Schwerbehinderung

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Guten Morgen,

hat von euch schon mal jemand Schwerbehinderung beantragt (nach bundesdeutschem Recht)? Was muss man beachten und wie sind die Aussichten?
Ich hatte gestern eine Beratung diesbezüglich und er meinte, für bessere Erfolgsaussichten müsste man in dem Gutachten mehr auf die "Psycho-Schiene" gehen. Das will ich aber natürlich aus verschiedenen Gründen nicht :rolleyes:

Danke und Grüße
Coltie
 
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hat von euch schon mal jemand Schwerbehinderung beantragt (nach bundesdeutschem Recht)? Was muss man beachten und wie sind die Aussichten?
Hallo Coltie,

wenn die Schwerbehinderung aufgrund von CFIDS durchgesetzt werden soll, ist zu beachten, daß dieses Krankheitsbild in der GdB-Tabelle nicht erwähnt wird. Das bedeutet, daß die Argumentation aus einzelnen Elementen der verschiedenen Krankheiten herausgesucht werden müssen, was schwer zu definieren ist. Siehe hier:
landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf
GdS-Tabelle

Desweiteren ist die Unterscheidung Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit wichtig.
Für den Grad einer Schwerbehinderung ist der VdK zuständig, was aber noch keine Erwerbsminderung begründet:
Grad der Behinderung (GdB) und alle Merkzeichen - Sozialverband VdK Baden-Württemberg

Bei Erwerbsminderung mit entsprechenden Renten ist die Rentenversicherung zuständig, evtl. Berufsgenossenschaft. Ein völlig anderer Antragsweg.

In jedem Falle mußt Du Dich auf einen langen, dornigen Weg gefaßt machen, egal ob VdK oder Rente. Selbst bei starken Behinderungen durch z.B. Wirbelsäulenschäden, die leichter nachweisbar sind als CFIDS, kann dies Jahre dauern und letztlich zum Sozialgericht führen. Ich bin diesen Weg gegangen - wegen WS. Nach 4 Jahren entschied das Sozialgericht zu meinen Gunsten.

Auf die Psychoschiene solltest Du Dich nicht einlassen, das kann unangenehme Folgen haben. Dies wird immer wieder versucht, auch dann, wenn die gesundheitlichen Schäden eindeutig physische Ursachen und nichts mit der Psyche zu tun haben.

Gruß,
Clematis
 
Hallo Clematis,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da ich Beamtin bin, geht es in meinem Fall nicht um Erwerbsminderung o.ä.
Der Berater meinte angesichts meiner Situation, das würde momentan vielleicht für eine Anerkennung über 20% Schwerbehinderung reichen. Ob ich nicht noch was anderes hätte :rolleyes: zumal die beschriebenen Symptome ja auch "klassisch" zu einer Depression passen würden. Aber das werde ich nicht machen. Dann lasse ich es lieber.

Warum wird das Krankheitsbild nicht erwähnt, es gibt doch eine offizielle ICD-Klassifikation (93.3 wenn ich es richtig weiß...?)

Gruß
Coltie
 
Der Berater meinte angesichts meiner Situation, das würde momentan vielleicht für eine Anerkennung über 20% Schwerbehinderung reichen. Ob ich nicht noch was anderes hätte :rolleyes: zumal die beschriebenen Symptome ja auch "klassisch" zu einer Depression passen würden.
Hallo Coltie,

Nachteilsausgleiche muß man einzeln zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis beantragen und dabei nochmals beweisen, daß man den Nachteilsausgleich auch wirklich braucht. Den Schwerbehindertenausweis erhält man erst ab 50% GdB.

Hier findest Du weitere Infos:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/#hl5153
Der Schwerbehindertenausweis | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Warum wird das Krankheitsbild nicht erwähnt, es gibt doch eine offizielle ICD-Klassifikation (93.3 wenn ich es richtig weiß...?)
Jede Behörde legt andere Kriterien zugrunde. Das durfte auch ich erfahren, was z.B. die Berufsgenossenschaft anerkennt, wird vom Rententräger oder VdK oder umgekehrt noch lange nicht anerkannt. Da kocht jede Behörde ihr eigenes Süppchen.

Gruß,
Clematis
 
Hi Coltie,

wie sieht es bei dir mit chronischen Schmerzen oder Fibromyalgie aus?
Oft gehen mit CFS auch schmerzen einher.
 
Hallo,

Schmerzen habe ich zum Glück kaum. Mein größtes Problem im Alltag ist der Brainfog bzw. die Schwäche in den Beinen.

Gruß
Coltie
 

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