Verbot von Computersicherheitswerkzeugen

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Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor
25. Mai 2007 (46halbe)

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen.

Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.

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CCC | Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

:schock: :))) :lachen2: :klatschen

Bravo Schäuble! :bang:

LG
Christian :wave:
 
Ist das ernst gmeint ?
Klingt wie ´ne Ente !

Soll das etwa heissen, dass ein Viren- oder Firewallprogramm ab jetzt illegal ist ?
Wenn ja, würde ja ungefähr jeder Computerbesitzer kriminalisiert werden.
 
..... Die Eingaben von Vertretern der IT-Branche während der parlamentarischen Anhörung seien "sehr ernsthaft geprüft worden". Der Entwurf kriminalisierte aber nicht den branchenüblichen Einsatz von Hacker-Tools durch Netzwerkadministratoren. Um Missverständnisse zu vermeiden stelle man aber klar, dass der besonders umkämpfte neue Paragraph 202c StGB hinsichtlich der Zweckbestimmung im Sinne des Artikels 6 des Europarats-Übereinkommens gegen Cybercrime auszulegen sei. Somit seien nur Computerprogramme betroffen, die in erster Linie dafür ausgelegt oder hergestellt würden, um damit Straftaten gemäß der Hackerparagraphen zu begehen. Die bloße Geeignetheit zur kriminellen Betätigung begründe dagegen keine Strafbarkeit. Die geforderte Zweckbestimmung müsse ferner eine Eigenschaft der "Hacker-Tools" in dem Sinne darstellen, dass es sich um "Schadsoftware" handele.

Die Strafvorschriften hat laut dem Beschluss des Rechtsausschusses in erster Linie "professionelle Anbieter im Blick, die durch die Bereitstellung von Software, die für die Begehung von Straftaten geschrieben würden, ein vom Gesetzgeber als unerwünscht und strafbar angesehenes Verhalten unterstützten und damit Gewinn erzielten." Der Gesetzgeber habe die Auswirkungen der neuen Paragraphen zudem genau zu beobachten. "Massen-E-Mail-Proteste" werden nach Auffassung der Rechtspolitiker nicht von den geänderten Vorschriften erfasst. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
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sewoma.de/berlinblawg/2007/05/30/sevriens/hackerparagraf/#more

Uta
 
wenn virenscanner oder firewalls verboten würden, nicht auszudenken, dann brauch ich den rechner ja nur ne minute im netz zu haben und ich hab bestimmt nicht nur den bundestrojaner drauf... also ich glaub nich daran, schon allein weil viele gute firmen aus d´land kommen und die regierung ihnen das geschäft kaputt machen will!?! nee nee

ich denke es sind portscanner etc gemeint, quasi programme mit denen ich schauen kann wo ich angreifen kann, bzw wo eine sicherheitslücke besteht.

aber macht sich dann der staat mit seinem trojaner nicht auch strafbar???
vorallem wenn dies willkürlich geschieht???
wie auch immer ich werd mir nix vebieten lassen, es gibt schon genug verbote.

schönes we
 
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