die die Gerichte beschäftigt haben
Hallo Earl Grey,
das eine "Sammelklage" auch in D, als eine solche bezeichnet wurde, beruht auf meinen eigenen Erfahrungen.
Es handelte sich in diesem Fall um eine Sammel- Klage gegen den neuen Eigentümer, eines Gemeinde- Grundstücks dass an eine holländische Gesellschaft verkauft wurde und als Campigplatz im Grundbuch eingetragen und als solcher fast 30 Jahre lang genutzt wurde.
Der neue Besitzer kündigte dort, direkt nach dem Kauf des Grundstückes ca. 125 Dauercampern die Pachtverträge fristlos. Weil er dort Ferienwohnungen errichten wollte. Sehr lukrativ solchen Ferieneinrichtungen!
Nach der Versammlung der Dauercamper entschlossen sich 15 Personen eine Eil- Sammelklage ohne anwaltliche Vertretung gegen die Kündigung einzureichen. Einer der Personen arbeitete im Gerichtswesen, setzte die Klage auf und reichte diese beim zuständigen Gericht ein.
46 andere Dauercamper entschieden sich einzeln und per Anwalt Klagen gegen die Kündigung einzureichen, da sie davon überzeugt waren, dass eine Sammelklage nicht angenommen würde, und es ohne Anwalt nicht ginge.
Die Eilanträge der Einzelpersonen wurde auf Grund... "keine Aussicht auf Erfolg"... abgewiesen. Und die entstandenen Kosten waren ca. alles inklusive... 1.200 DMark, die zum Grossteil in die Kassen der Rechtsanwälte floss.
Anstatt sich danach der Sammelklage anzuschliessen, entschieden sich diese Mieter dafür, ihr Wochenend-Eigentum auf den umliegenden Mülldeponien zu entsorgen und ihre Plätze innerhalb weniger Tage zu verlassen.
Die Sammelklage wurde zugelassen und letztlich wurden auf Grund bestehender Gesetze zum deutschen Kündigungsrecht, der Sammelklage stattgegeben.
"Als Sammelklage" bezeichtete auch der zuständige Vorsitzende diese Klage, und es erging das Urteil, dass die Kündigung rechtlich unwirksam sei.
Der Richter bemerkte im Schlussatz gegenüber der neuen Besitzers: Herr X, sie haben ein Grundstück in Deutschland erworben, und somit sollten sie sich mit den geltenden deutschen Miet- Rechten und der deutschen Rechsprechung vertraut machen, in Holland mag das anders sein, aber hier in D werden sie nach deutschem Recht Kündigungen aussprechen.
Die 15 Kläger bekamen auf Grund dieser Sammelklage recht und sie konnten auch weiterhin auf dem Campingplatz bleiben. Jeder Beteiligte musste 60 DMark für die Klage berappen. Jedoch bemühten sich ALLE 15 Kläger danach um andere Campigplätze und zogen um.
Woher ich das weiss? Ich war damals 1999 einer der Kläger, die sich für die Sammelklage entschieden hatten.
Wenn Sammelklagen in D nicht so genannt werden dürfen, wie in dem Link von Sunny geschrieben, es diese in D nicht gibt, dann soll es mir recht gleichgültig sein, wie man sie andernorts nennt. Die Hauptsache ist wohl... dass Sammelklagen auch in D möglich sind und auch Gebrauch davon gemacht werden kann.
Wie dass ausserhalb des Mietrechts ausschaut, weiss ich nicht. Aber man sollte sich dazu auf alle Fälle informieren. Wer die Möglichkeit hat, in seinem Umfeld einen Rechtskundigen zu kennen, kann denjenigen einfach mal ansprechen und ihm einige Fragen zu seinen Problemen stellen.
Gruss
zausel