losses known at the time of decision”.

“Unbeschadet des Absatzes 3 wird eine Zulassung erteilt, wenn das Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, das sich aus der Verwendung des Stoffes aufgrund der in Anhang XIV aufgeführten inhärenten Eigenschaften ergibt, nach Anhang I, Abschnitt 6.4 und wie im Stoffsicherheitsbericht des Antragstellers dokumentiert, angemessen beherrscht wird. Die Kommission berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannten Einleitungen, Emissionen und Freisetzungen.“

Gegen diesen Artikel des Ministerratsbeschlusses vom vergangenen Dezember möchten wir Einspruch erheben und fordern, dass auf alle Fälle die gefährlichen Substanzen im Falle der Verfügbarkeit durch ungefährlichere ersetzt werden müssen, auch wenn dies ein aufwendigeres Verfahren erforderlich macht.


Wir fordern deshalb den Ersatz dieses Artikels durch den vom Parlament in erster Lesung eingeführten Artikel 57.2:

„An authorisation shall be granted only if: (a) suitable alternative substances or technologies do not exist, and measures are in place to minimise exposure, and (b) it is demonstrated that the social and economic advantages outweigh the risks to human health or the environment which arise from the use of the substance, and (c) the risk to human health or the environment from the use of a substance arising from the intrinsic properties specified in Annex XIII (a) is adequately controlled in accordance with Annex I, section 6, and as documented in the applicant’s chemical safety report.”








BEGRÜNDUNG:

BIOZID-Vergiftung: unversicherter Unfall im toten Winkel des Rechtsstaates
Beispiel Pestizide / jetzige Praxis – seit den 80er Jahren

Nachstehend möchten wir am Beispiel der Pestizide – die gesondert geregelt sind und nicht einmal unter die neue Chemikaliengesetzgebung REACH fallen – aufzeigen, wie wenig der Endverbraucher durch die bestehende Praxis geschützt worden ist und wird und dass ein juristisches Verfahren von vornherein praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat. Mit dem o.g. Article 57 wäre dasselbe Ergebnis vorprogrammiert!

Gemäß dem bei uns herrschenden Verursacherprinzip geht es vor allem darum, den Verursacher im Schadensfalle zu bestrafen. Auf welcher Basis wird nun beurteilt, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht?

„Die Kennzeichnung bestimmter Pyrethrine und Pyrethroide ist im Anhang VI der Gefahrstoffverordnung (51) festgelegt. Dabei sind Gefahrensymbole, Sicherheitsratschläge und Hinweise auf die besonderen Gefahren anzugeben. Bei den nicht in Anhang VI der Gefahrstoffverordnung (GV) aufgeführten Pyrethroiden muss der Hersteller oder Einführer die Stoffe aufgrund ihm vorliegender Kenntnisse zum Gefahrenpotential einstufen“ (Zitat des Gesundheitsministeriums).

Unter den 1618 Stoffen der GV-Liste werden die marktgängigen Pyrethroide nun tatsächlich nicht genannt (lediglich Allethrin und Resmethrin, zwei schwächer wirksame und für den Markt unbedeutende). In der Liste 1 der von der EPA (Environmental Protection Agency, USA) als eindeutig giftig eingestuften 50 Zusatzstoffe werden Pyrethroide dagegen insgesamt aufgeführt (12). Das BGA bezieht sich bei seiner Aufgabe, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden, offensichtlich auf Quellen geringst möglicher Sicherheitsstandards (z.B. (51) ).

Da die Pyrethroide nicht im Anhang der GV genannt sind, obliegt es nach geltendem Recht dem Verursacher (letztlich also dem Hersteller der Wirkstoffe), sachkundig zu beurteilen, ob er einen Schaden verursacht hat und bestraft werden muss oder nicht. Hierzu eine BGA-Stellungnahme:

„Die von den Zulassungsinhabern vorgelegten Nachweise über die Prüfung sind nach Auffassung des BGA ausreichend, um mögliche gesundheitliche Risiken für den Anwender und Verbraucher bewerten zu können“ . (Da es in Deutschland keine unabhängigen Forschungsinstitutionen gibt: wohin sollte sich das BGA auch wenden).

Der Verursacher selbst liefert also die für die Entscheidung über seine Verurteilung notwendigen Informationen und dies dürften wohl keine belastenden sein. Bei dieser Interessenverflechtung – die jeder Rechtsstaatlichkeit widerspricht und daher eigentlich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedarf – überrascht es nicht, dass das Verursacherprinzip nicht greift. In Deutschland ist eine freie und unabhängige Forschung auf diesem Gebiet (und auch z.B. hinsichtlich Zahnamalgam) nicht bzw. nicht mehr vorhanden.

Dieser zur Zeit bei den Pestiziden herrschende Zustand würde durch den Minister-ratsbeschluss zementiert werden.


Diesem Änderungsantrag schließen sich die folgenden SHG’s, Vereinigungen und deutsche Bundesbürger an: (per Fax, Post oder mail):


Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter (VHUE e.V.), Hallstattstr. 2 A, 91077 Neunkirchen am Brand, Fax: 09134-707100; www.umweltbedingt-erkrankte.de; mail: [email protected]

Verein für Umwelterkrankte e.V., Husumer Str. 43, 25821 Bredstedt, www.umwelterkrankte.de; mail: [email protected]

CSN - Chemical Sensitivity Network, Mühlwiesenstr. 2, 55743 Kirschweiler, Tel: 06781-31327, Fax: 06781-901559, www.csn-deutschland.de, mail: [email protected]

A. I.-Göb; 63450 Hanau, Fax: 06181-5079202, mail: [email protected]

Das ist zwar nicht mehr weit hin, aber vielleicht kann man doch noch etwas Unterstützung geben?
 
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