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Hat sie den gesagt, welche Blutkrankheit sie bei Dir vermutet?aufjedenfall auch sie sagt das die angeborene Eisenwerte nicht schlimm sind..
trotz allem werde ich mir mal ein Hämatologen Arzt suchen.. Auch meine Vitamin Werte sind im Normalbereich.
Und welche Vitamin-Werte wurden denn untersucht?
Denn das wird nicht automatisch gemacht. Oft muss man Vitaminwerte bezahlen, wenn man gesetzlich versichert ist.
Ist das der IgM-Wert?Als ich ihr gesagt habe das ich ma lvor 7-8 Jahren Borriolose hatte (ganzes Gesicht war gelähmt), hat sie meine aktuellene Werte angeschaut und mein Borriolosewert war:
Borrelia 1.55 , Normwert : 0.9 - 1.1
Generell wäre wichtig, wenn Du schon eine Infektion hattest, die Werte von früher im Vergleich zu den aktuelleren Werten zu sehen.
Wenn, angenommen, dieser Wert, der jetzt 1,55 ist, schon in den letzten Jahren so hoch oder etwas höher war, spricht dies für eher dafür, dass es von der früheren Infektion kommt.
War aber dieser Wert in den letzten Jahren ganz niedrig und er ist erst jetzt gestiegen, könnte es auch etwas neues sein. Aber ich würde bei einer akuten neuen Infektion dann viel höhere Werte erwarten als 1,55
Wenn das Labor schreibt, dass eine Borreliose eher unwahrscheinlich ist, könnte dieser Wert vielleicht noch von früher so hoch sein.
Ich würde an Deiner Stelle folgendes machen:
Mache eine Tabelle mit allen Werten, die Du hast. Gelistet nach dem Datum und den Werten, getrennt nach IgG und IgM.
Also die alten Werte zuerst und dann nach unten die neuen Werte.
So kann man diese Sache am besten beurteilen.
Die Überweisung ist für die Blutkrankheit, oder?Ich hab jetzt ne Überweisung in eine Klinik bekommen, damit die schauen können, aber ich hab echt angst das, das verschwendete zeit ist.
Ich würde auf jeden Fall das klären. Wenn Du in die Schule gehst, wäre die Frage, ob Du dies in die Ferien legen kannst oder aber, wenn der Klinikaufenthalt nicht so lang ist, solange eben nicht in die Schule gehst.
Ich glaube nicht, dass Du in einer Klinik viel länger als eine Woche bist. Es wird doch überall gespart und die Krankenhäuser versuchen, die Betten so schnell wie möglich neu zu belegen.
Ich würde in der Klinik, in die Du gehst, vorher vielleicht anfragen, wie lange es dauern kann.
Mit dem Kindergeld kenne ich mich nicht gut aus.
Ich habe hier ein langes Merkblatt zum Kindergeld gefunden:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Darin sind 2 Möglichkeiten genannt, die bei Dir vielleicht zutreffen könnten:
4.1
Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es
für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für
einen zukünftigen Beruf zu verstehen. Die Ausbildungsmaßnahmen
müssen auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet sein und
notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten
und Erfahrungen für die Ausübung des angestrebten Berufs
vermitteln. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören der Besuch
allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine
weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren
Beruf.
...
Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur
vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich
weitergezahlt.
Die andere Möglichkeit wäre das hier:
Bei dieser 2. Möglichkeit wäre vermutlich Voraussetzung, dass Du eine Behinderung durch das Versorgungsamt anerkannt bekommst. Aber Genaues weiß ich dazu auch nicht.4.6 Kinder mit Behinderung
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraus-
setzungen wird für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt,
wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das
ist der Fall, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen
notwendigen Lebensbedarf nicht decken kann. Die Behinderung des
Kindes muss vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Hier
https://www.rehadat-recht.de/de/fes...en_result&wsdb=LIT&intlink=true&GIX=VMGB0016*
habe ich noch etwas gefunden, zur Höhe eines Behinderungsgrades für bestimmte Anämien wie die Thalassämie:
Mit 0-10 bzw. 20-40 bzw 50.70 ist der mögliche Behinderungsgrad gemeint.16.9 Anämien:
Symptomatische Anämien (z.B. Eisenmangelanämie, vitaminabhängige Anämien) sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehender Natur.
Therapierefraktäre Anämien (z.B. bestimmte hämolytische Anämien, Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte)
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen) [0-10]
mit mäßigen Auswirkungen (z.B. gelegentliche Transfusionen) [20-40]
mit starken Auswirkungen (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit) [50-70]
Es kommt dabei darauf an, wie sehr Deine Lebensqualität eingeschränkt ist durch die Krankheit.
Ich denke, dass Du mind. 30 %, vielleicht auch 50 % als Schwerbehinderungsgrad bekommen müsstest, wenn Du eine Thalassämie oder ähnliche Anämie hast.
Bekommst Du denn Schüler-Bafög? Hier findest Du dazu etwas:
https://www.bafög.de/588.php
Gruß
margie