Themenstarter
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- 19.05.15
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- 467
Hallo alle zusammen!
Seit langem habe ich schon vor, mir meine beiden wurzelbehandelten Zähne (21 +24) entfernen zu lassen und meine NICOS 18, 28, 38 und 48 zu operieren. Damals waren der Grund meine damaligen rheumatischen Beschwerden / Schmerzen sowie unangenehmen Gefühl im Kiefer. Die rheumatischen Beshwerden sind fast weg nach diversen Maßnahmen wie Schwermetallausleitung usw.
Ich war schon überall: Konstanz Dr. dent. Scholz (nur Untersuchung und Beratung), Straubing Frau Dr. dent. Graf (dort erfolglose NICO-OP Bereiche 28 und 38), Swiss Biohealth am Bodensee (nur Untersuchung und Beratung). Alle Zahnärzte haben die Notwendigkeit der Extraktion bestätig, da die Zähne beherdet sind.
Da ich aus NRW komme habe ich mich jedoch nicht getraut, so weit weg eine Zahn-OP durchführen zu lassen, wegen möglicher Komplikationen.
Nun habe ich eine Zahärztin Ende 2018 in NRW gefunden, die nach denselben Prinzipien operiert wie die Swiss Biohealth, da sie dort diese Zusatzausbildung/Kurs gemacht hat (setzen von 2 Vollkeramikimplantaten im Anschluss an die Extraktionen usw).
Sie hat mir also vor ein paar Monaten einen Heil- und Kostenplan zugesandt: alles zusammen ca. 10.000 TEuros.
Ich bin Beamtin, halb Beihilfe und halb private Krankenversicherung, und muss laut Vertrag vor der Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung einreichen, bei der Beihilfe ist dies freiwillig, hab ihn da aber auch lieber eingereicht.
Die Beihilfe will natürlich bei weitem nicht alles erstatten, aber deren ganz normale Sätze für die Implantate wollen sie schon erstatten. Die ganzheitlichen Maßnahmen natürlich gar nicht, damit bin ich aber zufrieden.
Aber die private Krankenversicherung hat auf Grund des Heil- und Kostenplanes ein OPG, Zahnmodelle und eine medizinische Begründung für die Notwendigkeit der Zahn-OP angefordert. Habe alles an die Versichrung gesendet. In der Begründung der Zahnärztin stand drin, dass die wurzelgefüllten Zähne wurzelgefüllt, perkussionsempfindlich und beherdet sind.
Die private Krankenversichrung hat sich also die Unterlagen angeschaut und mir einen Termin gesendet, dass ich zu einem "Gutachter" in eine Zahnklinik gehen soll. Dieser Gutachter ist natürlich ein beratender Zahnarzt der Versicherung und daher nicht objektiv.
Bei dem Termin untersuchte er die beiden Zähne auf Perkussionsempfindlichkeit, was sehr fest von Statten ging, auch die benachbarten Zähne.
Dabei war die Perkussion an den beherdeten Zähnen deutlich unangenehmer/schmerzhafter als an den Nachbarzähnen.
Er verneinte es jedoch und meinte, die Nachbarzähne seien genauso perkussionsempfindlich. In seinem Gutachten steht dazu, dass auch die Nachbarzähne perkussionsempfindlich sind, und daraus nicht abgeleitet werden kann, warum die Zähne 21 und 24 aus diesem Grund extrahiert werden müssen. Außerdem sind die Zähne klinisch völlig reizlos, kein Anhalt für einen Fistelgang, Zahnfleisch nicht entzündet. Die letzten beiden Punkte stimmen (von außen sieht alles super aus, wie so oft).
Zu dem OPG steht im Gutachten, dass der Zahn 21 eine apikale Beherdung zeigt. Am Zahn 24 könne angeblich keine Beherdung erkannt werden. Da aber dieses OPG nicht zur Beurteilung ausreiche, wären weitere Einzelfilmaufnahmen zur Beurteilung geeigneter. Weil der Gutachter nur das OPG habe, könne nicht festgestellt werden, ob ein EtzündungsPROGRESS vorliege. Es sei möglich, dass die apikale Veränderung am Zahn 21seit Jahren unverändert besteht und und dass am Zahn 24 keinerlei apikale Veränderung vorliegt.
AUßERDEM WÜRDE EINE APIKALE VERÄNDERUNG KEINE EXTRAKTION RECHTFERTIGEN.
Es folgen Behandlungsvorschläge des "Gutachters": Revision der Wurzelfüllung, Wurzelspitzenresektion.
Als Fazit werden vom Gutachter beide Zähne als erhaltungswürdig angesehen.
Fällt jemandem dazu etwas ein?
Vermutlich werde ich mir anwaltlichen Rat einholen, über das Ergebnis kann ich hier berichten.
Für mich hört es sich so an, dass auch von diesem Gutachter der Zahn 21 als beherdet angesehen wird.
Meines Wissens ist er somit behandlungsbdürftig, auch wenn dieser Gutachter das verneint und die Versicherung sich dem anschließt. Da ich privat versichert bin, habe ich bzw. meine Zahnärztin eine Wahlfreiheit bezüglich der Art der Therapie, da kann die Verischerung die Kostenerstattung nicht verweigern, oder?
Bei dem Zahn 24 ist es denke ich kompilizierter, da hier ggf. in OPG nichts zu sehen ist. Meine Zahnärztin behauptet aber das Gegenteil. Mit ihr werde ich also auch noch sprechen.
Ich habe noch eine ältere DVT, ist mir noch eingefallen. Sollte ich diese dem Gutachter übersenden? ich denke besser vorher mit einem Anwalt sprechen...
Ich wünche allen noch einen schönen Abend, und falls jemand helfen kann, gerne!!
Tierfan
Seit langem habe ich schon vor, mir meine beiden wurzelbehandelten Zähne (21 +24) entfernen zu lassen und meine NICOS 18, 28, 38 und 48 zu operieren. Damals waren der Grund meine damaligen rheumatischen Beschwerden / Schmerzen sowie unangenehmen Gefühl im Kiefer. Die rheumatischen Beshwerden sind fast weg nach diversen Maßnahmen wie Schwermetallausleitung usw.
Ich war schon überall: Konstanz Dr. dent. Scholz (nur Untersuchung und Beratung), Straubing Frau Dr. dent. Graf (dort erfolglose NICO-OP Bereiche 28 und 38), Swiss Biohealth am Bodensee (nur Untersuchung und Beratung). Alle Zahnärzte haben die Notwendigkeit der Extraktion bestätig, da die Zähne beherdet sind.
Da ich aus NRW komme habe ich mich jedoch nicht getraut, so weit weg eine Zahn-OP durchführen zu lassen, wegen möglicher Komplikationen.
Nun habe ich eine Zahärztin Ende 2018 in NRW gefunden, die nach denselben Prinzipien operiert wie die Swiss Biohealth, da sie dort diese Zusatzausbildung/Kurs gemacht hat (setzen von 2 Vollkeramikimplantaten im Anschluss an die Extraktionen usw).
Sie hat mir also vor ein paar Monaten einen Heil- und Kostenplan zugesandt: alles zusammen ca. 10.000 TEuros.
Ich bin Beamtin, halb Beihilfe und halb private Krankenversicherung, und muss laut Vertrag vor der Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung einreichen, bei der Beihilfe ist dies freiwillig, hab ihn da aber auch lieber eingereicht.
Die Beihilfe will natürlich bei weitem nicht alles erstatten, aber deren ganz normale Sätze für die Implantate wollen sie schon erstatten. Die ganzheitlichen Maßnahmen natürlich gar nicht, damit bin ich aber zufrieden.
Aber die private Krankenversicherung hat auf Grund des Heil- und Kostenplanes ein OPG, Zahnmodelle und eine medizinische Begründung für die Notwendigkeit der Zahn-OP angefordert. Habe alles an die Versichrung gesendet. In der Begründung der Zahnärztin stand drin, dass die wurzelgefüllten Zähne wurzelgefüllt, perkussionsempfindlich und beherdet sind.
Die private Krankenversichrung hat sich also die Unterlagen angeschaut und mir einen Termin gesendet, dass ich zu einem "Gutachter" in eine Zahnklinik gehen soll. Dieser Gutachter ist natürlich ein beratender Zahnarzt der Versicherung und daher nicht objektiv.
Bei dem Termin untersuchte er die beiden Zähne auf Perkussionsempfindlichkeit, was sehr fest von Statten ging, auch die benachbarten Zähne.
Dabei war die Perkussion an den beherdeten Zähnen deutlich unangenehmer/schmerzhafter als an den Nachbarzähnen.
Er verneinte es jedoch und meinte, die Nachbarzähne seien genauso perkussionsempfindlich. In seinem Gutachten steht dazu, dass auch die Nachbarzähne perkussionsempfindlich sind, und daraus nicht abgeleitet werden kann, warum die Zähne 21 und 24 aus diesem Grund extrahiert werden müssen. Außerdem sind die Zähne klinisch völlig reizlos, kein Anhalt für einen Fistelgang, Zahnfleisch nicht entzündet. Die letzten beiden Punkte stimmen (von außen sieht alles super aus, wie so oft).
Zu dem OPG steht im Gutachten, dass der Zahn 21 eine apikale Beherdung zeigt. Am Zahn 24 könne angeblich keine Beherdung erkannt werden. Da aber dieses OPG nicht zur Beurteilung ausreiche, wären weitere Einzelfilmaufnahmen zur Beurteilung geeigneter. Weil der Gutachter nur das OPG habe, könne nicht festgestellt werden, ob ein EtzündungsPROGRESS vorliege. Es sei möglich, dass die apikale Veränderung am Zahn 21seit Jahren unverändert besteht und und dass am Zahn 24 keinerlei apikale Veränderung vorliegt.
AUßERDEM WÜRDE EINE APIKALE VERÄNDERUNG KEINE EXTRAKTION RECHTFERTIGEN.
Es folgen Behandlungsvorschläge des "Gutachters": Revision der Wurzelfüllung, Wurzelspitzenresektion.
Als Fazit werden vom Gutachter beide Zähne als erhaltungswürdig angesehen.
Fällt jemandem dazu etwas ein?
Vermutlich werde ich mir anwaltlichen Rat einholen, über das Ergebnis kann ich hier berichten.
Für mich hört es sich so an, dass auch von diesem Gutachter der Zahn 21 als beherdet angesehen wird.
Meines Wissens ist er somit behandlungsbdürftig, auch wenn dieser Gutachter das verneint und die Versicherung sich dem anschließt. Da ich privat versichert bin, habe ich bzw. meine Zahnärztin eine Wahlfreiheit bezüglich der Art der Therapie, da kann die Verischerung die Kostenerstattung nicht verweigern, oder?
Bei dem Zahn 24 ist es denke ich kompilizierter, da hier ggf. in OPG nichts zu sehen ist. Meine Zahnärztin behauptet aber das Gegenteil. Mit ihr werde ich also auch noch sprechen.
Ich habe noch eine ältere DVT, ist mir noch eingefallen. Sollte ich diese dem Gutachter übersenden? ich denke besser vorher mit einem Anwalt sprechen...
Ich wünche allen noch einen schönen Abend, und falls jemand helfen kann, gerne!!
Tierfan
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