nicht der papa
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Ja und da dachte ich doch es soll hier um Impfungen gehen.
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Weiterhin sind wir hier immer noch bei den Tieren. Und es wäre mir neu wenn ein Hund der oft alleine zu Hause sein dasein fristen muss, das Trinken anfängt nur weil er damit nicht klar kommt.
Der auch gleichzeitig ein anderes Thema in den Vordergrund schiebt. Das des Impfzwangs und der Impfpflicht, dem eben der private Tierbesitzer nicht zwangsläufig unterworfen ist. Im gewerblichen und sportlichen Bereich sieht es da aber anders aus.Ein sehr interessanter Bericht in dem es um Pferde geht.
Vieh-Impfpflicht: Behördliche Anordnung war rechtens
Rechtstipp vom 02.07.2009
Die behördliche Anordnung, dass Tierhalter, die Schafe, Ziegen, weibliche oder männliche Zuchtrinder im Alter von über drei Monaten halten, diese Tiere im Jahr 2009 gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen müssen, war rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden und damit die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen.
Das Gericht bewertete das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Impfpflicht gegenüber dem Interesse der Bauern, vorerst ihre Tiere nicht impfen lassen zu müssen, höher. Es verweist auf die hohe Mortalitätsrate, insbesondere bei betroffenen Schafen. Bei der Blauzungenkrankheit handele es sich deswegen um eine Tierseuche. Die Impfung sei auch wirksam. Dies belege der im Zusammenhang mit den Impfungen stehende Rückgang der Erkrankungen.
Die Bauern hatten gegen die Impfpflicht insbesondere befürchtete schädliche Nebenwirkungen angeführt. Das VG setzte dem die im Verhältnis zu den erfolgten Impfungen geringe Zahl der gemeldeten Impfschäden entgegen. Es betonte außerdem, dass mögliche Beeinträchtigungen aufgrund von Impfschäden durch Entschädigungsleistungen nach dem Tierseuchengesetz ausgeglichen würden.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschlüsse vom 25.06.2009, 4 K 1431/09, 4 K 1429/09, 4 K 1419/09 und 4 K 1404/09
Ingelheim (aho) – Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, weist alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – im Landkreis auf die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND) hin. Diese Impfpflicht besteht seit dem 31. Dezember 1994 und gilt für alle Hühner und Truthühner sowie für alle mit diesen Tieren zusammen gehaltenen Geflügeltiere. Eine Verletzung der Impfpflicht sowie der Pflicht zur Wiederholungsimpfung in Abständen von drei Monaten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werde...Impfpflicht für Geflügel gegen Newcastle-Krankheit: 25.000 € Bußgeld möglich
Paris / Athen (aho) – In der griechischen Präfektur Thessaloniki ist nach einer Eilmeldung des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) in Paris die Newcastle Krankheit ausgebrochen. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb mit 3.100 Tieren. Bei den Tieren war die Viruserkrankung trotz Impfung ausgebrochen. Umliegende Geflügelbetriebe sind laut OIE unauffällig.Newcastle Krankheit in Griechenland
von Therakk.... Impfen ist vorallem mal ein riesen Geschäft. Und dort wo es um Geld geht wird gelogen!
Als ich unsere Maus abgeholt hatte, bin ich mit ihr zum Check gleich noch zum Tierarzt. Was hat er gesagt.Erzählt mir nicht es gibt in Deutschland nur Ärzte, Menschen die auf das Geld starren. Difi
v: Welpen sind ebenfalls besonders gefährdet?
TÄ: Ja, das liegt daran, dass sie ja erst ganz neu auf dieser Welt sind und noch keinerlei Kontakt mit Krankheitserregern hatten. Von der Mutter haben sie in der Zeit des Saugens über die Muttermilch Antikörper mitbekommen. Die Mutter kann aber nur Antikörper weitergeben, die sie sich selber erworben hat: entweder durch überwundene Krankheiten oder durch aktive Immunisierung, also Impfung.
Diese an die Welpen übertragenen Antikörper bieten einen Schutz für die erste Zeit. Ihre Zahl und Wirksamkeit nimmt aber langsam ab. Das ist vernünftig, denn mit zunehmendem Lebensalter erforschen die Welpen ihre Umwelt und ihr Immunsystem stellt sich auf die Krankheitserreger ein, die diese spezifische Umwelt bevölkern.
v: Gibt es noch andere Krankheiten, gegen die geimpft werden kann?
TÄ: Ja, zum Beispiel kann gegen Zwingerhusten geimpft werden oder gegen die Borreliose, die durch Zeckenstiche übertragen wird. Beide Erkrankungen werden nur auf ganz bestimmte Weise übertragen. Es gibt also Hunde, die ein erhöhtes Risiko haben zu erkranken und andere, bei denen eine Ansteckung unwahrscheinlicher ist. Beide Krankheiten verlaufen nur in den seltensten Fällen tödlich. Man kann also mit seinem Tierarzt besprechen, ob diese Impfungen beim eigenen Tier angezeigt sind oder ob sie unterbleiben können.
Staupe ist wieder auf dem Vormarsch
Staupe ist wieder auf dem VormarschBis in die späten sechziger Jahre hinein war die Staupe auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik eine häufige Infektionskrankheit bei Hunden. Erst durch konsequente Impfungen verlor diese Erkrankung ihren Schrecken und galt in den letzten Jahren als quasi ausgerottet. In den letzten Monaten geisterte sie dann aber wieder massiv durch die Presse. Schnell war das Bild einer "neuen Hundepest" gemalt und Tierhalter wie Züchter nachhaltig verunsichert. Was steckt nun hinter dieser Hysterie?
In der Tat sind in den letzten sechs bis acht Monaten bundesweit vermehrt Fälle von Hundestaupe aufgetreten Die Ursachen hierführ sind derzeit noch nicht eindeutig geklärt. In der Diskussion sind Tierimporte aus dem osteuropäischen Raum, eine zunehmende Impfmüdigkeit oder eine spontane Änderung der in der freien Natur vorkommenden Virusstämme, gegen die unsere bisher verwendeten Impfstoffe möglicherweise keinen vollständigen Schutz bieten. Sicher ist bisher nur, daß die Krankheit wieder beobachtet wird. Ein Grund zur Hysterie besteht aber nicht. Dennoch ist Vorsicht geboten. An der Staupe erkranken neben Hunden, vor allem Nerze, Wiesel, Frettchen, Marder , Robben und Kleinbären. Im Verlauf der Infektionen treten verschiedene Symptome wie Fieber, Erbrechen, Durchfälle, eitriger Nasen- und Augenausfluß, Hirnhautentzündungen mit Muskelkrämpfen und schließlich eine übermäßige Verhornung der Nase und der Zehballen auf. Erkrankte Tiere können die einzelnen Symptome allein oder in verschiedenen Kombinationen durchleiden. Die Behandlung einer Staupeinfektion ist schwierig und ihr Erfolg hängt weitgehend von den betroffenen Organsystemen ab. Die Aussichten auf Ausheilung einer Nervenstaupe sind gering.
Vor diesem Hintergrund kommt einer vorbeugenden Impfung gegen Staupe eine besondere Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurde immer häufiger dazu übergegangen, gegen Staupe nur alle zwei Jahre zu impfen, da unter normalen Bedingungen der Impfschutz etwa solange besteht. Manche Tierhalter haben auf die Impfung ganz verzichtet oder nur Welpen geimpft. In Zeiten eines erhöhten Infektionsrisikos sollte aber wieder auf einen lückenlosen Impfschutz geachtet werden. Dies beinhaltet eine Impfung der Welpen im Alter von sieben bis acht Wochen mit einer Wiederholungsimpfung nach vier Wochen. Nur dieses, als Grundimmunisierung bezeichnete zweimalige Impfen der Welpen garantiert einen belastbaren Impfschutz. Damit dieser Schutz aufrechterhalten bleibt, sind jährlich Auffrischungen notwendig. Besteht ein besonderes Infektionsrisiko, können Welpen vor Erreichen des Mindestimpfalters oder kranke Tiere, die nicht geimpft werden können, durch die Injektion eines Immunserums geschützt werden. Diese als passive Immunisierung bezeichnete Injektion ersetzt aber nicht die aktive Impfung. Und nur die veranlaßt das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern, die das Tier dann vor einer Staupeinfektion schützen. Schauen Sie in den Impfpapieren nach, wann Ihr Hund zuletzt gegen Staupe geimpft wurde. Ist die Impfung älter als 12 Monate, sollte zur Sicherheit nachgeimpft werden. Achten Sie auch beim Kauf oder bei der Übernahme eines Hundes darauf, daß das Tier ordnungsgemäß geimpft wurde. Im Zweifelsfalle fragen Sie den Tierarzt und lassen die Impfungen gegebenenfalls nachholen. Bei Tieren, die aus dem Ausland eingeführt werden, vergewissern Sie sich, ob eine amtstierärztliche Einfuhruntersuchung durchgeführt wurde. Auch bei Einfuhren, die nicht aus dem osteuropäischen Raum stammen oder bei der Übernahme eines Tieres aus einer einheimischen Zucht ist eine Untersuchung immer ratsam.
Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte e.V.
Das ist in einem für Tollwut frei erklärten Deutschland nun wirklich kein Argument pro Impfung.Habe ein Tier verloren weil Tollwut gemeldet wurde. Meiner war nicht dagegen geimpft und schon wurde er eingeschläfert. Da gab es nicht mal ein Diskussion.
Zur Schutzimpfung gegen Staupe werden überwiegend nur noch homologe Lebendvakzinen eingesetzt
(Horsch, 1990). Zu beachten ist, daß beim Einsatz von Staupe-Lebendimpfstoff eine Viruspersistenz im
Gehirn nicht auszuschließen ist (Shapshak und Mitarb., 1982; Johnson und Mitarb., 1987) und sogar
postvakzinale Enzephalitiden immer häufiger auftreten (Cornwell und Mitarb., 1988).
Mir wird es noch viel mulmiger bei dem Gedanken, dass wir Geflügel essen, dass alle 3 Monate geimpft wurde.Mir wird es etwas mulmig bei dem Gedanken der Verantwortung dem Tier gegenüber.
aber essen könne wirsVorsicht! Newcastle-Impfstoff macht Bindehautentzündung beim Menschen!!!
Weil die geimpfen Tiere die ungeimpften anstecken?Vorsicht! ILT-geimpfte Tiere 4 Wochen lang nicht in Kontakt mit nichtgeimpften bringen!!
So kann man es hier https://www.symptome.ch/threads/haustier-impfen.79330/page-3#post-559411 jedenfalls lesen.) Und auch noch aktueller Impfpflicht fr Geflgel gegen den Newcastle-Krankheit
Wenn das sogar für Hobbyhalter gilt, dann sicher auch für Bio-Geflügel.Also gilt das auch für Bio-Geflügel?![]()
In D hat schließlich alles seine Ordnung. ImpfplanIn Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.
Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde. Newcastle-Krankheit