Themenstarter
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Mitnichten, ein Dreirad oder eine Jeanshose ist es schon mal definitiv nicht und die Anzahl möglicher "Warzen" auf der Kopfhaut ist doch sehr begrenzt, ein Fachmann würde es doch schon stark eingrenzen können, aber dazu müsste erst einmal einer antworten!Das kann alles sein
Ja, aber es war so ein komplizierter Name und ich hatte es mir leider nicht aufgeschrieben. Als ich später angerufen hatte, wurde mir gesagt, das lediglich Warze eingetragen wurde und man die Ärztin NICHT nach dem genauen Namen fragen könnte. Dummerweise ist es weiter weg gewesen sonst wäre ich noch mal hingegangen. Aber wenigstens meine Karte haben die durchgezogen, dafür auch eine Gegenleistung erwarten zu können, ist nicht drin. Man sollte bei der Krankenkasse anrufen und sein Geld zurückverlangen!wofür sie es hält
Du könntest bei der Krankenkasse die Abrechnungsdaten anfordern - seit einiger Zeit ist das auch für Kassenpatienten möglich (Privatpatienten bekommen die Rechnung ja eh). Siehe z.B.man die Ärztin NICHT nach dem genauen Namen fragen könnte. Dummerweise ist es weiter weg gewesen sonst wäre ich noch mal hingegangen. Aber wenigstens meine Karte haben die durchgezogen,
Selbst wenn hier Mediziner mit an Board sind, dürfen sie keine Online-Diagnosen stellen.Hier gibt es keine Fachmänner,..
Im Leben nicht, ich nenne es "Notwehr".Deine Wut
pragmatisches Handelnetwas übertrieben
Aber klar doch, sonst wird das Geld im Unverstand für Sinnloses rausgehauen, da kann man wie in diesem Falle auch mal das Geld für Sinnvolles ausgeben, bleibt schon weniger Geld für die Kassen zum Verprassen übrig.nicht auf Kassenkosten
Hast Du es mal bei derEs gibt jetzt zwei Möglichkeiten: ...
versucht *) oder hierTerminvermittlungsstelle
?https://www.hautaerzteonline.de/ (wohl über KK abrechenbar)
Diese Termine werden vermittelt
Die Terminservicestellen dürfen laut Gesetz nur Termine für Untersuchungen und Behandlungen in dringenden Fällen (Termin innerhalb von 35 Tagen, im Akutfall spätestens am Folgetag) vermitteln. Früherkennungsuntersuchungen fallen folglich nicht darunter – mit Ausnahme von Untersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen). Auch Termine für Videosprechstunden werden vermittelt.
Die Terminservicestellen vermitteln keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten.