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Ich bleibe mißtrauisch.
nein, ich behaupte nicht, das die techno-kippe gesund ist, aber sie dürfte wohl in relation zum pyro-rauchen um den faktor 1000 schadstoffarmer sein.
das nikotin bleibt nach wie vor ein gift, das auch nicht völlig harmlos ist. aber es bleibt der einzige schadstoff den raucher wirklich "brauchen". auf hochkarzinogene stoffe wie teer, CO2, blaussäure, formaldehyd, benzol,benzypren, cadmium und dem radiologischen pollonium und ca. 4000 weitere schadstoffe können die meisten raucher aber getrost verzichten.
die e-kippe ist einfach der haufen scheisse, der signifikant kleiner ist.
w
"Auch ist das Nikotin für die Folgen des Zigarettenrauchens nicht verantwortlich - es macht kein Emphysem, keine COPD und nicht einmal eine koronare Herzkrankheit (KHK). Das weiß man aus zahlreichen Studien zur Nikotinersatztherapie mit Kaugummis, Sprays oder Pflaster."
QUELLE: www.lungenaerzte-im-netz.de/lin/l...-zigarette
Dass Nikotin Herzinfarkt verursachen kann, gilt meines Wissens als gesichert. Auch in einer Studie von E Zigaretten Herstellern, die eigentlich das Krebsrisiko betrachten sollte, wurde darauf hingewießen, dass dies bei E Zigaretten der Fall sein kann und Herzkranken wurde abgeraten sie zu konsumieren.
ist die Ruyan Studie gemeint ? ( https://www.smok-e.de/Zwischenbericht.pdf )
In den meisten Artikeln wird Tabakrauch mit isoliertem Nikotin (siehe Hinweis auf Studien oben) gleichgesetzt .
Ich persönlich würde einem herzkranken Nichtraucher auch nicht empfehlen Nikotin zu sich zu nehmen, sei es als Pflaster oder im Liquid einer Dampfette. Koffein auch nicht. Ich würde ihm lediglich den Umstieg ans Herz legen sofern er Raucher ist und die Sucht nicht besiegen kann. Diese verliert sich erfahrungsgemäss bei den meisten (auch nikotinhaltiges Liquid- ) Dampfenden mit der Zeit (ebenso übrigens so mancherlei Herz-und andere vom Rauchen bedingte Beschwerden). Es ist bekannt daß Nikotin ansich eher weing ausgeprägtes Suchtpotenzial hat.
"Während die zentral erregende Wirkung zu psychischer und physischer
Nikotinabhängigkeit führt, beruht die wesentliche gesundheitsschädliche Wirkung von Nikotin auf einer durch
Stimulierung sympathischer Ganglien bewirkten Verengung von Blutgefäßen und daraus resultierender arterieller
Hypertonie, Thrombosen und signifikant erhöhtem Risiko für Myokardinfarkt und ischämischen Insult (Schlaganfall)."
Mir ist bekannt, dass Nikotin zu den am Schnellsten süchtig machenden Stoffen überhaupt gehört. Hingegen konnte die Behauptung Zusatzstoffe in Zigaretten würden das Suchtpotential verstärken bis jetzt nicht bestätigt werden.
"Auch ist das Nikotin für die Folgen des Zigarettenrauchens nicht verantwortlich - es macht kein Emphysem, keine COPD und nicht einmal eine koronare Herzkrankheit (KHK). Das weiß man aus zahlreichen Studien zur Nikotinersatztherapie mit Kaugummis, Sprays oder Pflaster."
QUELLE: www.lungenaerzte-im-netz.de/lin/l...-zigarette
E-Zigaretten können auch zu gesundheitlichen Gefahren für Passivraucher führenBfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat einige typische Inhaltsstoffe von E-Zigaretten-Liquids wie Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe bewertet: Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen. Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts eines großen und wachsenden Produktspektrums an Liquids für E-Zigaretten ist nicht im Detail bekannt, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen die Atemluft belastet wird. Durch den Einsatz von nachfüllbaren Kartuschen haben die Konsumenten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zum Experimentieren und Zusammenstellen eigener Liquids, wobei auch Konzentrate und bedenkliche Substanzen verwendet werden können. Eine Bewertung der tatsächlichen Risiken für Unbeteiligte ist daher nicht möglich. Zum Schutz von Verbrauchern sollten E-Zigaretten deshalb in Nichtraucherbereichen herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt sein „Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „So können E-Zigaretten Passivraucher nicht gesundheitlich beeinträchtigen.“
Das BfR geht davon aus, dass von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgehen. Ursache dafür können neben Nikotin auch das Verneblungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze wie pharmakologische Wirkstoffe sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreinigungen sein. Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben. Gefahren für Dritte können nach jetzigem Kenntnisstand deswegen nicht ausgeschlossen werden.
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Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden: d.h. sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden.
Ich vermisse eine Strafe wegen Amtsanmaßung ...Ich empfehle dem BfR, erstmal Fakten zu recherchieren - wie dies obere Gerichte bereits getan und weitere ministerielle Warnungen vor elektrischen Zigaretten untersagt haben (Bsp. NRW).
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Schon mehrere Politiker haben deutlich gesagt, daß es nicht zugelassen werden darf, daß durch diese E-Ziggaretten die Tabaksteuer umgangen werden kann. Also lautet der Grund: E-Zigaretten sollen nicht zugelassen werden, damit die Einnahmen aus der Tabaksteuer nicht verloren gehen. Nun könnte man ja das Nikotin versteuern, doch Nikotin wäre dann ein Medikament, daß nicht derart hoch versteuert werden darf. Also verbietet man es kurzerhand ...Was diese Damen u Herren dennoch nicht davon abhält. Über Gründe darf spekuliert werden.
zu untersagen demnach auch: Parfume, Körperausdünstungen, atmen in Nichtraucherzonen
stark parfümiert