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In Deutschland soll das Recht auf Prozesskostenhilfe verändert werden. Ein entsprechender Gesetzesantrag liegt bereits dem Bundestag vor!
https://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0439-07.pdf
Es ist auch bislang schwer genug, das sogenannte "Armenrecht" zu erlangen, wegen der gerichtlichen "Vorabprüfung" der Erfolgsaussicht.
Nun aber wird es richtig hart.
Durch Heraufsetzung des Streitwertes, wird es Geringverdienern, ALG II- und Sozialhilfeempfängern, also diejenigen, die es besonders nötig haben, nicht mehr möglich sein, um geringere Summen, wie Geldbußen, "geringwertige Forderungen" von Vermietern - zum Beispiel um Schönheitsreperaturen, und vergleichbare Themen, gerichtlich zu streiten. Nur gutverdienende können sich hier hier Recht leisten.
Folgende vier neue Bestimmungen sind vorgesehen:
Also, wenn man mich fragt - das ist eine Sauerei!
Herzliche Grüße von
Leòn
https://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0439-07.pdf
Es ist auch bislang schwer genug, das sogenannte "Armenrecht" zu erlangen, wegen der gerichtlichen "Vorabprüfung" der Erfolgsaussicht.
Nun aber wird es richtig hart.
Das heißt im Klartext: weniger Rechte für Arme, für Einzelne und Familien, die knapp oberhalb der Einkommensgrenze liegen.Das "Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe" soll Unterstützungsleistungen einsparen helfen, die bedürftige Kläger oder Beklagte erhalten, wenn sie Anwaltskosten und Gerichtsgebühren nicht selber bezahlen können. Die Befürworter sprechen von einem Einsparpotenzial von 100 Millionen. Die Gegner nennen das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik.
Durch Heraufsetzung des Streitwertes, wird es Geringverdienern, ALG II- und Sozialhilfeempfängern, also diejenigen, die es besonders nötig haben, nicht mehr möglich sein, um geringere Summen, wie Geldbußen, "geringwertige Forderungen" von Vermietern - zum Beispiel um Schönheitsreperaturen, und vergleichbare Themen, gerichtlich zu streiten. Nur gutverdienende können sich hier hier Recht leisten.
Folgende vier neue Bestimmungen sind vorgesehen:
Deutschlandfunk - Hintergrund - Weniger Recht für Arme?1. Die Bedürftigkeitsgrenze für PKH wird erheblich abgesenkt. Wenn ein Alleinstehender bisher ca. 1.000 Euro verdienen durfte, um PKH als Zuschuss zu bekommen, darf er in Zukunft nur noch ca. 650 Euro an Einkünften haben. Künftig erhalten nur noch Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II Empfänger den Zuschuss.
2. Wer über mehr Geld verfügt, aber dennoch als bedürftig im Sinne des Gesetzes gilt, erhält PKH nur noch als Kredit. Der zinslose Kredit muss komplett zurückgezahlt werden, auch wenn die Ratenzahlung mehr als die bisher gültigen vier Jahre dauert.
3. Wer im Prozess einen Sieg in Euro und Cent erstreitet, muss das Geld vorrangig zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe einsetzen, auch wenn sein Einkommen durch die Ratenzahlung auf Arbeitslosengeld II Niveau sackt.
4. Für so genannte Bagatelleverfahren, das können zum Beispiel Zivilrechtsstreitigkeiten von unter 100 Euro sein, soll keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt werden.
Also, wenn man mich fragt - das ist eine Sauerei!
Herzliche Grüße von
Leòn