Wuhu,
Ein Widerspruch kann auf einzelne Dokumente und Datensätze, Gruppen von Dokumenten
und Datensätzen oder einzelne Informationsobjekte beschränkt werden. Der Widerspruch erfolgt über die
Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts.
... Wie brauchbar eine eventuelle Desktopversion des Zugriffs auf eine ePA ist, hängt wohl(?) auch von der jeweiligen KK ab...
beim Ö-System, und ich denke, das D-System wird sich nicht so sehr davon unterscheiden, gibt es ein Portal zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA, via Web-Browser, also auf PC, Tablett oder Smartphone), an dem bis jetzt noch nicht einmal alle Stellen (vor allem Ärzte) mitmachen, um Befunde in dieses Portal einzuspeisen:
gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/e-befund.html
e-Befund ist eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
www.gesundheit.gv.at
Wenn man als Patient nun diese Einstellungen machen will (wer alles darf und wer darf nicht - zumindest vordergründig - diese oder jene Befunde abrufen/sehen bzw ausdrucken), so kann man sich da nur mit seiner digitalen staatlichen ID (in Ö früher "Bürgerkarte" oder "Handysignatur", ab Anfang Dezember "Austria ID" oder einer der EU:
https://eidas.bmi.gv.at/ms_connector/pvp/post - dieses "EIDAS" soll ja bald für die komplette EU bzw deren Mitgliedstaaten gelten) bei diesem Portal einloggen...
Bei anderen (staatlichen) Portalen, die mit Krankheit/Gesundheit zu tun haben, zB die Gesundheits- oder Pensions-Kasse/n (und vieles andere mehr @ digitale Verwaltung, also zB auch Finanz für Einkommensteuer uvam) kann man sich ebenso mit so einer resp seiner dititalen staatlichen ID einloggen und div Dinge abrufen oder erledigen -zB Anträge stellen oder Dokumente hochladen, PDFs elektronisch unterzeichen, etc pp - im ELGA kann man Befunde nicht nur jeweiligen Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) den Zugriff verweigern, sondern auch (unwiderruflich) löschen; Teilweise kann jemand, der nicht über solche Geräte/Zugänge verfügt, das beim Patienten-Anwalt durchführen lassen (gelesen hab ich nur: Befunde ausdrucken oder löschen)...
Was ich bei ELGA nun sehe (siehe verlinkte Seite zuvor) ist, dass ein GDA 90 Tage, also 3 Monate lang Zugriff auf diese Daten hat, sobald ich ihm bzw der Einrichtung meine eCARD gebe und diese in dessen EDV-System eingelesen wird - zu Beginn war da nur die Rede von 30 Tagen, vermutlich wurde das wg der Quartals-Regelung @ Versicherung und Hausärzten so ausgedehnt...
Es gibt derzeit diese 3 Bereiche: die eBefunde, die eMedikation und den eImpfpass (der allerdings kein originärer Teil der elektronischen Gesundheitsakte ist, es wird nur die Infrastruktur der ELGA genutzt) - Apotheken haben zwar keinen Zugriff auf die eBefunde-Ebene, die sind von vornherein ausgeschlossen; Aber natürlich auf die eMedikation, denn ich muss ja die Karte bei der Apo in deren IT-System einloggen lassen, damit die elektronischen Rezepte - die zuvor beim Arzt in das Versicherungs-Portal, auf welches das ELGA-Portal Zugriff hat, "hochgeladen" wurden - auch ausgelesen werden können; Und genau dabei öffnete die Apo-Angestellte auch "meinen" eImpf-Pass, was ich Ihr so aber nie erlaubt habe; BTW: Einem GDA-Arbeitgeber (zB Haus-Arzt) ist es verboten diesen eImpf-Pass bei seinen Angestellten (zB Ordinationshilfe) zu öffnen bzw anzusehen ("technisch" könnte er, der Zugriff wird aber registriert), falls sie einen anderen GDA (zB Haus-Arzt) hat bzw bei dem in Behandlung ist...
Also jede Stelle, die über die entsprechenden Geräte bzw Software verfügt, kann diesen Bereich @ eImpf-Pass via der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) auch einsehen - ohne mich vorher zu fragen; Natürlich kann ich mich selbst einloggen und nachsehen, wer da meine elektronischen Gesundheitsdaten abgerufen hat, nur was bringt mir das?! Die Stelle, die ich diesbezüglich anzeigen/anklagen könnte wird sich rausreden können, es hätte diesen oder jenen Grund; Bei Reisen zB wird dieser eImpfpass wohl fester Bestandteil zum gewöhnlichen Reisepass werden, künftig gibts dann wohl nur noch eine "Pass"-App, wo beides integriert ist...
Auch wenn es "technisch nicht möglich" sein soll, dass da jemand Unbefugtes sich Zugriff verschafft, so steht und fällt dies mit der persönlichen Zugriffs-Möglichkeit, nämlich dem Einloggen mittels der "digitalen Staats-ID", wofür neben einem Web-Browser eine Smartphone-App nötig ist; Und wie unsicher das ein kann, muss man sich nicht mal mittels fantastischer Agenten-Krimis ausmalen...
Dieser eImpf-Pass ist ja Überbleibsel der diktatorischen Corona-Maßnahmen, den ich nicht gewollt und schon gar nicht bestellt habe - Zwangs-Lieferung gabs dennoch...