CMD: Craniomandibuläre Dysfunktion

in neun von zehn Fällen

nun, dann hab ich immer nur den 10. fall miterlebt. und das bei einigen hundert betroffenen, die froh waren, daß sie ihre chron. beschwerden ganz schnell loswurden ohne irgendeine therapie und ohne irgendwas zahlen zu müssen....................

wenn ein zahnarzt sagt, daß alles an den zähnen liegt, kann man sich doch denken warum.
und daß bei studien sehr oft das rauskommt, was der auftraggeber will, hab ich erlebt als ich früher mal in der med. forschung tätig war und genau deshalb schon nach einigen monaten gekündigt habe...........


lg
sunny
 

Viele CMD-Erkrankte sind auch von einer Kopfgelenkinstabilität betroffen. Das Buch "HWS-Stammtisch" beleuchtet das unbestreitbare "Instabilitäts-Desaster" in Deutschland und Österreich. Es gibt auch eine Leseprobe dazu.

Weitere Informationen unter: https://web.archive.org/web/20220401195716/https://xn--wackelkpfchen-omb.de/?page_id=99
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Viele CMD-Erkrankte sind auch von einer Kopfgelenkinstabilität betroffen.

Nicht nur die, sondern (nicht nur nach meiner Beobachtung) tatsächlich ALLE Menschen (Dislozierung der Kopfgelenke) .

Als erste Grund-Maßnahme würde ich daher eine ---> energetische Begradigung (nur die funkioniert nämlich ursächlich u nachhaltig, wobei da mitunter auch wiederholt werden muss bis zu bleibendem Resultat) machen... Man kann dazu natürlich auch eine entsprechende Praxis aufsuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zitat:
Die vorliegenden Erkenntnisse sind besonders im Hinblick auf craniomandibuläre Dysfunktionen und Bruxismus spannend und sicherlich Gegenstand zukünftiger Forschungen.
Ende Zitat
 
die ursache vom bruxismus ist sehr oft streß usw. und er verschwindet, wenn man den streß beseitigt bzw. passende entspanungsmethoden einsetzt.
die von den zahnärzten oft empfohlenen und angewendeten schienen usw. ändern nichts, bringen den zä nur viel geld............

auf nervliche Anspannungen und Stress zurückzuführen, die im Schlaf verarbeitet werden.

 
Erläuterst Du bitte die drei Links mit einigen eigenen Worten? Zumal sie alle zur gleichen kommerziellen (es gibt dort zumindest einen Shop) Website gehen.

Gruß
Kate
 
Die letzten beiden Beiträge stammen aus der "Zeitschrift für Kraniomandibuläre Funktion". Die Zeitschrift berichtet über neue Entwicklungen in Klinik und Forschung.
Der letzte Beitrag beschreibt die Diskrepanz zwischen Leistungsbeschreibung und moderner Zahnmedizin. Kann dabei nichts kommerzielles erkennen, zumal CMD-Betroffene in der Regel Selbstzahler als GKV-Patienten sind.
 

Die in der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte aufgeführten Leistungen sind 2012 bei der GOZ-Reform im Bereich der Funktionsdiagnostik im Vergleich mit der Vorgängerversion aus dem Jahr 1988 fast unverändert geblieben. Da andererseits Zahnärzte in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet sind, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben, wäre das allein mit den in der mithin inhaltlich veralteten Gebührenordnung katalogisierten Leistungen nicht möglich.

Der vorliegende Beitrag schildert am Beispiel der Tests zur Aufdeckung orthopädischer Kofaktoren einer Funktionsstörung des stomatognathen Systems die rechtlichen und fachlichen Hintergründe sowie die Konsequenzen für die Umsetzung in der Praxis.
 

Nach einem jetzt erst breiter bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18. Januar 2017, Az.: 3 U 5039/13) sind Zahnärzte verpflichtet, vor der Behandlung mit Zahnersatz zu prüfen, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) bestehen.


Hierfür ist ein entsprechendes CMD-Screening durchzuführen und inhaltlich zu dokumentieren. Das Gericht führt dabei aus, dass allein die Notiz, dass eine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde, nicht ausreicht; die Untersuchung ist dem Befund nach zu dokumentieren.
 

CMD-Behandlungsfehler liegen auch dann vor, wenn der Patient eine andere Form oder Reihenfolge der Behandlung entgegen dem Vorschlag des Zahnarztes wünscht. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Bochum und Oberlandesgericht Hamm (26.04.2016; Az: 26 U 116/14).
 

Eine CMD-Behandlung nur mit einer Schienentherapie zu starten, reicht bei CMD-Patienten nicht aus, denn alle haben einen Beckenschiefstand mit Skoliose der Wirbelsäule. Das zeigen Daten des Düsseldorfer CMD-Experten Dr. Jürgen Dapprich. Auf der jüngsten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) stellte er seinen ganzheitlichen interdisziplinärer Therapieansatz vor.
 
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