Kontraindikation RNA Impfung

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Kate, bei mir besteht das Problem bereits lebenslang. Habe als Apothekertochter damit bereits von Anbeginn meines Lebens "seltsame" Erfahrungen gemacht, die ich als kleines Kind selbstredend noch nicht einmal kommunizieren konnte.
Die Diagnose bekam ich erst 50 Jahre später. Es ist aber kein Impfattest...
 
Ich suche gleich noch die RKI-Seite...
Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ "Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?"). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA vs. Vektor-basiert) nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden.

Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

Kinder unter 5 Jahren können aktuell nicht geimpft werden. Für sie ist kein Impfstoff zugelassen. Daran wird jedoch geforscht, sodass zukünftig mit einem Impfstoff auch für diese Altersgruppe gerechnet werden kann.

Infektionen mit Temperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Viele andere Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft Personen mit Immundefizienz. Dies heißt aber nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantierten, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.

Viele Patient:innen und auch manche Ärzt:innen fürchten vermehrte Komplikationen durch COVID-19-Impfungen bei Immundefizienz. Teilweise wird diese Gefährdung als so hoch eingeschätzt, dass auf wirksamen und möglicherweise dringend indizierten Impfschutz verzichtet wird. Die Impfung immundefizienter Patient:innen ist jedoch besonders wichtig, da diese ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Deshalb wird hier in der Regel besonders zu einer Impfung geraten.

Womöglich hat sich die offizielle Einschätzung oder Emfehlung zu immunsupprimierten Zuständen verändert. Das, was ich erinnere, konnte ich jedenfalls auf Anhieb nicht finden.

Eine Arzt-Website schreibt zu Allergietests auf Impfstoff-Bestandteile:
Eine Allergietestung auf die kritischen Impftsoffbestandteile ist möglich.

Tja, da wär' halt die Frage, wo. Das imd macht nach meiner letzten Info nur PEG...

Hier noch etwas vom RKI zum Impfen allgemein bei Autoimmunerkrankungen:
Grundsätzlich muss hinsichtlich der Impfindikation zwischen Erkrankungsverläufen mit und ohne immunsuppressive Therapie unterschieden werden.

Totimpfstoffe können bei diesen Personen unabhängig von einer immunsuppressiven Therapie angewendet werden. Lebendimpfstoffe können ohne oder bis 4 Wochen vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie regulär gegeben werden. Eine Ausnahme stellt die Myasthenia gravis dar, bei der die Gelbfieberimpfung immer kontraindiziert ist [1]. Da Lebendimpfstoffe potentiell vermehrungsfähige Impfviren enthalten und unter immunsuppressiver Therapie eine Erkrankung und/oder schwere bis tödliche Komplikationen hervorrufen können, ist ihre Anwendung unter immunsuppressiver Therapie kontraindiziert.


Ausführliche Hinweise für die Impfung von Patienten mit Autoimmunerkrankungen, chronisch–entzündlichen Erkrankungen bzw. unter immunsuppressiver Therapie finden sich in Papier IV-Impfen bei Immundefizienz (Wagner et al., 2019) und Papier III-Impfen bei Immundefizienz (Laws et al., 2020) und Mitteilungen der STIKO zu Immundefizienz.

Das nur mal so zur offiziellen Regelung.

Gruß
Kate
 
Ich erinnere mich auch noch, dass ich als kleines Kind in Verbindung mit meinem ersten Kinderarzt und dessen Untersuchungen an mir immer wieder mit Verweis auf seine Aussagen ausgenommen worden bin von Impfungen jeder Art.
Was die üblichen Kinderkrankheiten anbelangt, die habe ich sämtlich durchgemacht (bis auf Röteln), eben weil ich schon damals nicht geimpft werden durfte, also mittels Spritzen. Schluckimpfungen gab es in der Schule, das war das einzige, auch da wurde ich von den Spritzimpfungen ausgespart.
Nur existiert kein Dokument mehr aus der alten Zeit.
 
Kate,
ich hab mich mal auf der Seite der praxis-oststadt.de umgesehen, da steht zwar, die mögliche Allergietestung auf kritische Impfstoffe, aber grundsätzlich müsste ja erst einmal der Unterschied zwischen Allergien und Unverträglichkeiten genau definiert sein.

Evtl. muss das nicht nur unterschiedlich gehandhabt, sondern auch getestet werden.

An Allergietests habe ich folgende 6 gefunden:
Pricktest (kommt natürlich nicht infrage)
Epikutantest (dto.)
Scratchtest (dto.)
Provokationstest (dto.)
Intrakutantest (dto.)

Beim Bluttest (ginge zwar, da extrakorporal) untersucht ein Labor das vom Arzt (welcher? Ich hab seit Sept./Okt. 2021 keinen Hausarzt mehr und finde keinen neuen) abgenommene Blut auf IgE-Antikörper. Aber habe ich die, wenn es sich nicht um eine Allergie, sondern um eine Unverträglichkeit handelt?
In Verbindung mit dem Bluttest werden typische Allergieauslöser genannt (von Pollen über Tierhaare, Nahrungsmittel, Milben, Medikamente)

Impfstoffe zählen ja wohl auch als Medikamente. Aber erst einmal sollte ich soweit gelangen, überhaupt bei einem Arzt, der meine Kriterien erfüllen muss, als Hausarzt vorstellig werden zu können, der dann das Blut abnimmt und entsprechend untersuchen lässt.
Ich weiß nur eines:
LTT ist für Patienten privat zu bezahlen.
Der Bluttest wohl nicht, aber an genau der Stelle ist wichtig:
Ist es eine Allergie, dann bildet der Körper Eiweiße als Reaktion auf bzw. zur Abwehr einer Allergie. Und Rückschlüsse auf Schwere und Art der Allergie sind nicht möglich.
Ist es aber eine (anders zu betrachtende) Unverträglichkeit, funktioniert da auch der ALLERGIE-Bluttest?

Bei denjenigen bei mir umweltmed. diagnostizierten Stoffen, die in den vier bekannten mRNA-Impfstoffen drin sind, handelt es sich um Phosphate, Zucker und Alkohol. Da habe ich schon im Bereich von 0,00irgendwas % schwerste Reaktionen über Monate bei anderen - vor meiner Diagnose! - verabreichten "pflanzlichen Mitteln" erlitten, wo der betreffende Bestandteil eigentlich die Heilung hatte beschleunigen oder zumindest leichter erträglich machen sollen.
Bei Janssen ist außerdem auch Salzsäure drin. Kann das denn gut sein?

Also letztendlich: Ich kann das A4-Blatt mit der Diagnose ständig dabeihaben, es Ärzten vorlegen (sie akzeptieren das mehrheitlich leider nicht, wenn es nicht in ihr Untersuchungsschema passt), aber da stehen alle getesteten Stoffe drauf, und bei vielen davon ist es bei mir eben nicht kritisch. Kritisch sind in diesem Zusammenhang die von mir genannten (fettgedruckten), die ich auch schon für solche Zwecke auf ein kleines Extrablatt abgeschrieben habe. Aber was nutzt das? Wer glaubt es wirklich, wenn's drauf ankommt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Philia
... müsste ja erst einmal der Unterschied zwischen Allergien und Unverträglichkeiten genau definiert sein.
Ist er ja: Soweit ich weiß über die Beteiligung des Immunsystems (Allergien: ja, Unverträglichkeiten: nein).

Pricktest (kommt natürlich nicht infrage)
Epikutantest (dto.)
Scratchtest (dto.)
Provokationstest (dto.)
Intrakutantest (dto.)
Es gibt für Typ I noch den Basophilentransformationstest (BDT) bzw. einen Nachfolgetest - z.B. beim imd Berlin. Und für Typ IV den LTT, bis vor einigen Jahren für Medikamente noch als Kassenleistung (den heutigen Stand kenne ich nicht). Sind beides Bluttests, also ohne Konfrontation des Körpers mit dem möglichen Allergen.

Sofern man selbst zahlt und per Kurier abholen lässt, braucht man halt einen Arzt, der bereit ist, Blut abzunehmen (und der dafür natürlich die ca. 5 Euro laut GOÄ abrechnen darf). Man kann - zuletzt nur nach Anmeldung - auch ins Labor (nach Berlin oder Potsdam) kommen.

... IgE-Antikörper. Aber habe ich die, wenn es sich nicht um eine Allergie, sondern um eine Unverträglichkeit handelt?
Nein, siehe oben. Die hast Du auch nicht bei allen Allergien, sondern nur bei Typ-I-Allergie.
Und Rückschlüsse auf Schwere und Art der Allergie sind nicht möglich.
Da bin ich nicht ganz sicher, immerhin werden sogenannte "RAST-Klassen" unterschieden und erst ab Klasse 3 (oder 2??) gilt es als klar positiv.

Da habe ich schon im Bereich von 0,00irgendwas % schwerste Reaktionen über Monate...

Also letztendlich: Ich kann das A4-Blatt mit der Diagnose ständig dabeihaben,...
Da Du das dokumentieren kannst, hilft es vielleicht. Im Falle einer Impfpflicht, die aus jetziger Sicht aber wohl - wenn überhaupt - erst nächsten Herbst aktuell werden könnte, würde ich es vermutlich damit versuchen, sobald ich eine Vorladung bekomme. Dann müsste die vorladende Stelle ja auch erstmal reagieren und wird Dir vielleicht einen Arzt vermitteln (wobei der natürlich nicht zwingend hilfreich sein muss). Für Dich wär's aber aus verschiedenen Gründen sicher besser, wenn Du auf mittlere Sicht noch einen neuen (Haus- oder wenigstens irgendeinen für Dich "brauchbaren") Arzt findest.

Gruß
Kate
 
LTT ist hier schon seit über 10 Jahren (mindestens) keine Kassenleistung mehr.
Einen BDT kenne ich nicht. Wie wird der durchgeführt, auch extrakorporal? Bei Indikation Kassenleistung?
Tja, die Sache mit der Arztfindung, hiermit steht und fällt eigentlich alles, ich habe schon sämtliche nur denkbaren zuständigen Stellen, Freunde, Fachärzte, bei denen ich war, die welche kennen könnten, konsultiert, alles vergeblich ...

Vllt. ist Omicron ja das Ende der Fahnenstange und irgendwann "bald" lebt es sich auch ohne den ganzen Psychostress wieder "normal".;)
 
Bitte schau' mal selbst auf die imd-Seite. Ich habe jetzt einiges geschrieben, zusammenfassend, aber die Details müsste ich selbst nachsehen. Dass es ein Bluttest auf Typ I (und ich glaube noch einiges weitere) ist, schrieb ich.

LTT ist hier schon seit über 10 Jahren (mindestens) keine Kassenleistung mehr.
Meinst Du mit "hier" Deutschland?

Gruß
Kate
 
Hallo philia,

ich bin (bzg. Deinen Fragen aus #16) der falsche Ansprechpartner. Ich habe nur weitergegeben, was mir ärztlicherseits gesagt wurde, kann zu dem "warum" nicht viel sagen, finde es selbst krass. Aber Kate hat ja nun viel dazu geschrieben, was ich auch nicht besser könnte.
Ach so, noch zu Autoimmunerkrankungen: Da ist man nur während eines Schubs offiziell impfunfähig. Der von Kate aufgebrachte Aspekt der immunsupressiven Behandlung ist meiner Meinung nach auch noch bedenkenswert.

Nach meiner Erinnerung (Seite des RKI) wird aber darauf verwiesen, dass dann i.a. ein anderer Impfstoff infrage kommt. Eine Kontraindikation gegen alle zugelassenen Impfstoffe und damit "gegen die Corona-Imfpung" ist demgemäß nur gegeben, wenn bei jedem der Impfstoffe mindestens ein Bestandteil allergen ist.
Ja, natürlich, ich wollte nur nicht in alle Details gehen, wusste ja nicht, worauf Legoli überhaupt hinauswollte.

Viele Grüße
 
das kann man im labor machen lassen
Man sollte aber besser erst im Labor anrufen und fragen, ob man einfach so vorbei kommen kann.
Ich weiß von einem großen Münchner Labor, daß die zur Zeit für „Laufkundschaft“ geschlossen sind wegen Corona.

Grüsse,
Oregano
 
Hallo damdam
Da ist man nur während eines Schubs offiziell impfunfähig.
Hast Du dazu eine Quelle? Beim RKI habe ich das nicht gefunden (wär' ggf. auch für mich relevant).

Ja, Oregano (und sunny)
Ich weiß von einem großen Münchner Labor, daß die zur Zeit für „Laufkundschaft“ geschlossen sind wegen Corona.
... hier ebenso (sehr unpraktisch).

Zum LTT auf Medikamente (in Deutschland):
LTT ist hier schon seit über 10 Jahren (mindestens) keine Kassenleistung mehr.
Bei Allergenen, die über Schleimhäute aufgenommen werden, spricht man von systemischen Sensibilisierungen. Hier hat der LTT Vorteile hinsichtlich der Sensitivität, da er mit Blutzellen durchgeführt wird.
Mit dieser Begründung wurde der LTT auch für den Nachweis von Sensibilisierungen auf Medikamente in die allergologischen Leitlinien aufgenommen und von der Leitlinienkommission des Robert-Koch-Institut als „uneingeschränkt empfehlenswert“ eingestuft.
https://www.imd-berlin.de/spezielle...lichkeiten/lymphozytentransformationstest-ltt (Hervorhebung von mir)

Und von einem anderen Labor, vom 28.05.2019:
Es ist wichtig zu beachten, dass Metabolite der Wirkstoffe mit dem LTT nicht erfasst werden können. Bei Tabletten besteht auch die Möglichkeit, dass nicht das Medikament selbst, sondern Füllstoffe oder Beimengungen Auslöser für allergische Reaktionen sein können.
Bei zeitnahen allergischen Reaktionen auf Medikamente sollte auch eine Allergie vom Soforttyp (Typ I Allergie) in Betracht gezogen werden. Die Typ I Allergie wird mit dem LTT nicht erfasst. Hierfür empfehlen wir einen Basophilen Aktivierungstest. (...) Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei entsprechender Fragestellung (Immunfunktion und Medikamentenallergie) die Analyse von einem Medikament.
15. Kostenübersicht LTT

(...)

LTTM** Medikamente ...

** = bei entsprechender Indikation weiterhin Kassenleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bisher nur für die Fragestellungen Immunfunktion und Medikamentenallergie sowie unter strenger Indikationsstellung bei Kontaktallergenen (z. B. wenn der Hauttest auf Grund von Kontraindikationen nicht durchführbar ist).

Insofern wohl doch: Kassenleistung bei Medikamenten (die Indikation muss natürlich gegeben sein).

Gruß
Kate
 
Meinst Du mit "hier" Deutschland?
Um genau zu sein: Norddeutschland meine ich - ich hatte vor ca. 15/16 Jahren wegen einer sehr umfangreichen Kiefer-/Gebiss-OP alle möglichen und vor allem unmöglichen Dentalmaterialien und -Befestigungsmethoden etc. per LTT testen lassen müssen. Das war allerdings kurz nachdem ich geerbt hatte. Dafür habe ich einige Tausender bezahlen müssen...
Und da musste ich mich auch außerhalb der Stadt z. T. etliche zig km ins Umland bringen lassen.
Bei ganzheitlich Umweltzahnkundigen ist die Lage sehr viel prekärer als Umweltärzten (wo ich aber auch durch div. Bundesländer reisen musste).
 
Um genau zu sein: Norddeutschland meine ich - ich hatte vor ca. 15/16 Jahren wegen einer sehr umfangreichen Kiefer-/Gebiss-OP alle möglichen und vor allem unmöglichen Dentalmaterialien und -Befestigungsmethoden etc. per LTT testen lassen müssen.
Ich schrieb ja auch "bei Medikamenten". Dazu würde ich einen Impfstoff zählen. Bei Dentalwerkstoffen ist es schon lange keine Kassenleistung mehr. Siehe auch meinen letzten Beitrag, wir haben uns überschnitten.
 
Hallo Kate,

Hast Du dazu eine Quelle? Beim RKI habe ich das nicht gefunden (wär' ggf. auch für mich relevant).
nein, das wurde mir ärztlicherseits so gesagt, es hätte dazu eine Veranstaltung der kassenärztlichen Vereinigung gegeben, wo es den Ärzten so gesagt wurde in Hinblick auf Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Ob das von seiten der KV nur strategisch war, oder doch irgendwie belastbarer, weiß ich nicht. Nun ist die KV ja auch nicht das Organ, das so etwas festlegt.

Viele Grüße
 
"bei Medikamenten", wir haben uns überschnitten.
Bei Medikamenten/Impfstoffen kam das bei mir nicht vor bislang, weil ich auf unverträgliche Medis jahrzehntelang verzichte. Und bzgl. Impfungen hatte ich vor einigen Jahren das unverschämte "Glück", in unmittelbarer Nähe einer Klinik nach IKEA-Besuch durch "mitgenommene" Chemikalien verunfallt zu sein, mit dem Gesicht platt aufs Gehwegpflaster. Wurde als Notfall von Passanten zur Klinik gebracht und als die gerade diensthabende Notfallärztin nach meiner letzten Tetanusimpfung fragte und ich ihr sagte: "Habe ich nicht", verstand sie sofort, sie sah meine Ausweise, kannte MCS und hat mich entspr. fachgerecht verarztet.

Es gibt hier in "relativer" Nähe das Medizinische Labor = www.mlhb.de, die machen auch LTT-Auswertungen, da könnte ich morgen anrufen, weiß aber nicht, ob die jetzt pandemiebedingt selber das Blut nicht mehr abnehmen und testen, sondern nur über den (bei mir ja nicht existenten) Hausarzt. Als ich den noch hatte, hatte ich jedenfalls diese Auskunft erhalten, dass sie es nicht mehr selber machen, und ließ mir beim Hausarzt das Blut abnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt wohl auch darauf an, einen Arzt mit Verständnis zu finden, der der Impfung gegenüber skeptisch ist. Am ehesten wird man eine Befreiung erreichen, wenn man bei früheren Impfungen extreme Folgen zu erleiden hatte.
danke für die Antwort, die Frage ist ob der Artzt sich da strickt an gesetzlich festgelegte Vorlagen halten muss um eine Attest oder eine Befreiung auszustellen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kulinsli schreibt das Imfungen bei Nitrostress schädlich sein können und außerdem auch CFS auslösen können wenn eine Vorbelastung besteht.
Im Thread Stabilisierung der Nachenmuskulatur
hat Bodesee dazu 3 Seiten eingescannt.

Kennt jemand neben Kulinskis Aussagen wissenschaftliche Studien zu Nitrostress ansich und Nitrostress in zusammenhang mit Impfungen?

LG,
 
Wichtig ist dabei: Ärztliche Personen sind zur wahrheitsgetreuen Zeugnisstellung verpflichtet. Bei
einem Abweichen von dieser Verpflichtung unterliegt dies einer Strafbestimmung (gemäss Art. 318
Strafgesetzbuch). Zum wahrheitsgetreuen Zeugnis gehört auch, dass kein unbefristetes Attest
ausgestellt wird, wenn absehbar oder möglich ist, dass sich das Vorliegen einer Kontraindikation noch
ändert. Bei Verdacht auf ein «Gefälligkeitsattest» kann Strafanzeige erstattet werden an die
zuständige Strafuntersuchungsbehörde.
gilt dann "Wahrheitsgetreu"ausschließlich für die von https://www.medix.ch/media/kontraindikationen_fuer_covid-impfung.pdf genannten Kontraindikatoren?:

. Bei schwerer Allergie gegen Bestandteile von allen zugelassenenImpfstoffen (mRNA-Impfstoffen UND Vektor-Impfstoff von Janssen Cilag). Dies sollte immer durch einen Facharzt/-ärztin
für Allergologie und Immunologie bestätigt werden.
2. Bei seltenen allergischen Allgemeinreaktionen/Anaphylaxie oder nicht-allergischen schweren
Impfreaktionen nach der ersten Impfung und keiner Möglichkeit/Empfehlung, die zweite Impfung mit
einem Impfstoff der gleichen oder einer anderen Technologie durchzuführen (z.B. Myokarditis), siehe
die Impfempfehlungen Kapitel 9.5. Dies sollte durch einen Facharzt/-ärztin bestätigt werden.
3. Bei schweren psychischen Beeinträchtigungen, welche Impfungen generell verunmöglichen.
Hier sind psychologische oder medizinische Unterstützungen zur Impfung vorab zu prüfen. Es geht
primär darum, diese Personen durch individuelle Vorbereitungen / Durchführungen der Impfung
dennoch vor Covid-19 zu schützen. Ist die Impfung nicht möglich, ist eine Bestätigung durch einen
Facharzt/-ärztin erforderlich.
4. Am Anfang der Schwangerschaft, da in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft eine
Impfung nicht prinzipiell empfohlen ist. Wird in diesem Kontext ein Attest ausgestellt, sollte dies bis
zum Abschluss der Impfserie, das heisst Vollständigkeit der Impfung gültig sein.
(1)-(3) sind sehr seltene Situationen. Weitere Gründe für eine generelle
dann würde man bei KG instabiltät, Nitrostress CFS ja kein Attest bekommen?
 
Wie ich schon schrieb, ist es schwer, eine Impfbefreiung zu bekommen. Wie soll der Arzt oder der Patient bei einem neuartigen Impfstoff, bei dem zudem die Inhaltsstoffe zum Teil verschwiegen oder verschleiert werden, wissen ob jemand, der insgesamt zu Allergien neigt, dagegen allergisch ist? Wenn sich das nach der Impfung festgestellt wird, kann es fatal ausgehen. Als ich geimpft wurde, hätte ich die Frage auf dem Fragebogen, ob ich gegen einen der Inhaltsstoffe allergisch bin, nicht beantworten können, wie denn, wenn ich nicht darüber informiert werde, was drin ist?
 
Hallo Locke,

Als ich geimpft wurde, hätte ich die Frage auf dem Fragebogen, ob ich gegen einen der Inhaltsstoffe allergisch bin, nicht beantworten können, wie denn, wenn ich nicht darüber informiert werde, was drin ist?
ich hätte "unbekannt, da Inhaltsstoffe nicht vollständig bekannt" hingeschrieben. Ob es relevant ist, weiß ich nicht, aber einen Versuch wäre es wert.
Was hast Du geschrieben?

Viele Grüße
 
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