Haftung durch Nachbarn, Eigentümer

Neu hier? Dann ein herzliches Willkommen!
Du liest hier gerade eine Diskussion von Betroffenen – Menschen, die eigene Wege gehen und Erfahrungen teilen. Das kann am Anfang ungewohnt wirken: Jeder Verlauf, jede Geschichte ist anders.
Als Gast kannst du mitlesen und dich orientieren.
Als Mitglied kannst du Fragen stellen, antworten und dich aktiv einbringen.
Deine Wegweiser:
Haftung durch Nachbarn, Eigentümer....

kann mich ja jetzt mal outen...=)
hab das schreiben von der bürgerwelle
www.buergerwelle.de/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=50

grüsse

der link zum rtf dokument:
www.buergerwelle.de/pdf/haftungsmusterschreiben_grundstueckseigentuemer_musterbrief.rtf

oder hier

Omega-News: 05 Dezember 2006
 
Haftung durch Nachbarn, Eigentümer....

Aha - so ist das, whity ;):D...

Ich finde diesen Entwurf gut. Auf jeden Fall ist es gut zu wissen, was man schreiben kann, wenn man mag.

Grüsse,
Uta
 
Haftung durch Nachbarn, Eigentümer....

jep find ich auch, an manchen stellen wirkt der text etwas bedrohlich, aber ich denke er ist nicht zu übertrieben geschrieben, hat wohl auch ein rechtsanwalt aufgesetzt?!

mal sehen wie die reaktionen sein werden=)
 
Haftung durch Nachbarn, Eigentümer....

Sehr interessant, auch der letzte Abschnitt klingt nach klarer Ansage:

Sobald der Nachweis von Schädigungen erbracht ist, werde(n) ich (wir) dann den mir (uns) entstandenen Schaden, auch rückwirkend, Ihnen gegenüber beziffern. Vorsorglich mache(n) ich (wir) Sie auch darauf aufmerksam, dass die Schadenshaftung neben dem Ersatz von materiellen Schaden auch Schmerzensgeldforderungen umfassen kann.

Reaktionen bitte hier reinstellen - bin sehr gespannt, ob sich Leute davon so
beeindrucken lassen, dass sie vom Vorhaben Abstand nehmen . . .


LG, Bodo
 
Haftung durch Nachbarn, Eigentümer....

Zum Einschüchtern kann man einen Brief ja verwenden,...

Aber bei der derzeitigen rechtlichen Situation ist es vollkommen unmöglich, Schadenssersatzansprüche geltend zu machen.

1. Der Geschädigte ist in der Beweisführungspflicht. Er muss nachweisen, dass der Schaden wirklich durch Esmog entstanden ist.
2. Der Geschädigte muss dem Verursacher ein juristisch schuldhaftes Verhalten nachweisen.

Beides ist z.Zt. unmöglich.
 
Haftung durch Nachbarn, Eigentümer....

schon alleine deswegen, weil ich als benutzer eines telefons nicht der verursacher sondern der endverbrauer, sprich konsument bin.

grüße
richter
 

Willkommen bei Symptome.ch
Schön, dass du da bist.

Symptome.ch ist seit vielen Jahren eine der größten und aktivsten deutschsprachigen Gemeinschaften rund um Gesundheit, Naturheilkunde und alternative Therapien. Hier tauschen sich Menschen aus, die Ursachen verstehen, Zusammenhänge erkennen und eigenverantwortlich etwas für ihre Gesundheit tun wollen.

Als Gast kannst du viele Themen mitlesen und dich informieren. Wenn du selbst Fragen stellen, auf Beiträge antworten oder mehr Inhalte sehen möchtest, registriere dich kostenlos. Die Gemeinschaft lebt vom Austausch – und jedes neue Mitglied bringt wertvolle Erfahrungen mit. 🙂

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
69.526
Beiträge
1.067.987
Mitglieder
53.378
Neuestes Mitglied
LukasM1983
Zurück
Oben