Themenstarter
- Beitritt
- 26.06.06
- Beiträge
- 310
Daß die Verzahnung von zivilen Organisationen mit der Bundeswehr und damit die Militarisierung der Gesellschaft forciert wird, zeigt u.a. auch folgendes Beispiel:
www.german-foreign-policy.com
Gruß von bartel
BERLIN
(Eigener Bericht) - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. Das Gesetz, das vor wenigen Tagen verabschiedet wurde und unmittelbar in Kraft getreten ist, regelt die "Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" durch Rotkreuz-Sanitäter; sie können zukünftig nicht nur zu Einsätzen der Streitkräfte im Inland, sondern auch bei deren weltweiten Interventionen herangezogen werden. Die Bundeswehr klagt seit geraumer Zeit über Engpässe im Sanitätswesen und hat längst begonnen, Zivilisten für Tätigkeiten in Afghanistan anzuwerben. Das neue Gesetz erweitert den zivilen Personalpool, auf den sie Zugriff hat, um zehntausende nichtmilitärische Spezialisten. Es betrifft auch weitere Hilfsdienste und ist in den betroffenen Organisationen noch kaum bekannt. Die Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren sind da: Das Deutsche Rote Kreuz und die anderen Hilfsvereinigungen arbeiten schon jetzt nicht nur eng mit staatlichen Stellen zusammen, sondern auch mit der Bundeswehr.
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr erlaubt, ziviles Sanitätspersonal zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranzuziehen. Unmittelbar nach der Verlängerung und Ausweitung des Bundeswehr-Mandats für den Afghanistan-Einsatz stimmte das Parlament einem entsprechenden Gesetzesentwurf für das Deutsche Rote Kreuz zu - ohne Debatte und Gegenstimmen: Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen votierten dafür, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Gesetz trat unmittelbar am folgenden Tag in Kraft. Es regelt die Beteiligung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am Sanitätsdienst der Bundeswehr und bei der Betreuung von Kriegsgefangenen, für die das DRK nun als amtliches Auskunftsbüro fungiert.
...
Gegenüber der Presse bestätigte eine DRK-Sprecherin, Rotkreuzpersonal könne jetzt auch gegen seinen Willen von der Bundeswehr herangezogen werden; es sei denkbar, einen Rotkreuzsanitäter zwangsweise nach Afghanistan zu beordern.
www.german-foreign-policy.com
Gruß von bartel
Zuletzt bearbeitet: