Gedanken zur Impfung / Pandemie

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Liebe margie,

evtl. gibt es einen mittelgroßen Flughafen, der für dich erreichbar ist, und in dessen Umgebung eine "PCR-Teststelle". Dort wären niedrigere Preise denkbar - so etwas hörte ich tatsächlich, allerdings außerhalb von BaWü: Dort gab es sogar 2 verschiedene Preise (jeweils unter 79 Euro): 1x für Ergebnisse vor Ablauf von 24 Stunden, 1x für Ergebnisse nach Ablauf von 24 Stunden.

LG
 
Eine Wissenschaftlerin über Nanotechnologie, Schwermetalle, Strahlung, 5G und ihre verheerenden Auswirkungen auf die Gesundheit, auch bezüglich Covid:

Dr. Christina Rahm hat an Eliteuniversitäten wie Harvard, Cornell und Johns Hopkins geforscht und unterrichtet. Sie war an geheimen Forschungsprojekten beteiligt, bei denen es darum ging, Menschen sukzessive zu synthetisieren.


Als sie vor rund 10 Jahren erkannte, dass diese Agenda nicht im Sinne der Menschheit ist, begann sie an Lösungen zu arbeiten. Heute liefert sie Formulierungen, die es ermöglichen, den Körper von Graphen und anderen Kampfstoffen zu befreien.

Insider-Interview: Graphen- & Nanotechnologie verwandeln Menschen in Roboter!​


https://rumble.com/vqjfdy-insider-i...echnologie-verwandeln-menschen-in-robote.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Margie, zu deiner juristischen Frage kann ich mangels Wissen nichts sagen. Aber was die PCR-Tests angeht: es gibt auch sogenannte "PoC" (point of care) oder "rapid" PCR-Tests, die innerhalb von ca. 3 Stunden ausgewertet werden. Vielleicht findest du in einer größeren Stadt in der Nähe so ein Angebot?

In meiner Universitätsstadt in Bayern gibt es das für 75 Euro, glücklicherweise.
 
Gibt es nicht Eilanträge für solche Fälle und wo stellt man diese?

normalerweise kann man beim amtsgericht eine einstweilige verfügung bekommen, aber ob das auch bei staatl. angelegenheiten geht, ist fraglich.
ruf halt einfach nach weihnachten mal beim amtsgericht an.

 
Danke für die ersten Hinweise.
Einen Flughafen gibt es nicht in der Nähe. Der nächste ist sicher 70 km entfernt.
Ob ich an einen PoC-Test dran käme? Die nächste Universitätsstadt liegt rd. 60 km entfernt. Auch eine kleinere Stadt mit 100.000 Einwohnern liegt noch mehr als 30 km weg.
Wenn ich allein die Fahrzeiten u. die Fahrkosten dann bedenke, ist das alles nicht rentabel. Hinzu kommt, dass ich gerade dabei bin, das Merkzeichen aG zu beantragen und daher relativ wenig zu Fuß gehen kann.

Nein, ich müsste diesen gesamten "Unfug" anfechten können.
Denn wieso sollte ich mit einem Schnelltest nicht genauso sicher ins Heim gehen können, wie die vielen Geimpften, die trotz Impfung infiziert sein können und bei denen die Schnelltests weniger sensibel sind infolge der Impfung?
(Anmerkung: Vor Woche las ich, dass Drosten sagte, die Schnelltests wären bei Geimpften weniger genau!).
Hinzu kommt, dass ich extremst kontaktarm lebe. Nicht mal im Gefängnis hat man weniger Kontakte, als ich sie derzeit habe.
 
Nein, ich müsste diesen gesamten "Unfug" anfechten können.
Aber was genau willst du anfechten? Die Umsetzung der Regelung oder die Regelung selbst? Davon hängt auch ab, welches Gericht zuständig ist. Ich sehe nicht, wie man ohne Anwalt auch nur den Hauch einer Chance hätte.
 
Aber was genau willst du anfechten? Die Umsetzung der Regelung oder die Regelung selbst? Davon hängt auch ab, welches Gericht zuständig ist. Ich sehe nicht, wie man ohne Anwalt auch nur den Hauch einer Chance hätte.
Ich werde wohl die Regelung selbst anfechten müssen.
Ob ich ohne Anwalt eine Chance habe, ist natürlich fraglich in D.
Es käme auf das Gericht an, wo ich klagen muss.

Vielleicht wäre auch eine Sammelklage von mehreren Betroffenen noch eine Option?
 
Vielleicht wäre auch eine Sammelklage von mehreren Betroffenen noch eine Option?
Die müsstest Du nur schnell finden... vielleicht mal über's Web versuchen?

Ich drücke Dir alle Daumen, Margie, es tut mir sehr leid für Dich und ich verstehe hier die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften nicht (und muss gerade an das Urteil in Niedersachsen denken, in dem 2G im Einzelhandel vom OVG gekippt wurde, u.a. wegen Ungleichbehandlung).

Rechtlich kann ich Dir leider garnicht helfen...
LG
Kate
 
Ich lese da gerade:
Ein PoC-Test ist ein Antigen-Schnelltest.
Der wird nicht mehr anerkannt bei Besuchen in Pflegeheimen bei Ungeimpften.

@Kate:
Es sollte doch auch auf die Gründe der Nichtimpfung noch ankommen.
Denn gäbe es einen Impfstoff, bei dem ich kein so hohes Impfrisiko hätte, würde ich mich impfen lassen (müssen).
Ich muss mir das Urteil aus Niedersachsen mal ansehen. Vielleicht ist die Begründung dort so, dass sie auch bei mir verwendbar ist.
 
Ein PoC-Test ist ein Antigen-Schnelltest.
Das ist auch mein Stand. Das sind die "normalen" kostenlosen Tests in Apotheken und Schnelltestzentren.
Ich muss mir das Urteil aus Niedersachsen mal ansehen. Vielleicht ist die Begründung dort so, dass sie auch bei mir verwendbar ist.
Das wurde hier irgendwo verlinkt und diskutiert, ist aber auch leicht im Web auffindbar - wichtig wäre ja die Orginal-Urteilsbegründung.
 
Gegen VW wegen den falschen Abgasangaben gab's doch auch Sammelklagen, die die Gerichte beschäftigt haben, oder war das was anderes?
 
die die Gerichte beschäftigt haben
Hallo Earl Grey,

das eine "Sammelklage" auch in D, als eine solche bezeichnet wurde, beruht auf meinen eigenen Erfahrungen.
Es handelte sich in diesem Fall um eine Sammel- Klage gegen den neuen Eigentümer, eines Gemeinde- Grundstücks dass an eine holländische Gesellschaft verkauft wurde und als Campigplatz im Grundbuch eingetragen und als solcher fast 30 Jahre lang genutzt wurde.

Der neue Besitzer kündigte dort, direkt nach dem Kauf des Grundstückes ca. 125 Dauercampern die Pachtverträge fristlos. Weil er dort Ferienwohnungen errichten wollte. Sehr lukrativ solchen Ferieneinrichtungen!

Nach der Versammlung der Dauercamper entschlossen sich 15 Personen eine Eil- Sammelklage ohne anwaltliche Vertretung gegen die Kündigung einzureichen. Einer der Personen arbeitete im Gerichtswesen, setzte die Klage auf und reichte diese beim zuständigen Gericht ein.

46 andere Dauercamper entschieden sich einzeln und per Anwalt Klagen gegen die Kündigung einzureichen, da sie davon überzeugt waren, dass eine Sammelklage nicht angenommen würde, und es ohne Anwalt nicht ginge.

Die Eilanträge der Einzelpersonen wurde auf Grund... "keine Aussicht auf Erfolg"... abgewiesen. Und die entstandenen Kosten waren ca. alles inklusive... 1.200 DMark, die zum Grossteil in die Kassen der Rechtsanwälte floss.
Anstatt sich danach der Sammelklage anzuschliessen, entschieden sich diese Mieter dafür, ihr Wochenend-Eigentum auf den umliegenden Mülldeponien zu entsorgen und ihre Plätze innerhalb weniger Tage zu verlassen.

Die Sammelklage wurde zugelassen und letztlich wurden auf Grund bestehender Gesetze zum deutschen Kündigungsrecht, der Sammelklage stattgegeben.

"Als Sammelklage" bezeichtete auch der zuständige Vorsitzende diese Klage, und es erging das Urteil, dass die Kündigung rechtlich unwirksam sei.

Der Richter bemerkte im Schlussatz gegenüber der neuen Besitzers: Herr X, sie haben ein Grundstück in Deutschland erworben, und somit sollten sie sich mit den geltenden deutschen Miet- Rechten und der deutschen Rechsprechung vertraut machen, in Holland mag das anders sein, aber hier in D werden sie nach deutschem Recht Kündigungen aussprechen.

Die 15 Kläger bekamen auf Grund dieser Sammelklage recht und sie konnten auch weiterhin auf dem Campingplatz bleiben. Jeder Beteiligte musste 60 DMark für die Klage berappen. Jedoch bemühten sich ALLE 15 Kläger danach um andere Campigplätze und zogen um.
Woher ich das weiss? Ich war damals 1999 einer der Kläger, die sich für die Sammelklage entschieden hatten.

Wenn Sammelklagen in D nicht so genannt werden dürfen, wie in dem Link von Sunny geschrieben, es diese in D nicht gibt, dann soll es mir recht gleichgültig sein, wie man sie andernorts nennt. Die Hauptsache ist wohl... dass Sammelklagen auch in D möglich sind und auch Gebrauch davon gemacht werden kann.

Wie dass ausserhalb des Mietrechts ausschaut, weiss ich nicht. Aber man sollte sich dazu auf alle Fälle informieren. Wer die Möglichkeit hat, in seinem Umfeld einen Rechtskundigen zu kennen, kann denjenigen einfach mal ansprechen und ihm einige Fragen zu seinen Problemen stellen.

Gruss
zausel
 
Gegen VW wegen den falschen Abgasangaben gab's doch auch Sammelklagen, die die Gerichte beschäftigt haben, oder war das was anderes?
Juristisch ist das nicht leicht durchschaubar:
Keine „Sammelklagen“ im deutschen Recht vorgesehen, dafür gibt es die Musterfeststellungsklage

So wünschenswert die Interessenbündelung rechtspolitisch ist, in der Zivilprozessordnung (ZPO) ist sie nicht geregelt. Lediglich geschädigte VW-Aktionäre können ein Musterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) wie beispielsweise in dem bekannten Telekom-Fall durchführen. Eine „Sammelklage“ für Autokäufer, die Schadensersatz verlangen, sieht das deutsche Prozessrecht hingegen nicht vor. Wenn Autokäufer gebündelt Ansprüche geltend machen wollen, bedarf es dazu rechtlicher Konstruktionen, um die Regelungen der ZPO umgehen zu können. Solche Konstruktionen bringen jedoch massive Risiken mit sich, sowohl für die VW-Geschädigten selbst als auch für den Rechtsdienstleister.
 
Nun: Da ich noch keine anderen kenne, denen es geht wie mir, ist das Thema Sammelklage vorerst (noch) nicht akut.
Es dürfte schwer sein, Mitstreiter zu finden.
Es wird in Ba-Wü sicher noch andere in meiner Situation geben. Aber ob die streitwillig dann sind oder ob die nicht einfach die Besuche reduzieren und ein Mal pro Monat dann sich den PCR-Test "leisten", ist die Frage.

Ich empfinde dieser Regelung als ungerecht, zumal man mir bisher keinen (für mich in Frage kommenden) Impfstoff angeboten hat, der nicht zu den Symptomen wiederholt geführt hat, die ich bereits als Vorerkrankung habe und zumal es immer noch keine allgemeine Impfpflicht gibt.

Würde ich einen PCR-Test machen müssen und würde das Ergebnis dann am nächsten oder wohl erst am übernächsten Tag erfahren, weiß ich im voraus aber nicht, wie es mir dann geht, d. h. ob ich am nächsten oder übernächsten Tag mich so gut fühle, dsas ich einen Besuch dann machen kann. Dann hätte ich die hohen Testkosten umsonst ausgegeben.

Bisher konnte ich relativ spontan entscheiden, wenn ich zu Besuch zu meiner Mutter gehen will. Oft konnte ich vormittags den Termin für nachmittags vereinbaren (mit Schnelltest im Pflegeheim).
 
Würde ich einen PCR-Test machen müssen und würde das Ergebnis dann am nächsten oder wohl erst am übernächsten Tag erfahren,
POC-PCR-Tests können auch von Apotheken vor Ort mit eigenen Analysegeräten durchgeführt werden. Quelle

Da müsste man also nicht zwangsläufig bis zum nächsten Tag warten, sondern könnte vor Ort das Resultat abwarten.

Welche Apotheken in Baden-Württemberg PCR-Tests anbieten, lässt sich auf einer Übersichtskarte der Landesapothekenkammer Baden-Württemberg feststellen:
Corona-Testangebote in Apotheken

Vielleicht findet sich da ein passendes Angebot in deiner Nähe?
 
Hier sricht:

Leiter der Intensivstation des UKM Murnau zum Impfwahn​


interessante Ansage: Seit Impfung 25 % mehr Notfälle im kardiologischen/neurologischen Bereich
(er drückt sich sehr vorsichtig aus und meinte "könnte auch Zufall sein..."

klug argumentiert und menschlich total überzeugend vorgebracht

dauert ca. 15 Minuten




Die Mainstream Medien verdrehen die Fakten:

dort heißt es:

Auf Corona-Demo: Leiter von Intensivstation löst mit Impf-Kritik Eklat aus - er ist selbst ungeimpft

Auch falls Impfpflicht kommt: Leiter von Intensivstation stellt klar - „Werde mich nicht impfen lassen“

Vor diesem Hintergrund möchte man annehmen, dass Führungskräfte von Intensivstationen geimpft sind. Das ist offenkundig nicht überall der Fall. Wolfram Popp, Leiter der Intensivstation 123 an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau, erklärte dieser Tage in einem Interview, dass er sich nicht impfen lasse....


https://www.merkur.de/lokales/garmis...-91166961.html

Ich hoffe die Pflegekräfte halten durch und lassen sich zu nichts zwingen.
 
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