castor
FDA und NIH bestätigen unabhängig voneinander XMRV Testverfahren des WPI
Ärzte müssen nach dem internationalen Stand der Wissenschaft behandeln. Die Krux ist, dass die deutschen Leitlinien von den schlimmsten Lobbyisten überhaupt verfaßt sind: den allmächtigen Funktionären der Ärztekammern, geschützt von ihren Sonderrechten. Der Wert dieser Leitlinien ist für den Patienten gleich Null. Ihre Erwähnung ist obsolet.
Ein Beispiel, das den Einfluß dieser Potentaten demonstriert: Frau Dr. med. Hildegard Arnold war von 1993 bis 1999 Stellvertretende Ärztliche Direktorin des MDK Nordrhein.
Als 1998 beta-Interferon international zur Standardtherapie und state-of-the-art bei der Behandlung von Multiple-Sklerose-Erkrankten erhoben wurde, war es Frau Arnold, die einen Riegel vorschob und deutschen Patienten den Zugang zu dieser Innovation versperrte. Man muß sich vergegenwärtigen, daß die klinischen Studien zu dieser immunmodulatorischen Therapie in selten dagewesener Weise dermaßen vielversprechend waren, dass man die drei-jährige Dauer nicht abwartete, sondern bereits nach zwei Jahren auch den Studienteilnehmern, die zuvor Placebos erhielten, unverzüglich beta-Interferon verabreichte. (THE LANCET, Vol 351, February 21, 1998)
Deutsche Patienten wurden allerdings als Opfer der Staatsmedizin weiterhin mit Immunsuppressiva geschädigt. Eine Neigung lässt sich nicht leugnen, dies angesichts der Faktenlage als vorsätzliche Körperverletzung zu bezeichnen.
Warum läßt sich dagegen nicht vorgehen? Rechtsbeugung! Jeder Arzt, der in tumber Knechtschaft der Ärztekammern den Leit-(Hammel)-Linien folgt, wird vor Gericht notfalls von einem bezahlten Gutachter (Mietmaul) rausgehauen. Ich kann eine solche Liste mit "strammen Kameraden" der ÄK Nordrhein, bezahlt von der Vereinten Versicherung jederzeit vorlegen. Mir ist auch die Höhe der in diesem Zusammenhang geflossenen achtstelligen "Zuwendung" der Vereinten bekannt.
Für uns CFIDSler besonders interessant: Auf der Liste befindet sich Prof. Köbberling, der sich als Mitverfasser des Positionspapiers der Ärztekammer Nordrhein (neben Frau Dr. Arnold, Prof. Nix und Prof. Heimpel) nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat: https://www.aekno.de/downloads/aekno/cfs.pdf Auf diese haltlose Schmähschrift stützen sich übrigens sogar heute noch "unabhängige" Gutachter vor Gericht!
Leitwolf hat Recht, wenn er Regress geltend machen will. Leider ist "Recht haben" und "Recht bekommen" nicht dasselbe!
Grüsse!
So lange Ärzte alles getan haben, was entsprechend der geltenden und für Ärzte verpflichtenden Leitlinien (nach dem aktuellen ärztlichen Wissenstand) erforderlich ist (also diverse Krankheiten ausgeschlossen haben, etc.) und keinen sog. Kunstfehler begangen haben, wird es schwierig werden einen Grund zu finden jemanden in Regress zu nehmen.
Dazu gibt es neben der Einwilligung in eine Heilbehandlung durch den Patienten, was den Arzt idR. erst von einer Körperverletzung bei der Heilbehandlung befreit, zudem ein Urteil von 2007, dass ihn dazu verpflichtet hinreichend über die Risiken von Medikamenten aufzuklären. Dazu genügt dem Arzt als Nachweis im Rechtsfall allerdings ein kurzer Vermerk in der Patientenakte.
Daher frage ich mich gerade, wen (ausser deinem HA, wenn er nicht dafür gesorgt hat, dass andere Krankheiten ausgeschlossen wurden) Du mit Chancen auf Gewinn verklagen könntest?![]()
Ärzte müssen nach dem internationalen Stand der Wissenschaft behandeln. Die Krux ist, dass die deutschen Leitlinien von den schlimmsten Lobbyisten überhaupt verfaßt sind: den allmächtigen Funktionären der Ärztekammern, geschützt von ihren Sonderrechten. Der Wert dieser Leitlinien ist für den Patienten gleich Null. Ihre Erwähnung ist obsolet.
Ein Beispiel, das den Einfluß dieser Potentaten demonstriert: Frau Dr. med. Hildegard Arnold war von 1993 bis 1999 Stellvertretende Ärztliche Direktorin des MDK Nordrhein.
Als 1998 beta-Interferon international zur Standardtherapie und state-of-the-art bei der Behandlung von Multiple-Sklerose-Erkrankten erhoben wurde, war es Frau Arnold, die einen Riegel vorschob und deutschen Patienten den Zugang zu dieser Innovation versperrte. Man muß sich vergegenwärtigen, daß die klinischen Studien zu dieser immunmodulatorischen Therapie in selten dagewesener Weise dermaßen vielversprechend waren, dass man die drei-jährige Dauer nicht abwartete, sondern bereits nach zwei Jahren auch den Studienteilnehmern, die zuvor Placebos erhielten, unverzüglich beta-Interferon verabreichte. (THE LANCET, Vol 351, February 21, 1998)
Deutsche Patienten wurden allerdings als Opfer der Staatsmedizin weiterhin mit Immunsuppressiva geschädigt. Eine Neigung lässt sich nicht leugnen, dies angesichts der Faktenlage als vorsätzliche Körperverletzung zu bezeichnen.
Warum läßt sich dagegen nicht vorgehen? Rechtsbeugung! Jeder Arzt, der in tumber Knechtschaft der Ärztekammern den Leit-(Hammel)-Linien folgt, wird vor Gericht notfalls von einem bezahlten Gutachter (Mietmaul) rausgehauen. Ich kann eine solche Liste mit "strammen Kameraden" der ÄK Nordrhein, bezahlt von der Vereinten Versicherung jederzeit vorlegen. Mir ist auch die Höhe der in diesem Zusammenhang geflossenen achtstelligen "Zuwendung" der Vereinten bekannt.
Für uns CFIDSler besonders interessant: Auf der Liste befindet sich Prof. Köbberling, der sich als Mitverfasser des Positionspapiers der Ärztekammer Nordrhein (neben Frau Dr. Arnold, Prof. Nix und Prof. Heimpel) nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat: https://www.aekno.de/downloads/aekno/cfs.pdf Auf diese haltlose Schmähschrift stützen sich übrigens sogar heute noch "unabhängige" Gutachter vor Gericht!
Leitwolf hat Recht, wenn er Regress geltend machen will. Leider ist "Recht haben" und "Recht bekommen" nicht dasselbe!
Grüsse!