Dt. Gesetze über das Internet

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75.111
Gesetze im Internet
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Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der
juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte
aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und
Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie
werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend
konsolidiert. Die von der Dokumentationsstelle noch nicht bearbeiteten, neu
im BGBl I verkündeten Vorschriften, können direkt über den
Aktualitätendienst aufgerufen werden. Anlagen, Graphiken und weitere
ergänzende Teile der Gesetze und Rechtsverordnungen, die derzeit noch
fehlen, werden in den nächsten Monaten sukzessive ergänzt. Wichtig: Die im
Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese
finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Bei allen Gesetzen wird auf den
aktuellen Stand der letzten Änderung hingewiesen. Da insbesondere bei
umfangreichen Änderungsvorschriften für die Konsolidierungsarbeiten einige
Zeit benötigt wird, ist der Stand nicht immer tagesaktuell. Das
Bundesministerium der Justiz wird aber bemüht sein, den Stand aller Gesetze
so tagesaktuell wie möglich zu halten. Die Daten können für den privaten
Gebrauch ausgedruckt und heruntergeladen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de

Mir fällt beim Schreiben auf, daß ich eigentlich unsere Gesetze kaum kenne. Klar, ich weiß, daß ich niemanden umbringen soll, aber sonst: wenig bewußtes Wissen :confused: .

Gruss,
Uta
 
Neu hier? Dann ein herzliches Willkommen!
Du liest hier gerade eine Diskussion von Betroffenen – Menschen, die eigene Wege gehen und Erfahrungen teilen. Das kann am Anfang ungewohnt wirken: Jeder Verlauf, jede Geschichte ist anders.
Als Gast kannst du mitlesen und dich orientieren.
Als Mitglied kannst du Fragen stellen, antworten und dich aktiv einbringen.
Deine Wegweiser:
dazu passt, dass wenige das Petitionsrecht kennen.
Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden?

Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?

Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?




Dann sind Sie hier auf dem richtigen Weg!

Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen.

Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/weiter.html

und hier gerade aktuelle Petitionen:
itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp

samadhi
 
Nur das vor ein paar Jahren schon mal ein Petitionsausschuss getagt hat und es hinter geschlossenen Türen abgelehnt wurde weiter darüber zu diskutieren. Ich weiss nicht wie groß der Abstand zwischen zwei gleichen Petitionsanträgen sein muss.
 

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