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Die Förderung des Wohnungsbaues, Bau und Umbau von Wohnungen für behinderte Menschen ist in Deutschland Sache des jeweiligen Bundeslandes. Aus diesem Grunde hat auch jedes Land seine eigenen Förder- und Vergaberichtlinien. Gemeinsam ist jedoch der Tenor auch behinderten Menschen Bedingungen zum Ausgleich anzubieten, zB. einen barrierefreien Umbau der Wohnung durch Kostenzuschüsse zu ermöglichen.
Individuelle Förderprogramme der Bundesländer sind direkt oder indirekt abruf unter:
Baden-Württemberg
L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Behindertengerechter Umbau
Bayern
Wohnen in Bayern
https://web.archive.org/web/20111207073824/http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/foerderung/16661
BayernLabo
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www.aufbaubank.de
Bei einigen Links erreicht man nicht direkt das Förderprogramm. Man muss entweder "barrierefrei" als Suchbegriff eingeben oder Kontakt aufnehmen.
Neben diesen Programmen werden die Kosten für Umbaumassnahmen im Wohnbereich behinderter Menschen auch teilweise oder komplett von der jeweiligen Pflegekasse nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) auf Antrag übernommen.
Stand: 02.2010
Keine Gewähr für Vollständigkeit
Individuelle Förderprogramme der Bundesländer sind direkt oder indirekt abruf unter:
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Neben diesen Programmen werden die Kosten für Umbaumassnahmen im Wohnbereich behinderter Menschen auch teilweise oder komplett von der jeweiligen Pflegekasse nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) auf Antrag übernommen.
Stand: 02.2010
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