Warum ist DMPS verschreibungspflichtig?

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Ich nehme an, für DMPS gilt alles, was hier berichtet wird. Allerdings sind die 5 Jahre längst vorbei; also gelten diese Kriterien immer noch!?

Wissenswertes über Medikamente

Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Ihre Herstellung, ihr Verkauf und ihre Anwendung erfordern eine Menge Sachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein. Für rezeptpflichtige Arzneimittel trifft das in ganz besonderem Maße zu.

Voraussetzung für die Einnahme eines rezeptpflichtigen Medikaments ist eine Diagnose durch den Arzt. Diese Arzneimittel dürfen nur bei bestimmten Erkrankungen eingesetzt werden oder aber, weil sie Nebenwirkungen haben können, die man möglichst früh erkennen muss. Das erfordert eine ständige ärztliche Überwachung. Arzneimittel, die in diese Kategorie fallen, sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Man bekommt sie nur in Apotheken und nur auf ärztliches Rezept. Sie sind auf dem Umkarton und auf ihrem Behältnis (zum Beispiel einer Glasflasche) deutlich mit "verschreibungspflichtig" gekennzeichnet.

Typisches Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel sind Antibiotika. Ihre sachgemäße Anwendung setzt die Diagnose einer bakteriellen Infektion durch den Arzt voraus. Da nicht alle Antibiotika auf alle Bakterien gleich gut wirken, muss der Arzt zudem entscheiden, welcher Wirkstoff der geeignete ist.

Neue Wirkstoffe, deren Wirkungen und Nebenwirkungen zwar im Prinzip bekannt sind, die aber erst nach der Zulassung bei Millionen von Menschen zur Anwendung kommen, sind automatisch verschreibungspflichtig. Sinn dabei ist, Nebenwirkungen, die bei der Erforschung des Medikaments nicht bekannt wurden - zum Beispiel weil sie extrem selten sind und daher nur beobachtet werden, wenn viele Menschen den Wirkstoff anwenden - frühzeitig zu entdecken. Diese automatische Verschreibungspflicht soll die Patienten vor gesundheitlichen Schäden weitestgehend schützen. Sie gilt zunächst für die Dauer von fünf Jahren
https://www.lifeline.de/llspecial/die_richtige_arznei/mit_oder_ohne_rezept/content-125009.html

Die Verschreibungspflicht für Arzneimittel ist in Deutschland in einer Verordnung geregelt. Diese enthält auch einen Anhang, in dem Stoffe (!), nicht Arzneimittel, genannt sind. Enthält ein Arzneimittel einen dieser Stoffe, so ist dieses Arzneimittel verschreibungspflichtig.

Von dieser Regel gibt es Ausnahmen: so sind zum Beispiel alle homöopathischen Arzneimittel ab einer Verdünnungsstufe D 4 nicht verschreibungspflichtig, auch wenn der Ausgangsstoff an sich verschreibungspfichtig ist.

Das Verfahren, in dem entschieden wird, ob ein Arzneimittel verschreibungspflichtig sein soll oder nicht, sieht so aus: Auf Antrag z.B. eines pharmazeutichen Unternehmers, des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eines Arztes oder auch einer Privatperson kann die Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel geändert werden. Aber: Dieser Antrag muss begründet werden, und die Gründe müssen zu den Bedingungen passen, die im Arzneimittelgesetz (§ 48) niedergelegt sind.

Danach können Stoffe/Arzneimittel unter Verschreibungspflicht gestellt werden, wenn sie
a) ein Abhängigkeitspotenzial haben und missbraucht werden könnten oder
b) wenn die Behandlung mit dem entsprechenden Arzneimittel einer ärztlichen Kontrolle bedarf.

Außerdem.......
Wissenschaft im Dialog: Wie wird entschieden, welche Medikamente verschreibungspflichtig sind?

Bleibt die Frage, wer in den Gremien sitzt, die für die Verschreibungspflichtigkeit zuständig sind.

Gruss,
Uta
 

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