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Hallo,
kennt da jemand Ärzte die über den Tellerrand blicken und mit dem Patienten zusammen arbeiten`? Am besten wäre SBG, Wien wäre auch OK, da ich Össi bin weiß ich nicht, ob mir ein DE Arzt Überweißungen austellen kann.
MFG
die von Hr Dr Kuklinski beratene Ärztin kenne ich leider noch nicht persönlich, sie hat eine eigene Seite Dr. Charlotte Philipp (kfs-medizin.at) - mit aktuelleren Adress-Daten (1010 Wien und aktuell auch 4407 Steyer-Gleink, also in Öberösterreich = näher bei Salzburg (SBG ist in Ö die Abk für Salzburg)), die Email-Adresse ist wohl noch dieselbe wie auf der Seite von Hr Dr Kuklinski; Würd mich sehr freuen hier ev bald einen Erfahrungsbericht zu lesen... in Wien kennst Du: Doz. Dr. sc. med. Bodo Kuklinski ...
docfinder.at/arzt/allgemeinmedizin/1010-wien/dr-charlotte-philipp-27390_1 schrieb:Als "Wahlarzt" bezeichnet man Ärzte, die keinen Vertrag mit einer bestimmten / allen Krankenkasse (GKK, BVA, SVA, KFA, ...) haben. Der Wahlarzt kann dadurch seine erbrachten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen - d.h. Sie können Ihre e-card hier nicht benutzen.
Abrechnung und Kostenerstattung
Patienten haben das Recht sich einen Arzt ihrer Wahl (Wahlarzt) auszusuchen, auch wenn dieser Arzt keinen Vertrag mit der Krankenkasse des Patienten hat. Da der Wahlarzt die ärztlichen Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen kann, stellt der Wahlarzt eine Honorarnote aus, die vom Patienten vorerst beglichen wird. Darauf folgend kann der Patient diese Honorarnote (inkl. der Zahlungsbestätigung) bei seiner Krankenkasse einreichen und teilweise Kostenerstattung beantragen.
Der Patient erhält 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt (nach Kassentarif) für dieselbe Leistung erhalten würde (rechtliche Grundlage: § 131 ASVG). Hier gilt zu beachten, dass dies nicht zwangsläufig 80% der bezahlten Honorarnote beim Wahlarzt ausmachen muss, da Wahlärzte in der Gestaltung Ihrer Honorare nicht an Kassentarife gebunden sind bzw. es sich auch um reine Privatleistungen handeln kann.
Privatleistungen
Handelt es sich um eine reine Privatleistung, erhalten Sie als Patient keine Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse.
Wieviel Sie von Ihrer Krankenkasse ungefähr rückerstattet bekommen, erfragen Sie am besten vorab beim jeweiligen Arzt und/oder Ihrer Krankenkasse.
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Danke für die Infos und die Entschlüsselung der Abkürzung (werde den Thread-Titel ändern wegen der Allgemeinverständlichkeit/Auffindbarkeit)....(SBG ist in Ö die Abk für Salzburg) (...), Würd mich sehr freuen hier ev bald einen Erfahrungsbericht zu lesen
Ps: Sie ist "natürlich" auch eine Wahl- bzw Privat-Ärztin: (...)