Patienten-Information für Hirn PET
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
bei Ihnen wurde eine Positronen-Emissions-Tomographie (PET-Untersuchung) vorgeschlagen. Diese Untersuchung hat zum Ziel, Stoffwechselvorgänge im zentralen Nervensystem (ZNS) aufzudecken. Sie und Ihr Arzt haben bei Ihnen Symptome aufgedeckt, die wahrscheinlich auf eine erworbene Störung dieses Stoffwechsels des ZNS zurückzuführen sind.
Die Ursachen können vielfältig sein:
* Unfall (Aufprall oder Schlag des Kopfes)
* Halswirbelsäulenzerrung (z.B. Schleudertrauma)
* Vergiftung (z.B. durch Lösungsmittel, Schwermetalle, Insektizide)
* Sauerstoffmangel (z.B. durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung)
1. Zur Objektivierung dieser ZNS-Veränderungen ist die PET die geeignete und sicherste Untersuchung unter den bildgebenden Methoden. Es soll damit sicher gestellt werden, dass die genannten Symptome nicht auf Einbildung, Simulation oder eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind. Die Computertomographie und Kernspintomographie können dies nicht.
Leider ist PET nicht Bestandteil des Untersuchungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Dies liegt nicht daran, dass diese Untersuchung nicht weltweit anerkannt ist, sondern daran, dass der Bundesausschusses für Zulassung keine zusätzliche teuere Untersuchung in den Leistungskatalog aufnehmen wollte, und aus arzeneimittelrechtlichen Gründen Untersuchungen mit einem Positronenstrahler von der Vergütung der ges. Krankenkassen ausgeschlossen hat.
Warum ist PET sehr teuer?
Die Untersuchungsapparatur kostet ca. 1,5 Mio EUR. Die Untersuchung wird mit einem sehr kurzlebigen Isotop Fluor-18, das an Glucose (FDG) gebunden ist, durchgeführt. Diese Substanz wird in einem Zyklotron der Universität Tübingen oder Erlangen hergestellt. Der aufwändige Herstellungsprozess und auch der Transport sind sehr teuer. Die reinen Unkosten dafür liegen durchschnittlich bei 485,-- EUR/Untersuchung. Natürlich fallen auch Kosten durch Personal, Strom, Miete und Verbrauchsmaterialien usw. an. Dennoch wird diese Untersuchung seit Jahren in meiner Praxis bei gleich bleibender Kostenerstattung durchgeführt. Damit wenigstens die reinen Unkosten abgedeckt sind, müssen zumindest 500,-- EUR als Beitrag vom Patienten selbst übernommen werden. Die Verrechnung erfolgt am Untersuchungstag bar oder durch Scheck gegen eine Quittung. Falls es damit unüberwindliche Schwierigkeiten gibt, bitte ich Sie, sich mit dem überweisenden Arzt oder mit mir in Verbindung zu setzen.
Für Patienten der privaten Krankenversicherungen besteht eine entspr. Untersuchungsziffer, die Kosten werden von den jeweiligen Kassen voll übernommen.
2. Es ist bei der sehr knappen Kalkulation unbedingt erforderlich, daß ein vereinbarter Termin eingehalten wird. Die Untersuchungssubstanz wird bis 1 Woche vorher bestellt werden, eine Verschiebung des Untersuchungstermines von unserer Seite ist daher nicht mehr möglich. Bei einem Nichterscheinen würde die Untersuchungsaktivität nutzlos zerfallen. Bei evtl. Verhinderung bitte ich Sie, unbedingt 7 Tage vorher abzusagen.
Es sind immer mehrere Untersuchungen nacheinander bei verschiedenen Patienten geplant. Falls Sie sich verspäten, kann es für die nachfolgenden Patienten so sein, dass die Untersuchungssubstanz schon weitgehend zerfallen ist und nicht alle geplanten Untersuchungen durchgeführt werden können. Bitte haben Sie dann Verständnis dafür, dass wir Ihnen dann evtl. einen anderen Termin geben müssen. Die Untersuchungssubstanz wird von mir persönlich vorfinanziert. Bei einer nicht durchgeführten Untersuchung muss ich die Rechnung über die anfallenden Kosten an Sie weitergeben.
Anderseits ist bei verspätetem Eintreffen der Untersuchungssubstanz durch von uns nicht vertretbare Gründe eine Wartezeit in Kauf zu nehmen. Wir werden alles unternehmen, dass die Untersuchung bei Ihnen regelrecht durchgeführt wird. Falls es absehbar ist, dass durch Unregelmäßigkeiten an unserem Gerät oder am Zyklotron die Untersuchung nicht regelrecht durchgeführt werden kann, werden wir versuchen Sie telef. oder über Fax zu informieren.
3. Da die Untersuchungssubstanz sehr kurzlebig ist (Halbwertszeit 109 min), wird noch während der Zeit der Anlieferung in der radiopharmazeutischen Abteilung eine Analyse durchgeführt, die die regelrechte Verwendungsmöglichkeit bestätigt. In sehr seltenen Fällen ist dies aber nicht gegeben. Für diesen Fall und auch wenn es sonstige techn. Schwierigkeiten bei der Herstellung dieser Substanz gibt, so dass diese einmal nicht geliefert werden kann, kann ich keine Garantie für die Durchführbarkeit der Untersuchung übernehmen.
4. Die Untersuchungsapparatur ist ähnlich einem Computertomographen. Durch eine spezifische Anordnung bei der PET ist i.d.R. eine Beeinträchtigung durch Platzangst nicht zu erwarten. Falls Sie dahingehend Schwierigkeiten haben oder über längere Zeit nicht ruhig liegen können, bitte ich vor Untersuchungsbeginn das Personal darüber zu informieren. In seltenen Fällen ist z.B. eine Valium-Injektion zur Durchführung der Untersuchung notwendig. Bei Bedarf werden auch direkt vor der Untersuchung Hustenblocker oder Schmerzmittel verabreicht. Für diese Fälle muss allerdings eine Begleitung durch eine 2.Person bei der Heimfahrt gewährleistet sein.
5. Durch intensive Wartung und Qualitätskontrollen sind wir bemüht, mögliche Ausfälle unserer Untersuchungsapparatur zu vermeiden. Technische Probleme können zu einer Verzögerung der Untersuchung oder evtl. auch zu einer Verschiebung führen. Für den Fall einer Nichtlieferung oder Nichtverwendbarkeit der Untersuchungssubstanz, eines nicht akut behebbaren technischen Defektes oder sonstiger äußerer Umstände wie z.B. Stromausfall, kann von unserer Seite eine Durchführung der Untersuchung zu dem gewünschten Zeitpunkt oder Untersuchungsdatum nicht garantiert werden.
6. Die Strahlenbelastung für Sie persönlich ist sehr gering. FDG wird von verschiedenen Organen, Hirn, Herz oder auch Tumorzellen aufgenommen wird. Das Fluor 18 zerfällt zu Sauerstoff 18 und hat damit für den Körper keine weiteren Nebenwirkungen. Die Glucose wird ähnlich wie normaler Zucker verstoffwechselt.
In der Regel ist vor der Injektion eine Ruhephase von ca. 15 min notwendig. Nach der Injektion ist eine weitere Ruhephase von ca. 10 - 20 min. und eine kürzere Wartezeit von 20 - 30 min. einzuhalten.
Während der gesamten Ruhephase liegen Sie bequem auf einer Liege und halten die bedeckten Augen ständig geschlossen. Auch erhalten Sie je nach Bedarf einen Gehörschutz.
Danach kann die Untersuchung durchgeführt werden, die ca. 20 min. für dauert. Eine Auswertung, die erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, schließt sich daran an. Ein sofortiges Mitteilen des Untersuchungsergebnisses ist daher nicht möglich.
7. Vor der Untersuchung muß eine Nahrungskarenz von mindestens 4 Std. eingehalten werden. Am besten kommen Sie völlig nüchtern am Tage der Untersuchung bis auf Trinken von Wasser oder Früchtetee. Es sollte auch Kaffee und schwarzer Tee gemieden werden, da darin Substanzen enthalten sind, die die Hirnaktivität beeinflussen können. Ein Blutzuckertest wird vor der Untersuchung durchgeführt. Bei diabetischer Erkrankung mit wesentlicher Erhöhung des Blutzuckers kompliziert sich die Vorbereitung zur Untersuchung. Es muss u.U. Insulin vor der Injektion der Fluor-Glucose gegeben werden, da ansonsten keine Anreicherung in den spezifischen Organen erfolgt. Patienten mit einer diabetischen Erkrankung sollten diesen Umstand bei der Anmeldung unbedingt angeben und das eigene Insulin sollte mitgebracht werden. Wir werden vor der Untersuchung noch darauf eingehen.
Dr. B. Hörr